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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Mehrwertsteuerverordnung

MWST - Bundesrat nimmt Präzisierungen in der MWSTV vor

30.10.2013
Der Bundesrat hat heute Änderungen der Mehrwertsteuerverordnung bekanntgegeben, die am 1.1.2014 in Kraft treten werden. Änderungen (resp. Präzisierungen) ergeben sich (neben einer redaktionellen Änderung von Art. 4 MWSTV) insbesondere hinsichtlich der mehrwertsteuerlichen Behandlung von Anlagegold sowie betreffend die Berufskategorie der Dentalhygieniker.

Die Änderungen in der MWSTV im Einzelnen

Anlagegold neu in jeder Form von der MWST befreit

Die Umsätze von Bankedelmetallen in Form von Goldbarren wie auch anderen Golderzeugnissen zu Anlagezwecken sind in der Schweiz von der Mehrwertsteuer befreit. Für die Steuerbefreiung wurde bisher in der Mehrwertsteuerverordnung auf die Edelmetallkontrollverordnung verwiesen, die sich jedoch bloss auf gegossene Goldbarren, aber nicht auf gestanzte Goldplättchen bezieht.Um Interpretationsschwierigkeiten zu vermeiden und um zu gewährleisten, dass alle Formen von Anlagegold steuerrechtlich gleich behandelt werden, wurde die Verordnung angepasst, so dass die Umsätze sowohl von gegossenen Goldbarren als auch von gestanzten Goldplättchen eindeutig von der Mehrwertsteuer befreit sind.Achtung: Schmuckstücke wie beispielsweise Goldketten und goldene Ringe gelten nicht als Anlagegold, und der Handel mit solchen Goldprodukten unterliegt nach wie vor der Mehrwertsteuer.

Dentalhygieniker werden in Liste der Angehörigen von Heil- und Pflegeberufen aufgenommen

Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind grundsätzlich von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Nach langjähriger Verwaltungspraxis können die Dentalhygieniker und Dentalhygienikerinnen ebenfalls von der Steuer ausgenommene Heilbehandlungen erbringen. Ihre explizite Aufnahme in die Liste von Angehörigen von Heil- und Pflegeberufen in der Mehrwertsteuerverordnung dient der Klarstellung und erhöht damit die Rechtssicherheit.

Weitere Informationen zum Thema


Quelle: Medienmitteilung von Bundesrat und EFD vom 30.10.2013

MWST - Rheinschifffahrt und Bodenseeschifffahrt

12.10.2011
Eine nach der Neufassung des MWSTG relativ lange zu Unsicherheit führende Frage ist nun geklärt: Nämlich die Frage nach der Steuerbarkeit von Leistungen auf entsprechenden Personenschiffen. Dies auf Grund des nach dem MWSTG 2010 neu geltenden Ortes der Leistungserbringung als Steuerort für gastgewerbliche, kulturelle oder ähnliche Leistungen. Auf dem Bodensee gibt es keine verbindlichen Grenzen der drei Anrainerstaaten Schweiz, Deutschland und Österreich und die Fahrrinne von Schiffen schneidet rheinabwärts oftmals die Landesgrenze, was zu einer unklaren Besteuerungssituation führte.

Details zur Neuregelung der MWST im Bereich Rhein- und Bodenseeschifffahrt

Die Personenschifffahrt auf dem Rhein und dem Bodensee bleibt gemäss der nun vorgenommenen Verordnungsänderung des Bundesrates von der Mehrwertsteuer (MWST) befreit. Die Verköstigung und die Unterhaltung an Bord der Schiffe unterliegen aber grundsätzlich der Schweizer Mehrwertsteuer. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Änderung der MWST-Verordnung (MWSTV) verabschiedet und so die Mehrwertsteuerpflicht bei der Personenschifffahrt im Grenzgebiet geklärt.Mit der Änderung der MWSTV wird die Mehrwertsteuerbefreiung für die Personenschifffahrt auf dem Rhein und dem Bodensee auf eine klare rechtliche Grundlage gestellt. Wie unter altem Recht werden gastgewerbliche, kulturelle und ähnlichen Leistungen, die im Rahmen der Personenschifffahrt auf Grenzgewässern erbracht werden, am Sitz des Unternehmens besteuert. Kann eine steuerpflichtige Person nachweisen, dass die betreffenden Leistungen eindeutig im Ausland erbracht worden sind, so wird die MWST dort fällig.

Weitere Informationen zur MWST bei der Rhein- und Bodenseeschifffahrt

 

MWST 2010 - neue Info der ESTV

15.12.2009
15.12.2009 - Die ESTV hat eine (relativ ausführliche) neue Broschüre veröffentlicht, welche die wichtigsten Informationen für Schweizer Unternehmen betreffend den Übergang zur neuen MWST 2010 beinhaltet.

Einleitende Erläuterungen zur MWST Übergangsinfo 01

Am 12. Juni 2009 haben National- und Ständerat das nMWSTG verabschiedet, gegen welches das Referendum nicht ergriffen wurde. Das neue MWSTG wird demzufolge am 1. Januar 2010 in Kraft treten, mit Ausnahme der Artikel 34 Absatz 3 (Geschäftsjahr als Steuerperiode) und Artikel 78 Absatz 4 (Verlangen der Durchführung einer Kontrolle) nMWSTG, welche der Bundesrat erst später in Kraft setzen wird.Am 27. November 2009 hat der Bundesrat die neue MWSTV verabschiedet. Diese wird ebenfalls auf den 1. Januar 2010 in Kraft treten.Am 27. September 2009 wurde die Vorlage über die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV) durch Volk und Stände angenommen. Die zeitlich befristete Anhebung der Mehrwertsteuersätze wird aufgrund des Parlamentsbeschlusses vom 12. Juni 2009 erst per 1. Januar 2011 in Kraft treten.Zahlreiche Änderungen und Neuerungen, welche sich durch die Einführung des nMWSTG ergeben, wurden in der Informationsbroschüre Nr. 01.01 Übersicht über die wichtigsten Änderungen des neuen Mehrwertsteuergesetzes publiziert. In den Ausführungen der hier publizierten Broschüre sind diese Neuerungen etwas detaillierter aufgeführt, soweit möglich in einer Gegenüberstellung altes Recht/neues Recht.Anschliessend werden in einem separaten Kapitel die im Rahmen der Umstellung vorzukehrenden Massnahmen für den Übergang erläutert.Änderungen und Informationen betreffend die Einfuhrsteuer und die Regelung zur Unterstellungserklärung Vereinfachung bei der Einfuhr sind im Zirkular Das neue Mehrwertsteuergesetz (nMWSTG) vom 12. Juni 2009 der EZV veröffentlicht. Dieses Zirkular kann über Internet (www.ezv.admin.ch) eingesehen werden.

Kurzübersicht über den Aufbau der MWST Übergangsinfo 01

  • Teil I MWST in Kürze (ab Seite 13)
  • Teil II Wichtigste Änderungen des nMWSTG im Vergleich zum MWSTG (ab Seite 22)
  • Teil III Übergangsspezifische Fragen (ab Seite 57)
  • Teil IV Anhang (ab Seite 67)
Direkt zur Broschüre gelangen Sie über den untenstehenden Link.Datei 'MWST-2010-Uebergang-Info.pdf' laden

Neue MWSTV 2010 in definitiver Fassung veröffentlicht

27.11.2009
Der Bundesrat hat heute die Verordnung zum neuen Mehrwertsteuergesetz verabschiedet. Sie tritt gleichzeitig mit dem neuen Gesetz auf den 1. Januar 2010 in Kraft.Die Verordnung ersetzt gemäss Einschätzung des Bundesrates einen wesentlichen Teil der heutigen Publikationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Mit diesem Schritt soll die Mehrwertsteuer weiter vereinfacht und die Transparenz sowie die Rechtssicherheit für die steuerpflichtigen Personen erhöht werdenZu den wichtigsten Neuerungen des totalrevidierten Mehrwertsteuergesetzes (nMWSTG) gehören eine flexiblere Ausgestaltung der Gruppenbesteuerung, die Ausweitung des Vorsteuerabzugsrechts für steuerpflichtige Unternehmen, die Einführung eines fiktiven Vorsteuerabzugs oder die Ausweitung der einfachen Abrechnung mit Saldosteuersätzen. Diese und weitere Neuerungen werden in der neuen Mehrwertsteuerverordnung präzisiert. Die Verordnung erklärt unter anderem den Vorsteuer­abzug auch bei vielen von der Steuer ausgenommenen Leistungen, die im Ausland erbracht werden, für zulässig. Sie präzisiert zudem den Anwendungsbereich des fiktiven Vorsteuerabzugs oder die Bemessungsgrundlage im Falle von Leistungen des Arbeitgebers an das Personal.Die Verordnung enthält weiter eine Definition von Subventionen, die im Einklang mit dem Subventionsgesetz steht. Die neuen Verordnungsbestimmungen sind wichtige Bestandteile einer vereinfachten und transparenteren Mehrwertsteuer. Die bisherige Verordnung wird per 31. Dezember 2009 aufgehoben.</p><p>Im Rahmen des Anhörungsverfahrens äusserte sich eine klare Mehrheit der Stellung nehmenden Kantone, Verbände und Parteien positiv zur neuen Verordnung. Die über 100 eingegangenen Stellungnahmen fanden nach Möglichkeit Berücksichtigung in der Verordnung.</p><p>Der erste Teil der Reform der MWST war vom Parlament im Juni 2009 verabschiedet worden. Der zweite Teil der Reform ist im Parlament noch hängig. Mit diesem zweiten Teil der Reform soll die MWST noch konsequenter vereinfacht werden. Je einfacher die MWST ausgestaltet ist, desto geringer fällt der administrative Aufwand für die rund 320'000 steuerpflichtigen Unternehmen aus. Dies beeinflusst das Wachstum unserer Volkswirtschaft  positiv.</p><p>Nicht zu verwechseln ist die Reform der MWST mit der Anhebung der MWST-Sätze für die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV). Am 27. September 2009 wurde die entsprechende Vorlage durch Volk und Stände angenommen. Die zeitlich befristete Erhöhung der Steuersätze tritt aufgrund eines Parlamentsbeschlusses vom Juni 2009 erst ein Jahr nach dem nMWSTG in Kraft, das heisst per 1. Januar 2011.</p><hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>