Bundesrat setzt verlängerte Verlustverrechnung per 1. Januar 2028 in Kraft
Der Bundesrat hat am 18. September 2026 den Beschluss gefasst, die verlängerte Verlustverrechnung per 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen.
Der Bundesrat hat am 18. September 2026 den Beschluss gefasst, die verlängerte Verlustverrechnung per 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen.
Am Sonntag, dem 27. September 2026, werden die Waadtländer über diese Volksinitiative abstimmen, deren Inhalte der Regierungsrat des Kantons Waadt kurz vor dem Versand der Abstimmungsunterlagen vorgestellt hat.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. August 2026 beschlossen, dass die Individualbesteuerung per 1. Januar 2032 in Kraft tritt. Mit diesem Entscheid wird den Kantonen die maximal mögliche Umsetzungsfrist eingeräumt.
Mit der Gesetzesrevision des Schätzungswesens hat der Kanton Aargau die Liegenschaftsbewertung per 1. Januar 2025 auf eine angepasste rechtliche und fachliche Grundlage gestellt. Die Anpassung war notwendig, weil das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau festgestellt hatte, dass zahlreiche Eigenmietwerte unter der bundesrechtlich gebotenen Mindestgrenze von 60 Prozent der Marktmietwerte lagen. Damit bestand ein Widerspruch zu Verfassungs- und Bundesrecht. Gleichzeitig mussten auch die Vermögenssteuerwerte aktualisiert werden, da deren bisherige Wertbasis aus dem Jahr 1998 stammte und weit unter den aktuellen Verkehrswerten lagen, was ebenfalls bundesrechtswidrig war.
Neue Praxisinformation des Steueramts des Kantons Bern zum Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei gemischten Schenkungen von Liegenschaften: Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei gemischten Schenkungen von Liegenschaften – Neue Praxis
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Juni 2026 die Botschaft zum Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten verabschiedet. Das Abkommen wird an den revidierten OECD-Standard angepasst und enthält zudem neue Bestimmungen zur Amtshilfe bei der Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen. Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden stimmte der Vorlage zu.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 zwei Vernehmlassungen zu administrativen Entlastungen im Steuerbereich eröffnet. Es sollen mehrere steuerliche Vereinfachungen umgesetzt werden.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 den Bericht zum Postulat Walti 23.3752 «Attraktiv bleiben, Finanzen sichern. Die Schweiz braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie» verabschiedet. Der Bericht stellt fest, dass die Schweiz aufgrund ihrer steuerlichen Rahmenbedingungen und der breiten Einnahmenbasis aktuell auf einer soliden finanziellen Basis steht. Gleichzeitig wird ein Handlungsbedarf im Unternehmenssteuerbereich identifiziert, um Steuereinnahmen langfristig zu sichern, insbesondere vor dem Hintergrund internationaler, demografischer und technologischer Entwicklungen.
Aktualisierung und Präzisierung der bisherigen Regelungen, insbesondere zur Abzugsfähigkeit und den steuerlichen Folgen des Erhalts von Partei- und Wahlkampfspenden: Parteispendenabzug für natürliche Personen
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen unterbreitet dem Kantonsrat eine Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die direkten Steuern (StG). Mit der Vorlage sollen insbesondere höhere Versicherungs- und Kinderabzüge eingeführt werden. Damit wird ein parlamentarischer Vorstoss umgesetzt, der zeitgemässe Anpassungen bei den Steuerabzügen fordert.