MWST: Neue MWST-Branchen-Info für Gemeinwesen
Am 23. September 2024 wurde die neue Fassung der MWST-Branchen-Info 19 Gemeinwesen veröffentlicht.
Hier finden Sie Aktuelle News zur Schweizer Mehrwertsteuer und zum MWStG.
Am 23. September 2024 wurde die neue Fassung der MWST-Branchen-Info 19 Gemeinwesen veröffentlicht.
Heute wurden im Bereich der Praxis zum MWStG materielle Anpassungen betreffend das Taxiwesen sowie Subventionen bekanntgegeben. Interessiert dürften im Falle der materiellen Änderungen demnach insbesondere Gemeinwesen sein.
Heute wurden materielle Anpassungen im Zusammenhang mit der Online-Abrechnung der MWST veröffentlicht. Im Kern geht es darum, dass die MWST-Abrechnung ja in Zukunft ausschliesslich online eingereicht werden kann.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Mehrwertsteuersätze. Der Normalsatz beträgt 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % und der Sondersatz für Beherbergung 3,8 %. Die MWST-Info 19 «Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024» gibt Auskunft, worauf bei der Rechnungsstellung und bei der Abrechnung der MWST zu achten ist.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen mehrwertsteuerpflichtige Personen die Abrechnung oder Korrekturabrechnung online einreichen. Unternehmen, die ihre MWST-Abrechnung an die ESTV heute noch auf Papier erledigen, haben maximal ein Jahr Zeit für die Umstellung. Die EStV hat heute informiert.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für die Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) eröffnet. Die Revision beinhaltet namentlich die Ausführungsbestimmungen zum teilrevidierten Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Vereinfachungen bei der Abrechnung mit Saldo- und Pauschalsteuersätzen und eine erweiterte Onlinepflicht.
Das Parlament hat die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) im Juni 2023 angenommen. Die Änderungen lassen sich in die Themenblöcke Digitalisierung und Internationalisierung, Vereinfachungen, Steuerreduktionen und Betrugsbekämpfung unterteilen.
Die EStV hat die Steuerstatistiken 2021 zur Schweizerischen MWST veröffentlicht
Das Anmelden und Abrechnen bei der Mehrwertsteuer (MWST) soll künftig ausschliesslich elektronisch erfolgen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 beschlossen. Die Änderung der Mehrwertsteuerverordnung soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Die EStV hat heute im Zusammenhang mit der MWST-Erhöhung auf den 1.1.2024 hin eine Anleitung veröffentlicht, wie insbesondere jahresübergreifende oder längerdauernde Leistungen in der MWST-Abrechnung deklariert werden müssen, und dies sowohl für die effektive Methode wie auch für die Abrechnung nach Saldo- oder Pauschalsteuersätzen.