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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Unternehmenssteuerrecht

Bundesrat veröffentlicht Botschaft zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz

22.06.2022

Um das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft umzusetzen, schlägt der Bundesrat eine Ergänzungssteuer vor. Gestützt auf das Ergebnis der Vernehmlassung soll der Bund zu 25 Prozent an den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer partizipieren und diese Mittel zu Gunsten des Standorts Schweiz verwenden. Die übrigen 75 Prozent sollen an Kantone und Gemeinden gehen.

OECD Mindeststeuer: Umsetzung mit einer Verfassungsänderung geplant

12.01.2022

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 beschlossen, die von der OECD und den G20 Staaten vereinbarte Mindeststeuer für bestimmte Unternehmen mit einer Verfassungsänderung umzusetzen. Basierend darauf soll eine temporäre Verordnung sicherstellen, dass die Mindeststeuer auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Das Gesetz wird im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen.

Steuer+Praxis: private Vermögenswerte in der Gesellschaft

04.09.2021

Vermögenswerte in der Gesellschaft mit teilweiser oder ausschliesslicher privater Nutzung durch die Anteilsinhaberinnen und Anteilsinhaber

Die in der Gesellschaft bilanzierten Vermögenswerte, welche Anteilsinhaberinnen und Anteilsinhabern teilweise oder ausschliesslich privaten Zwecken zur Verfügung stehen, können zu steuerrechtlichen Fragestellungen bezüglich der Bemessung allfälliger geldwerter Leistungen führen. Allenfalls ist dabei lediglich ein korrektes Marktentgelt im Rahmen eines Drittvergleichs zu berechnen. Möglicherweise stellt aber der gesamte Aufwandüberschuss des Vermögensgegenstandes eine geldwerte Leistung dar. Unter Umständen qualifiziert sich der gesamte Vermögenswert für die Gesellschaft als Nonvaleur und stellt somit eine umfassende geldwerte Leistung dar. Diese Problemstellungen wird im Dokument, das Sie unten herunterladen können, exemplarisch dargestellt werden.

LU

Steuerbelastung der Unternehmen hat im Zeitraum 2003 bis 2020 abgenommen

16.12.2020

Die Gesamtsteuerbelastung der juristischen Personen hat im Zeitraum 2003 bis 2020 von 23 % auf 17,3 % abgenommen. Zu diesem Schluss kommt der Bericht «Entwicklung der Unternehmenssteuerbelastung in der Schweiz von 2003 bis 2020: Analyse auf Gemeindeebene», den die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV verfasst hat.

Besteuerung juristischer Personen

11.10.2016
Die ESTV hat die Broschüren zur Besteuerung der juristischen Personen überarbeitet und aktualisiert. Die Publikation befindet sich nun auf dem Rechtsstand vom 1.1.2016.Die Publikation, die von der Schweizer Steuerkonferenz SSK wiederum in zwei Versionen (einer Zusammenfassung sowie einer ausführlichen Zusammenstellung) herausgegeben wird, bietet einmal mehr einen guten Überblick über aktuelle Entwicklungen in den Systemen der Besteuerung juristischer Personen in den Kantonen.

Weitere Informationen zur Publikation über die Besteuerung juristischer Personen in der Schweiz

Unternehmenssteuerreform III - der aktuelle Stand

20.05.2016

Die Geschichte

Auf Druck der EU und der OECD hat sich der Bundesrat der Neuregelung der Schweizer Unternehmensbesteuerung angenommen. Im Dezember 2013 verabschiedete er den Schlussbericht über die "Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Steuersystems" und startete im September 2014 die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III. Die Botschaft zum "Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandortes Schweiz" ("UStR III") kam 2015 ins Parlament. Daraus wird klar: Die privilegierte Besteuerung von Holding-, gemischten und Sitzgesellschaften wird fallen. Doch was sollen die in der Schweiz ansässigen Unternehmen im Gegenzug dafür erhalten? Wie erhält die Schweiz ihre Standortattraktivität?

Inhalt

Gemäss dem Gesetzesentwurf sollen die kantonalen Steuerregimes für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften in den nächsten drei bis fünf Jahren abgeschafft werden. Zudem wird die Schweizer Praxis zur internationalen Gewinnausscheidung bei Prinzipalgesellschaften und die steuerliche Behandlung von Schweizer Finanzbetriebsstätten als nicht mehr haltbar eingestuft.Damit verliert der Steuerstandort Schweiz in nicht unerheblichem Ausmass an Attraktivität. Folgende Massnahmen sollen das kompensieren:
  • Um die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in der Schweiz zu fördern, sollen Einkünfte aus Patenten für ein Lizenzboxsystem auf kantonaler und kommunaler Ebene qualifizieren. Die Lizenzbox-Einkünfte würden von den übrigen Einkünften getrennt besteuert und von einer Reduktion der Bemessungsgrundlage von bis zu 80% profitieren.
  • Um ihre Standortattraktivität zu erhöhen, können die Kantone individuell ihre ordentlichen Gewinnsteuersätze reduzieren. Dies wurde in einzelnen Kantonen den auch bereits umgesetzt.
  • Die unter dem privilegierten Steuerstatus (z.B. Holding) generierten stillen Reserven können steuerneutral aufgewertet und über zehn Jahre steuerwirksam abgeschrieben werden (sog. "Step-up").
  • Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand soll neu mit einem erhöhten Wert in Abzug gebracht werden können. In Diskussion ist ein Ansatz von 103% bis 108% des effektiven Aufwandes.

Entkoppelung der Emissionsabgabe

Nachdem das alte Parlament die Abschaffung der Emissionsabgabe aus dem Paket gekippt hat, ist sie durch das neue Parlament wieder auf die Traktandenliste gesetzt worden. Richtigerweise wird sie jedoch separat und nicht in Zusammenhang mit der UStR III diskutiert.

Die Kompensation

Die hiervor dargestellten Massnahmen werden zu einer signifikanten Reduktion der Steuereinnahmen führen. Diese sollen einerseits mit der Reduktion der Entlastung beim Teilbesteuerungsverfahren für Dividendeneinkünfte auf schweizweit einheitliche 30% (Kanton Bern heute 50%) und andererseits mit einer Erhöhung des Kantonsanteils an den Direkten Bundessteuern von neu 20.5% kompensiert werden. Trotz dieser Massnahmen verbliebe gemäss Schätzungen des Finanzdepartements ein jährlicher Nettosteuerausfall von CHF 1.1 Mia.

Wie geht es weiter?

In der Wintersession hat der Ständerat die UStR III als Erstrat behandelt, im Sommer geht die Vorlage in den Nationalrat. Ein Referendum gegen die Vorlage ist nicht ausgeschlossen, ja sogar wahrscheinlich. Sollte die UStR III dieses bestehen, müssten die Kantone die neuen Regelungen umsetzen. Wir gehen von einer Inkraftsetzung der UStR III nicht vor 2019 aus und rechnen mit einer mindestens dreijährigen Übergangsfrist für deren Umsetzung.

Weitere Informationen zum aktuellen Stand der Unternehmenssteuerreform III

Unternehmensbesteuerung - 1/4 der Unternehmen sind für fast die ganzen Einnahmen verantwortlich

12.08.2015
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine detaillierte Unternehmenssteuerstatistik, aufgeschlüsselt nach Kantonen und rechtlichem Status der Unternehmen, genehmigt. Der Bericht wurde in Erfüllung eines vom Nationalrat überwiesenen Postulats (12.3821) erstellt.Der Bericht «Steuerstatistische Grundlagen der Unternehmensbesteuerung für Bund, Kantone und ausgewählte Gemeinden» beziffert detailliert die Einnahmen der direkten Bundessteuer von juristischen Personen und zeigt deren Entwicklung auf - ausgehend von einem Vergleich der Jahre 2006 und 2011.Ein Viertel der Unternehmen sind für fast die gesamten Einnahmen der juristischen Personen verantwortlich. Die Mehrheit der Unternehmen bezahlt keine direkten Bundessteuern.Die Hälfte der Einnahmen der Unternehmen steuern Gesellschaften mit kantonalem Steuerstatus bei. Ihr Anteil nimmt mit steigenden Steuerbetragsklassen zu, wie die Auswertung von 2011 zeigt: von 8 Prozent bei Unternehmen ohne Steuerlast bis 62 Prozent in der höchsten Steuerbetragsklasse (Steuerbetrag über CHF 10 Mio.).Die Unternehmen der fünf Kantone Zürich, Genf, Zug, Waadt und Baselstadt erbringen 61 Prozent der direkten Bundessteuern aller juristischen Personen. Betrachtet man nur die Einnahmen der direkten Bundessteuern der Gesellschaften mit kantonalem Steuerstatus, beträgt der Anteil der 5 Kantone 2011 sogar 76 Prozent.

Weitere Informationen zum Thema


Quelle: Medienmitteilung des EFD vom 12.08.2015