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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Nidwalden

NW: Rückerstattung der Verrechnungssteuer

24.02.2023

Der Mechanismus zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer wird angepasst. Neu werden in Nidwalden die Verrechnungssteuergutschriften periodengerecht verbucht. Die Gutschriften erfolgen neu im Fälligkeitsjahr. Dies soll die Nachvollziehbarkeit für die Steuerkundinnen und Steuerkunden erhöhen.

NW

NW - Privatanteil Geschäftsfahrzeuge: Bundesregelung gilt auch für Kantons- und Gemeindesteuern

26.11.2021

Die Änderung der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements über den Abzug der Berufskosten unselbständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (Berufskostenverordnung) tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.

Wie das kantonale Steueramt des Kantons Nidwalden mitteilt, gilt diese Regelung auch für die Kantons- und Gemeindesteuern im Kanton Nidwalden.

NW

NW - Steuerstrategie 2011: Regierungsrat zieht positive Bilanz

28.10.2013
Ende Juni hatte Landrat Viktor Baumgartner aus Beckenried mittels Interpellation Fragen zur Umsetzung der Steuergesetzrevision 2011 durch die Wirtschaftsförderung aufgeworfen. Heute hat der Regierungsrat des Kantons Nidwalden zu den gestellten Fragen Stellung genommen.

Ausgangslage gemäss Regierungsrat

Die Wirtschaftsförderung hat eine Marketingstrategie zur Unterstützung der Steuerstrategie 2011 für den Zeitraum von 2011-2013 realisiert. Dabei wurden in enger Abstimmung mit dem Steueramt unterstützende Massnahmen zur Vermarktung lanciert. Dazu gehören Vorträge und Auftritte an Messen in den Zielmärkten, die in Zusammenarbeit mit den Aussenhandelsorganisationen des Bundes erfolgen. Dabei wird der Fokus auf die Akquisition von Unternehmen gelegt, die möglichst auch über Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten verfügen. Zudem wurden Multiplikatoren wie Anwälte, Banker, Treuhänder, Berater und Steuerexperten im In- und Ausland über die Steuergesetzrevision 2011 informiert.

Strategie geht gemäss Regierungsrat auf

Die im Vorstoss Viktor Baumgartners aufgeworfene Frage, ob sich durch die Umsetzung der Steuerstrategie 2011 bisher Neuansiedlungen von Gesellschaften und KMU-Betrieben ergaben (insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung mit Erträgen aus Lizenzen) beantwortet der Regierungsrat wie folgt:Mit der Einführung der Lizenzbox seien zahlreiche Unternehmensgründungen im Kanton Nidwalden realisiert worden. Bis August 2013 habe die Wirtschaftsförderung rund 37 Firmen aus diesen Bereichen in Nidwalden angesiedelt. Aufgrund der Anforderungen zur Gründung von Lizenzboxen in Nidwalden hätten zusätzlich ca. 50 Arbeitsplätze generiert werden können. Es werde auch für die Zukunfteine laufende Erhöhung erwartet.

Problematik Landflächen

2012 seien von Firmen, die am Wirtschaftsstandort Nidwalden interessiert waren, deutlich mehr grössere Landflächen nachgefragt worden. Oftmals konnte der Wirtschaftsstandort, so der Regierungsrat weiter,  in der ersten Evaluationsphase nicht mit konkurrenzierenden Standorten mithalten, da keine entsprechenden Landflächen angeboten werden konnten, respektive nicht sofort zur Verfügung standen. Ob eine grössere Fläche für Unternehmen zur Verfügung stehe, sei aber auch abhängig vom Willen der Grundeigentümer und von der Einzonung durch die Stimmbürger.Ebenfalls als negativ beurteilt wurde, dass es in Nidwalden kein Unternehmenszentrum mit ausreichend freien und bezugsfertigen Büroräumen gibt.

Erhöhung der Steuereinnahmen wahrscheinlich

Ebenfalls thematisiert wurde in der Interpellation die Frage, ob die Umsetzung der Steuerstrategie 2011 durch die Ansiedlung von Firmen (Neugründungen und Zuzüge) mit messbar höheren Steuereinnahmen verbunden sei.Der Regierunsrat schreibt in seiner Interpellationsantwort, eine quantitative Aussage über das Steuersubstrat aus den angesiedelten Unternehmen für den Zeitraum 2011-2013 könne erst nach abschliessender Beurteilung der jeweiligen Steuererklärungen der Unternehmungen vorgenommen werden. Eine erste Beurteilung aus dem Jahr 2011 zeige aber, dass von einem erfolgreich gesteigerten Steuersubstrat aufgrund von Neuansiedlungen ausgegangen werden könne.Mit der Steuerstrategie 2011 wurde der feste Gewinnsteuersatz von 9 auf neu 6 Prozent und die feste Kapitalsteuer auf 0.1 Promille gesenkt. Es wurde von einem Minderertrag bei den Steuern der juristischen Personen von 4.7 Millionen Franken ausgegangen. Es dürfe, so der Regierungsrat, festgestellt werden, dass diese Prognose nicht eingetroffen ist und sich die Mindereinnahmen auf 2.7 Millionen Franken beschränkt haben.
Quelle: Medienmitteilung des Regierungsrates des Kantons Nidwalden vom 25.10.2013

NW - Regierungsrat lehnt Kirchensteuerinitiative ab

23.10.2013
Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden empfiehlt, die Initiative «Schluss mit Kirchensteuern für Unternehmen» ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Dies teilt er in seiner heutigen Medienmitteilung mit. Am 27. Juni 2013 ist eine Verfassungsinitiative mit dem Titel „Schluss mit Kirchensteuern für Unternehmen“ eingereicht worden. Die Initiative verlangt eine Änderung der Kantonsverfassung mit dem Ziel, die Kirchensteuer für juristische Personen ersatzlos abzuschaffen.

Argumente des Initiativkommitees

  • Das Initiativkomitee argumentiert, dass die Kirchensteuer unlogisch und unfair sei. So würden auch nicht- und andersgläubige Unternehmer Beiträge an die katholische und reformierte Landeskirche zahlen, was zu einer Benachteiligung anderer Glaubensgemeinschaften und sozialer Institutionen führe.
  • Die Initianten führen im Weiteren ins Feld, dass aufgrund des gut ausgebauten Sozialstaates die Legitimation fehle, um die Landeskirchen mit Mitteln aus den Unternehmenssteuereinnahmen zu finanzieren. Der Kanton Nidwalden und die Landeskirchen würden parallel einen Verwaltungsapparat unterhalten, um soziale Dienstleistungen zu erbringen.
  • Überdies könnten Firmen und Gewerbe nur beschränkt über die Verteilung der Gelder mitbestimmen.
  • Ausserdem werde der Grundsatz der Glaubensfreiheit missachtet und das Prinzip der religiösen Neutralität verletzt.

Argumente des Regierungsrates

Der Regierungsrat empfiehlt, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.
  • Der Regierungsrat begründet seine Haltung unter anderem mit der grossen gesellschaftlichen Bedeutung der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Kirche. 80 Prozent der Nidwaldner Bevölkerung gehören einer öffentlich-rechtlich anerkannten Kirche an und die Leistungen der Kirche für die Allgemeinheit sind ausgewiesen (Bildung, Seelsorge, Freiwilligenarbeit, Denkmalpflege, Beiträge an Institutionen wie beispielsweise Pro Infirmis, Ehe- und Lebensberatungsstelle, Pfadi und Blauring).
  • Die Mehrheit der Kantone (18 von 26) erhebt zudem Kirchensteuern von juristischen Personen. Die Kirchensteuer juristischer Personen ist logisch, fair und nötig, da mit der öffentlich-rechtlichen Anerkennung auch die Steuerhoheit zu gewährleisten ist und Steuern  auch ohne direkte Gegenleistung geschuldet sind. Die Kirchen übernehmen immer häufiger gesamtgesellschaftliche Aufgaben, welche ansonsten durch den Staat zu erfüllen wären.
  • Die Kirchensteuer ist zudem weder wettbewerbs- noch innovationsverhindernd, da die Unternehmen mit ca. 0.7 Prozent des steuerbaren Reingewinns marginal belastet werden. Es würden durch die Abschaffung auch keine Standortvorteile entstehen, zumal auch alle anderen Zentralschweizer Kantone Kirchensteuer juristischer Personen führen.
  • Die öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen sind – gleich wie der Staat – demokratisch organisiert und gewährleisten dadurch auch eine transparente Mittelverwendung.
  • Der Wegfall der Kirchensteuer für juristische Personen hätte zur Folge, dass bei den öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen einschneidende Kürzungen über sämtliche Ausgabenbereiche vorgenommen werden müssten.
  • Davon betroffen wären vor allem der Finanzausgleich in der römisch-katholischen Kirche, der Unterhalt von Kirchen und Kapellen als wertvolle Kulturdenkmäler sowie die Unterstützung von sozialen und kulturellen Institutionen und Projekten.
  • Bei einem Ja zur Verfassungsinitiative sei davon auszugehen, dass bestimmte Tätigkeiten der Kirchen durch den Kanton übernommen werden müssten oder wegfallen würden. Der gesellschaftliche Nutzen der Leistungen, die von den öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen erbracht werden.

NW - Weitere Steuerentlastungen

13.11.2009

Steuergesetzrevision soll 2011 in Kraft treten

Mit der Steuergesetzrevision 2011 will Nidwalden Familien mitKindern sowie juristische Personen entlasten. In der Vernehmlassung sei dieRevision von den Gemeinden und den bürgerlichen Parteien sehr positivaufgenommen worden, teilte die Standeskanzlei am Donnerstag mit.Mit der Revision will Nidwalden seine Position in der Gruppe dersteuerattraktivsten Standorte weiter stärken. Die guten Rahmenbedingungen fürnatürliche wie juristische Personen soll erhalten und weiter ausgebaut. DerLandrat behandelt die Revision im Frühling 2010. Auf 2011 soll sie in Krafttreten.Zur Entlastung der Familien ist ein Eigenbetreuungsabzug von 3000 Franken proKind vorgesehen. Mit dem vorzeitigen Ausgleich der kalten Progression soll dieKaufkraft gestärkt werden. Zudem soll die kalte Progression bei einer Erhöhungdes Indexes der Konsumentenpreise automatisch, jedoch mindestens alle dreiJahre erhöht werden.Weiter will Nidwalden bei Unternehmensnachfolge auf die Erbschafts- undSchenkungssteuer verzichten. Damit verbunden ist auch eine Steuerbefreiung fürZuwendungen bzw. Einbringungen in Unternehmensstiftungen.

Mit günstigsten Kantonen gleichziehen

Bei den juristischen Personen ist eine Senkung der festen Gewinnsteuersätze von9 auf 6 Prozent vorgesehen. Damit zieht Nidwalden mit den steuergünstigstenKantonen gleich. Die feste Kapitalsteuer soll auf 0,1 Promille reduziertwerden, was praktisch einer Abschaffung gleichkommt.Auch bei der Senkung des Maximalsteuersatzes von 3,0 auf 2,75 Prozent strebtdie Regierung eine Anpassung an die steuergünstigsten Schweizer Standorte an.Der Maximalsteuersatz soll bereits bei 155'800 Franken Einkommen angewendetwerden. Das sei eine echte Alternative zur "Flat Rate Tax", findet dieRegierung.Die Mindereinnahmen durch die Revision könnten durch Mehrerträge und denEinsatz von Eigenkapital kompensiert werden, heisst es in der Medienmitteilung.Zur Abfederung der Ausfälle in den Gemeinden sind für die Jahre 2011 bis 2013Ausgleichszahlungen durch den Kanton vorgesehen.