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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Motorfahrzeugsteuer

VD: Révision de la loi sur la taxe des véhicules automobiles et des bateaux

09.11.2021

Le Conseil d’Etat transmet au Parlement son projet de révision de la loi sur la taxe des véhicules automobiles et des bateaux (LTVB). Le nouveau cadre légal répond, à sa mesure, aux objectifs environnementaux de la Confédération et du Canton, ainsi qu’aux évolutions technologiques des véhicules. Par toute une série de dispositions incitatives, par exemple un principe de bonus-malus, le Gouvernement entend ainsi encourager l’achat de véhicules peu polluants ou à motorisation électrique. Son projet prévoit par ailleurs la suppression de la taxe de base pour les véhicules légers et certains allégements spécifiques aux milieux professionnels.

VD

Steuerbelastung 2012 in den Hauptorten der Kantone

15.08.2013
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat kürzlich die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2012 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2012 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in Form von Steuerbelastungstabellen in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder
Die unterschiedliche Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern wird in ihrer ganzen Vielfalt ausgewiesen, also für:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  • Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
  • Motorfahrzeugsteuern
  • Erbschaftssteuern
 

Zu den Steuerbelastungstabellen

AR - Grenzwert für Verkehrssteuerermässigung wird auf 1.1.2013 gesenkt

03.12.2012
Der Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden setzt per 01.01.2013 die Bedingungen einer Steuerermässigung für emissionsarme Motorfahrzeuge neu auf den Grenzwert von 120 g/km CO2-Ausstoss.Per 1. Januar 2013 gilt neu eine Ermässigung der Verkehrssteuer um 50 Prozent für Motorfahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoss von 120 g/km.

Exkurs – Aktuelle Regelung der Verkehrssteuer Appenzell Ausserrhoden

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gilt punkto Verkehrssteuer heute die folgende Regelung: Halterinnen und Halter emissionsarmer Personenwagen erhalten nach geltendem Ausserrhoder Recht eine ermässigte Verkehrssteuer. So wurde diese für Fahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoss von 130 g/km bis anhin um 50 Prozent ermässigt.Wie in der 'Verordnung über die teilweise Steuerbefreiung emissionsarmer Personenwagen' festgehalten, prüft das Departement Sicherheit und Justiz alle zwei Jahre die Höhe der Grenzwerte für den CO2-Ausstoss und schlägt - gestützt auf den Fortschritt bei der Entwicklung im emissionsarmen Fahrzeugbau - Anpassungen vor. Aufgrund der Erkenntnisse aus dieser Prüfung reduziert der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden nun diesen Grenzwert.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons AR vom 3.12.2012

VS - Neuer Ökobonus ab 1.1.2013 in Kraft

30.11.2012
Die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (DSUS) des Kantons Wallis den neuen Ökobonus vorgestellt, welcher am 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt wird. Fahrzeughaltern mit umweltschonenden Autos, nach festgelegten Kriterien, ermöglicht dieser eine Reduktion von 70% der Fahrzeugsteuer.Ab dem 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2015 erhalten alle Personenwagen eine Steuerbefreiung von 70%, sofern sämtliche nachfolgend  aufgeführten Kriterien (kumulativ) erfüllt werden:
  • Energieetikette Kategorie A
  • Max. 115 g/km CO2-Ausstoss
  • Partikelfilter (natürlich nur) bei Dieselmotoren
Fahrzeuge die ausschliesslich mit einem Elektromotor angetrieben werden, profitieren ebenfalls vom Ökobonus. Die Vorsteherin des Departements für Sicherheit, Sozialwesen und Integration (DSSI), Esther Waeber-Kalbermatten, hat den neuen Ökobonus vorgestellt, welcher den aktuellen Ökobonus ersetzt.

BE – Autosteuer: Volksvorschlag im zweiten Anlauf deutlich angenommen - Autosteuern sinken ab 2013

24.09.2012
Nachdem die Abstimmung über den [intlink id="be-autosteuer-volksvorschlag-ist-zustandegekommen" type="post"]Volksvorschlag zur Autosteuer[/intlink] im [intlink id="be-autosteuer-neues-gesetz-soll-wegen-abstimmungswiederholung-erst-2013-in-kraft-treten" type="post"]zweiten Anlauf[/intlink] nun ein deutliches JA für den Volksvorschlag gebracht hat, wird die Autosteuer im Kanton Bern nun auf Anfang 2013 deutlich sinken.Bereits im Februar 2011 hatte das Volk hauchdünn den Volksvorschlag angenommen. Nach Abstimmungsbeschwerden ordnete das kantonale Verwaltungsgericht eine Nachzählung an. Diese scheiterte aber, weil 29 Gemeinden die Originalstimmzettel bereits vernichtet hatten. Der Regierungsrat ordnete daraufhin die Wiederholung der Abstimmung an.

Die wichtigsten Meilensteine der Geschichte auf www.steuerinformationen.ch

  • [intlink id="be-autosteuer-volksvorschlag-ist-zustandegekommen" type="post"]07.05.2010 – BE - Volksvorschlag zur Autosteuer zustandegekommen[/intlink]
  • [intlink id="be-autosteuer-kommission-gegen-volksvorschlag" type="post"]18.10.2012 – BE – Autosteuer: Kommission gegen Volksvorschlag[/intlink]
  • [intlink id="be-volksvorschlag-zur-autosteuer-angenommen" type="post"]14.02.2011 – BE – Volksvorschlag zur Autosteuer angenommen[/intlink]
  • [intlink id="be-autosteuer-neues-gesetz-soll-wegen-abstimmungswiederholung-erst-2013-in-kraft-treten" type="post"]03.11.2011 – BE – Autosteuer: Neues Gesetz soll wegen Abstimmungswiederholung erst 2013 in Kraft treten[/intlink]
 

Steuerbelastung 2011 in den Hauptorten der Kantone

28.06.2012
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat heute die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht. Gleichzeitig wurden thematische Karten und Grafiken veröffentlicht, welche die Steuerbelastung für natürliche Personen in allen Gemeinden der Schweiz zeigen und vergleichen.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2011 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2011 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in Form von Steuerbelastungstabellen in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder
Die unterschiedliche Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern wird in ihrer ganzen Vielfalt ausgewiese, also für:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  • Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
  • Motorfahrzeugsteuern
  • Erbschaftssteuern
 

Zu den Steuerbelastungstabellen

Weitere Informationen zum Thema

ZH - Autosteuer - So wird die Motorfahrzeugsteuer ab 1.1.2014 berechnet

18.06.2012
Korrektur vom 29.11.2012: Frühestens auf den 1.1.2014 in Kraft.
Das Stimmvolk des Kantons Zürich hat gestern an der Urne ein deutliches JA zu einer neuen Berechnung der kantonalen Motorfahrzeugsteuer eingelegt. Die neue Verkehrsabgabe wird einerseits (wie bisher) nach dem Hubraum sowie neu zusätzlich nach dem Gesamtgewicht berechnet. Neu gibt es zudem für neue Autos der Energieeffizienzkategorien A und B einen befristeten Steuerrabatt.
Strassenverkehrsrecht: Gesetzessammlung | SVG-Kommentar | CD/Online-Lösung
 

Die Berechnung der Verkehrsabgabe im Detail

Die Grundsteuer basiert auf den folgenden beiden Bemessungsgrundlagen:
  • Hubraum ( gemäss Feld 37 des Fahrzeugausweises)
  • Gesamtgewicht (gemäss Feld 33 des Fahrzeugausweises)
Wichtig: Die beiden Anteile für Gesamtgewicht und Hubraum müssen addiert werden.

1. Summand: Anteil der Abgabe nach dem Gesamtgewicht

GesamtgewichtAbgabeGesamtgewichtAbgabeGesamtgewichtAbgabe
bis 1'200 kgFr.   50.--1'201-1'400 kgFr.   70.--1'401-1'600 kgFr. 100.--
1'601-1'800 kgFr. 130.--1'801-2'000 kgFr. 160.--2'001-2'200 kgFr. 190.--
2'201-2'400 kgFr. 310.--2'401-2'600 kgFr. 430.--2'601-2'800 kgFr. 550.--
2'801-3'000 kgFr. 670.--3'001-3'200 kgFr. 790.--3'201-3'500 kgFr. 930.--
Zuschlag für je weitere volle oder angebrochene 500 kg Gesamtgewicht; Fr. 260.--

2. Summand: Anteil der Abgabe nach dem Hubraum

HubraumAbgabeHubraumAbgabeHubraumAbgabe
bis 1'200 cm3Fr.    69.--1'201-1'400 cm3Fr.    88.--1'401-1'600 cm3Fr.   108.--
1'601-1'800 cm3Fr.   128.--1'801-2'000 cm3Fr.   148.--2'001-2'500 cm3Fr.   208.--
2'501-3'000 cm3Fr.   358.--3'001-3'500 cm3Fr.   508.--3'501-4'000 cm3Fr.   658.--
4'001-4'500 cm3Fr.   808.--4'501-5'000 cm3Fr.   958.--5'001-5'500 cm3Fr. 1'108.--
5'501-6'000 cm3Fr. 1'258.--6'001-7'000 cm3Fr. 1'558.--7'001-8'000 cm3Fr. 1'858.--
Zuschlag für je weitere volle oder angebrochene 1000 cm3 Hubraum; Fr. 300.--

Der Steuerrabatt für Personenwagen der Energieeffizienzkategorien A oder B

Besonders energieeffizienten und verbrauchsgünstigen Fahrzeugen gewährt die neue Verkehrsabgabe eine befristete Ermässigung für das Jahr der ersten Inverkehrsetzung und die drei folgenden Kalenderjahre.Für Personenwagen wird ein befristeter Rabatt nach folgenden Regeln gewährt :
  • Energieeffizienzkategorie A und CO2 max. 130 g/km; Rabatt 80%
  • Energieeffizienzkategorie B und CO2 max. 130 g/km; Rabatt 50%
Die Angaben betreffend Energieeffizienz und CO2-Wert ergeben sich aus der Energieetikette, die unter folgendem Link für Personenwagen abgerufen werden kann:www.bfe.admin.ch/energieetikette

Umweltabgaben - ESTV veröffentlicht neue Broschüre

23.03.2012
Die ESTV hat ihr Dossier «Steuerinformationen» um eine neue Publikation zu den umweltbezogenen Abgaben  im Bund und in den Kantonen erweitert. Das neue Dossier, das sich auf dem Gesetzgebungsstand vom 1.1.2012 befindet, vermittelt einen – wenn  auch knappen – Überblick über die Umweltabgaben im Bund und in den Kantonen.

Zum Inhalt

Die neue Broschüre enthält Informationen zu folgenden Themen:
  • Umweltbezogene Abgaben auf Bundesebene
    • Energieabgaben
      • Mineralölsteuer
      • Kostendeckende Einspeisevergütung
    • Verkehrsabgaben
      • Automobilsteuer
      • Schwerverkehrsabgabe LSVA
      • Autobahnvignette
    • Emissionsabgaben
      • CO2-Abgabe
      • VOC-Abgabe
      • Altlastenabgabe
    • Vorgezogene Entsorgungsgebühr VEG
      • Auf Glas
      • Auf Batterien
  • Umweltbezogene Abgaben in den Kantonen
    • Motorfahrzeugsteuer
    • Emissionsabgaben
      • Abfallabgabe
      • Abwasserabgabe
      • Emissionsabgaben im Flugverkehr
    • Energieabgaben
      • Förderabgabe auf Strom
      • Lenkungsabgabe auf dem Stromverbrauche
    • Wasserrechtsabgaben
    • Weitere kantonale Abgaben
Weiter enthält die Broschüre einen knappen Teil mit einem internationalen Vergleich sowie Ausführungen zu parlamentarischen Vorstössen im Umweltabgaben-Bereich sowie aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung.

Direkt zur Broschüre

BE - Autosteuer: Neues Gesetz soll wegen Abstimmungswiederholung erst 2013 in Kraft treten

03.11.2011
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den gemeinsamen Antrag mit der Justizkommission zu einer Änderung des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge an den Grossen Rat verabschiedet.Demnach soll das Gesetz am 1. Januar 2013 in Kraft treten und nicht wie ursprünglich vorgesehen am 1. Januar 2012. Der neue Termin gilt sowohl für die Vorlage des Grossen Rates (Ecotax) als auch für den Volksvorschlag. Voraussetzung für das Inkrafttreten ist ein Ja des Berner Stimmvolkes zu einer der beiden Vorlagen am 11. März 2012. Das Inkrafttreten des Gesetzes muss verschoben werden, weil der Regierungsrat im August 2011 eine Abstimmungswiederholung anordnen musste. Dies, weil in 29 Gemeinden Stimmzettel für die angeordnete Nachzählung fehlten.

BE - Volksvorschlag zur Autosteuer angenommen

14.02.2011
Der vom Komitee für eine gerechte Strassenverkehrssteuer im Kanton Bern um Hannes Flückiger lancierte Volksvorschlag für tiefere Autosteuern wurde in der gestrigen Volksabstimmung vom Berner Stimmvolk hauchdünn mit 50.4% der Stimmen angenommen. Damit wird im Kanton Bern die Autosteuer um rund ein Drittel gesenkt.Das neue Gesetz tritt auf dem 1.1.2012 in Kraft. Neufahrzeuge der Effizienzklassen A und B, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember 2011 in Verkehr gesetzt werden, profitieren ebenfalls ab 1. Januar 2012 von der Vergünstigung.Detaillierte Informationen zum Thema finden Sie in unseren Beiträgen:
  • [intlink id="be-autosteuer-volksvorschlag-ist-zustandegekommen" type="post"]BE - Autosteuer: Volksvorschlag ist zustandegekommen[/intlink],
  • [intlink id="be-autosteuer-steuererleicherungen-aufgeschoben" type="post"]BE - Autosteuer: Steuererleicherungen aufgeschoben[/intlink] und
  • [intlink id="be-autosteuer-kommission-gegen-volksvorschlag" type="post"]BE - Autosteuer: Kommission gegen Volksvorschlag[/intlink]