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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

SH – Sofortmassnahmen zur Mindestbesteuerung treten am 1. Januar 2024 in Kraft

04.12.2023

Die Teilrevision des Schaffhauser Steuergesetzes tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Die Gesetzesänderung wurde in der Volksabstimmung vom 19. November 2023 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 77,6 % angenommen.

Die Teilrevision des Schaffhauser Steuergesetzes steht im Zusammenhang mit dem OECD/G20-Projekt zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen. Dank der steuerlichen Sofortmassnahmen soll Schaffhausen für sehr ertragsstarke und für innovative Unternehmen ein attraktiver und verlässlicher Unternehmensstandort bleiben.

Der Gewinnsteuersatz wird ab 5 Mio. Franken durch einen Mehrstufentarif erhöht, damit sehr ertragsstarke Unternehmen kantonal möglichst nahe an eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent herankommen. Dies ist für die meisten betroffenen Unternehmen in administrativer Hinsicht attraktiver als die Belastung mit der Ergänzungssteuer des Bundes. Zudem müssen die sehr bedeutsamen Unternehmen mit US-Bezug nicht riskieren, dass sie eine steuerliche Doppelbelastung erfahren. 98,5 Prozent der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (insbesondere KMU) werden aber keine Mehrbelastung erfahren.

Der Kanton und die Gemeinden dürfen nach Ansicht des Regierungsrates zusammen Mehreinnahmen von schätzungsweise 25 Mio. Franken (2024) bzw. 18 Mio. Franken pro Jahr (ab 2025) erwarten. Dies eröffnet Spielraum für Standortförderungsmassnahmen zugunsten der Unternehmen und der Bevölkerung im Kanton Schaffhausen.

Ursprünglich publiziert am
SH