BE - Steuergesetzrevision 2016
27.06.2014
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Steuergesetzes (Steuergesetzrevision 2016) eröffnet.Im Zentrum der Steuergesetzrevision 2016 steht die Begrenzung des Fahrkostenabzugs, die im Rahmen der Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014) zur Umsetzung vorgeschlagen wurde. Gleichzeitig erfolgten eine vom Bundesrecht vorgegebene Neuregelung der Abzüge für Aus- und Weiterbildungskosten und eine Anpassung der Bestimmungen zur Öffentlichkeit des Steuerregisters. Um der geplanten Revision des Steuergesetzes im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform III nicht vorzugreifen, enthält die Vorlage bewusst keine standortpolitischen Massnahmen. Die Revision soll per 1. Januar 2016 in Kraft treten.Der Grosse Rat des Kantons Bern hat in der Novembersession 2013 Massnahmen der Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP) 2014 beraten, darunter auch eine Begrenzung des Fahrkostenabzuges. Die Begrenzung des Fahrkostenabzuges kann nach der Annahme der FABI-Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 im Rahmen der vorliegenden Revision umgesetzt werden.Weiter werden mit dieser Revision zwei zwingende Vorgaben des Bundesrechts umgesetzt: Der Bundesrat hat am 16. April 2014 das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung berufsorientierter Aus- und Weiterbildungskosten auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Die Kantone müssen ihre Gesetzgebung auf den gleichen Zeitpunkt anpassen. Ebenfalls zwingend ist die Anpassung der kantonalbernischen Regelung zur Deklaration des Steuerwertes von laufenden Leibrenten aufgrund eines Bundesgerichtsurteils. Schliesslich wird mit der Revision eine praxistaugliche Regelung der Öffentlichkeit des Steuerregisters vorgeschlagen und eine von den Steuerpflichtigen gewünschte Dienstleistung im Verfahren der Grundstückgewinnsteuerveranlagung wieder eingeführt.
