AFC Infos – Juni 2026
Dies ist die Übersicht des Steuerinformationsbriefs vom Juni 2026:
Dies ist die Übersicht des Steuerinformationsbriefs vom Juni 2026:
In seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer geplanten Änderung der Verordnung über die Mindestbesteuerung eingeleitet. Die Maßnahme setzt zwei identisch formulierte parlamentarische Motionen um, die fordern, die administrative Leitlinie der OECD mit einem Jahr Verzögerung gegenüber dem internationalen Zeitplan anzuwenden.
Der aktualisierte Beitrag erläutert, wann und in welcher Höhe Rückstellungen steuerlich zulässig sind: Rückstellungen. Weiterhin wird dargestellt, wann Einnahmen und Aufwendungen nach dem Realisationsprinzip im Steuerrecht als realisiert gelten: Realisationsprinzip im Steuerrecht
Die ESTV hat eine neue Webpage zum Thema Verrechnungspreise aufgeschaltet. Die neue Seite ist hauptsächlich in Form eines Q&As aufgebaut, das verschiedene ausgewählte Themen aus dem Bereich der Verrechnungspreise behandelt und darauf abzielt, die Steuerpflichtigen über die Position der ESTV zu informieren.
Die Teilrevision des Schaffhauser Steuergesetzes tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Die Gesetzesänderung wurde in der Volksabstimmung vom 19. November 2023 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 77,6 % angenommen.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich schlägt dem Kantonsrat die Umsetzung des zweiten Schrittes der moderaten und massgeschneiderten Steuervorlage 17 vor.
Es gibt laut einem neuen Bericht des Bundesrates mehrere Gründe, die gegen eine Vermögens- und Kapitalsteuer sprechen. Mit einer Verlagerung des Steueraufkommens von der Vermögens- und Kapitalsteuer hin zu ertragsbasierten Steuern könnten diese Nachteile zumindest gemildert werden. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht zum Postulat 17.4292 Derder, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 verabschiedet hat.
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat eine Vorlage zur Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die direkten Steuern (Sofortmassnahme Mindestbesteuerung) zu Handen des Kantonsrats verabschiedet. Die Vorlage steht im Zusammenhang mit dem OECD/G20-Projekt zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen. Sie wurde unter Hochdruck ausgearbeitet, nachdem Volk und Stände am 18. Juni 2023 die Verfassungsgrundlage für die Umsetzung dieses Projekts gutgeheissen haben und wesentliche Umsetzungselemente zur Mindestbesteuerung bekannt wurden.