Elektromobilität: Kantonale Anreize auch für leichte Elektrofahrzeuge
Der Kanton Tessin erweitert die Fahrzeugkategorien für finanzielle Beihilfen.
Ab dem 8. Mai 2026 können auch leichte Motorräder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 45 km/h erreichen, von kantonalen Fördergeldern profitieren, die seit 2023 im Rahmen eines Förderprogramms vergeben werden. Bisher waren kantonale Beihilfen für elektrische oder hochmoderne Fahrzeuge nur für Fahrzeuge reserviert, die eine Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h erreichen. Mit der aktuellen Änderung werden die Förderungen nun auch für leichte elektrische Motorräder und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 45 km/h ausgeweitet, die mit einem Motor zwischen 1 und 4 kW ausgestattet sind und für deren Führung mindestens ein Führerschein der Klasse A1 erforderlich ist. Vom kantonalen Förderprogramm ausgeschlossen bleiben alle Fahrzeuge, die nicht die Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen, sowie alle Fahrräder mit Tretunterstützung, Leichtmofas und E-Bikes, selbst wenn sie die 45 km/h erreichen können.
Die Änderungen sind auf die Annahme der Motion Nr. 1771 vom 11. März 2024 "Förderungen auch für leichte Elektromotorfahrzeuge" durch den Grossen Rat zurückzuführen, die die Aufnahme von leichten elektrischen Fahrzeugen des täglichen Gebrauchs in das Förderprogramm verlangte. Sie sind Teil des Gesamtkredits von 11 Millionen Franken, der im Gesetzesdekret vom 19. Oktober 2022 und im entsprechenden Vollzugsdekret vom 8. März 2023 für den Kauf von Elektrofahrzeugen, die Installation von Ladestationen (zu Hause oder am Arbeitsplatz) und als Anreiz für den Ersatz von alten Fahrzeugen mit hohen CO2- und Schadstoffemissionen durch hochmoderne Fahrzeuge vorgesehen war.
Diese Mittel ermöglichen dem Kanton Tessin, den Ersatz alter, schadstoffreicher Fahrzeuge zu beschleunigen, und bieten eine konkrete Unterstützung für den Kauf umweltfreundlicher Fahrzeuge, nun auch für leichte elektrische Fahrzeuge des täglichen Gebrauchs. Die Erneuerung und Elektrifizierung der auf unseren Strassen fahrenden Fahrzeuge ist ein wesentlicher Schritt zur Erreichung der Klimaziele und umweltpolitischen Ziele der Schweiz und unseres Kantons. Dies trägt auch wesentlich zur Lärm- und Luftverschmutzungsreduktion in unseren Städten bei. Die detaillierten Bedingungen für den Erhalt der Förderungen und die digitalen Formulare zur Einreichung der Anträge finden Sie auf der Seite: www.ti.ch/incentivi.