Abzug Säule 3a 2024
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2024 informiert.
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Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2024 informiert.
Aufgrund der Teuerung der letzten Jahre wird bei den bernischen Kantons- und Gemeindesteuern per 2024 die kalte Progression auf allen Tarifen, Abzügen und Steuerfreibeträgen ausgeglichen.
Aufgrund der Teuerung der letzten Jahre wird bei den bernischen Kantons- und Gemeindesteuern per 2024 die kalte Progression auf allen Tarifen, Abzügen und Steuerfreibeträgen ausgeglichen. Dies hat der Regierungsrat des Kantons Bern beschlossen.
Aufgrund der Teuerung der letzten Jahre soll bei den bernischen Kantons- und Gemeindesteuern per 2024 die kalte Progression ausgeglichen werden. Der Regierungsrat hat mitgeteilt, dass er die notwendigen Erlasse vorbereiten will.
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat beschlossen, dass ab 2023 ein Vorauszahlungszins von 0,25 Prozent bei den Einkommens- und Vermögenssteuern gewährt wird. Für die steuerpflichtigen Personen im Kanton Bern entsteht dadurch aufgrund der aktuell noch sehr tiefen Zinsen auf den meisten Bankkonten ein Anreiz für Vorauszahlungen bei den Kantons- und Gemeindesteuern.
Der Bernische Regierungsrat will das System der Bewertung von Liegenschaften angehen. Dies nicht zuletzt, weil das Bundesgericht den vom Grossen Rat beschlossenen Bewertungsmassstab als bundesrechtswidrig beurteilt hat.
Der Grosse Rat hatte bei der Anordnung der allgemeinen Neubewertung 2020 (AN20) bestimmt, dass bei Festsetzung der amtlichen Werte ein Ziel-Medianwert im Bereich von 70 Prozent der Verkehrswerte anzustreben sei (Art. 2 Abs. 4 des Dekrets über die allgemeine Neubewertung, AND).
Gegen den vom Grossen Rat festgesetzten Ziel-Median von 70 Prozent für die allgemeine Neubewertung 2020 (AN20) wurde beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2022 informiert. Die Höchstabzüge bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.