Artikel mit Schlagwort Mindestbesteuerung
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung
In seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer geplanten Änderung der Verordnung über die Mindestbesteuerung eingeleitet. Die Maßnahme setzt zwei identisch formulierte parlamentarische Motionen um, die fordern, die administrative Leitlinie der OECD mit einem Jahr Verzögerung gegenüber dem internationalen Zeitplan anzuwenden.
Einführung der OECD/G20-Mindestbesteuerung auf den 1. Januar 2024
Die OECD/G20-Mindestbesteuerung wird wie vorgesehen eingeführt. Der Bundesrat hat beschlossen, die Ergänzungssteuer im Inland ab dem 1. Januar 2024 zu erheben. Damit wird verhindert, dass Steuersubstrat ins Ausland abfliesst. Über die Einführung weiterer Elemente des OECD/G20-Regelwerks wird der Bundesrat später entscheiden.
SH – Sofortmassnahmen zur Mindestbesteuerung treten am 1. Januar 2024 in Kraft
Die Teilrevision des Schaffhauser Steuergesetzes tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Die Gesetzesänderung wurde in der Volksabstimmung vom 19. November 2023 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 77,6 % angenommen.
Bundesrat konkretisiert Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung
Die OECD/G20-Mindestbesteuerung für grosse international tätige Unternehmensgruppen soll in der Schweiz mit einer Ergänzungssteuer umgesetzt werden. Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmt am 18. Juni 2023 über die dafür nötige verfassungsrechtliche Grundlage ab. Wird diese Grundlage angenommen, kann der Bundesrat die Ergänzungssteuer temporär mit einer Verordnung einführen. An seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 hat der Bundesrat die zweite Vernehmlassung zu dieser Verordnung eröffnet.
OECD/G20-Mindestbesteuerung: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
An seiner Sitzung vom 17. August 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV) eröffnet.
Bundesrat veröffentlicht Botschaft zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz
Um das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft umzusetzen, schlägt der Bundesrat eine Ergänzungssteuer vor. Gestützt auf das Ergebnis der Vernehmlassung soll der Bund zu 25 Prozent an den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer partizipieren und diese Mittel zu Gunsten des Standorts Schweiz verwenden. Die übrigen 75 Prozent sollen an Kantone und Gemeinden gehen.
AG: Vernehmlassung (resp. Anhörung) zur Hinzurechnungsbesteuerung eröffnet
Der Regierungsrat eröffnet die Anhörung bei politischen Parteien und interessierten Kreisen betreffend die neue Regelung der Gewinnsteuer von Unternehmen, welche von den ausländischen Mindestbesteuerungsregeln der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) betroffen sind.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung
Der Bundesrat will das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft in der Schweiz mit einer Verfassungsnorm und mit Übergangsbestimmungen etappenweise umsetzen. Es kommt mit anderen Worten nach dem Willen des Bundesrates zu einer Volksabstimmung über das Projekt als solches.
OECD Mindeststeuer: Umsetzung mit einer Verfassungsänderung geplant
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 beschlossen, die von der OECD und den G20 Staaten vereinbarte Mindeststeuer für bestimmte Unternehmen mit einer Verfassungsänderung umzusetzen. Basierend darauf soll eine temporäre Verordnung sicherstellen, dass die Mindeststeuer auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Das Gesetz wird im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen.
