Nachzahlungen im Säule 3a: Änderungen ab 2026
Ab 2026 können Sie rückwirkend die Säule-3a-Beiträge nachzahlen, die Sie in den Vorjahren nicht geleistet haben. 
Ab 2026 können Sie rückwirkend die Säule-3a-Beiträge nachzahlen, die Sie in den Vorjahren nicht geleistet haben. 
Die Steuerverwaltung des Kantons Genf verschickt derzeit ausserordentlich vorläufige Steuererklärungen für direkte Bundessteuern (IFD) für vergangene Steuerperioden. 
Mit der Gesetzesrevision des Schätzungswesens hat der Kanton Aargau die Liegenschaftsbewertung per 1. Januar 2025 auf eine angepasste rechtliche und fachliche Grundlage gestellt. Die Anpassung war notwendig, weil das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau festgestellt hatte, dass zahlreiche Eigenmietwerte unter der bundesrechtlich gebotenen Mindestgrenze von 60 Prozent der Marktmietwerte lagen. Damit bestand ein Widerspruch zu Verfassungs- und Bundesrecht. Gleichzeitig mussten auch die Vermögenssteuerwerte aktualisiert werden, da deren bisherige Wertbasis aus dem Jahr 1998 stammte und weit unter den aktuellen Verkehrswerten lagen, was ebenfalls bundesrechtswidrig war.
Neue Praxisinformation des Steueramts des Kantons Bern zum Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei gemischten Schenkungen von Liegenschaften: Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei gemischten Schenkungen von Liegenschaften – Neue Praxis
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 zwei Vernehmlassungen zu administrativen Entlastungen im Steuerbereich eröffnet. Es sollen mehrere steuerliche Vereinfachungen umgesetzt werden.
Aktualisierung und Präzisierung der bisherigen Regelungen, insbesondere zur Abzugsfähigkeit und den steuerlichen Folgen des Erhalts von Partei- und Wahlkampfspenden: Parteispendenabzug für natürliche Personen
Das kantonale Steueramt des Kantons Solothurn hat die Abteilung Natürliche Personen neu organisiert. Die bisherige regionale Gliederung wurde per Anfang April durch eine fachlich ausgerichtete Struktur abgelöst. Die vier Standorte Solothurn, Balsthal, Olten und Dornach bleiben erhalten.
Bis Ende März 2026 waren die vier regionalen Veranlagungsbehörden in Solothurn, Balsthal, Olten und Dornach jeweils für die Steuerdossiers in ihren jeweiligen Bezirken zuständig. Diese Struktur stammte aus der Zeit der analogen Steuerverarbeitung. Mit der Neuorganisation wurde diese regionale Gliederung aufgehoben.
Von Regionen zu Fachbereichen
Neu erfolgt die Einteilung der Steuerdossiers nach Fachbereichen:
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat die regierungsrätliche Botschaft zu TAXOPTIMA (Leitsätze 18–20 der Steuerstrategie) am 19. Mai 2026 beraten. Die vorgeschlagenen Steuergesetzänderungen basieren auf den Empfehlungen, die in einem paritätischen Projekt von Gemeinden und Kanton erarbeitet und im einstimmig verabschiedeten gemeinsamen Bericht "TAXOPTIMA" vorgeschlagen wurden. Die Neuerungen sollen namentlich Vereinfachungen für die Steuerkundigen bringen und die Effizienz bei internen Abläufen zwischen Kanton und Gemeinden steigern. In der ausführlichen Detailberatung verabschiedete die VWA einen Prüfungsantrag zur Gewährleistung der Bürgernähe. Den übrigen Gesetzesänderungen stimmte sie zu. In der Hauptabstimmung sprachen sich die Kommissionsmitglieder einstimmig für die Beschlusserhebung der Vorlage aus.
Das kantonale Steueramt des Kantons Nidwalden hat über wichtige Änderungen informiert, die für die Steuererklärung für Privatpersonen ab Steuerperiode 2022 gelten. Wir geben diese hier wider.