Wir informieren Sie, dass die neue Zirkular Nr. 32 zur Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligungen veröffentlicht wurde.
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 den Bericht zum Postulat Walti 23.3752 «Attraktiv bleiben, Finanzen sichern. Die Schweiz braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie» verabschiedet. Der Bericht stellt fest, dass die Schweiz aufgrund ihrer steuerlichen Rahmenbedingungen und der breiten Einnahmenbasis aktuell auf einer soliden finanziellen Basis steht. Gleichzeitig wird ein Handlungsbedarf im Unternehmenssteuerbereich identifiziert, um Steuereinnahmen langfristig zu sichern, insbesondere vor dem Hintergrund internationaler, demografischer und technologischer Entwicklungen.
In seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer geplanten Änderung der Verordnung über die Mindestbesteuerung eingeleitet. Die Maßnahme setzt zwei identisch formulierte parlamentarische Motionen um, die fordern, die administrative Leitlinie der OECD mit einem Jahr Verzögerung gegenüber dem internationalen Zeitplan anzuwenden.
Der aktualisierte Beitrag erläutert, wann und in welcher Höhe Rückstellungen steuerlich zulässig sind: Rückstellungen. Weiterhin wird dargestellt, wann Einnahmen und Aufwendungen nach dem Realisationsprinzip im Steuerrecht als realisiert gelten: Realisationsprinzip im Steuerrecht
Die ESTV hat eine neue Webpage zum Thema Verrechnungspreise aufgeschaltet. Die neue Seite ist hauptsächlich in Form eines Q&As aufgebaut, das verschiedene ausgewählte Themen aus dem Bereich der Verrechnungspreise behandelt und darauf abzielt, die Steuerpflichtigen über die Position der ESTV zu informieren.
Die Teilrevision des Schaffhauser Steuergesetzes tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Die Gesetzesänderung wurde in der Volksabstimmung vom 19. November 2023 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 77,6 % angenommen.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich schlägt dem Kantonsrat die Umsetzung des zweiten Schrittes der moderaten und massgeschneiderten Steuervorlage 17 vor.
Es gibt laut einem neuen Bericht des Bundesrates mehrere Gründe, die gegen eine Vermögens- und Kapitalsteuer sprechen. Mit einer Verlagerung des Steueraufkommens von der Vermögens- und Kapitalsteuer hin zu ertragsbasierten Steuern könnten diese Nachteile zumindest gemildert werden. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht zum Postulat 17.4292 Derder, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 verabschiedet hat.