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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Automatischer Informationsaustausch

AIA soll künftig auch Kryptowerte umfassen

09.11.2023

In einer gemeinsamen Erklärung bekennen sich heute rund 50 Staaten, darunter die Schweiz, zum erweiterten internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA). Die Erweiterung betrifft Kryptowerte und soll ab 1. Januar 2026 gelten. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird bis Ende Juni 2024 eine Vernehmlassungsvorlage für die Umsetzung des erweiterten AIA erarbeiten.

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung für weitere AIA-Abkommen mit zwölf Staaten

02.12.2021

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 die Vernehmlassung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit zwölf weiteren Staaten und Territorien eröffnet. Das Inkrafttreten des AIA ist per 1. Januar 2023 vorgesehen, ein erster Datenaustausch soll 2024 erfolgen.

AIA - Island, Norwegen, Guernsey, Jersey, Isle of Man, Japan, Kanada, Republik Korea

06.07.2016
Der Bundesrat hat heute die Botschaft über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Island, Norwegen, Guernsey, Jersey, der Insel Man, Japan, Kanada und der Republik Korea verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.Die Schweiz hat im Januar und Februar 2016 mit diesen Staaten und Territorien gemeinsame Erklärungen im Hinblick auf die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten unterzeichnet. Anschliessend wurden die dazugehörigen Bundesbeschlüsse in die Vernehmlassung geschickt. Die Bundesbeschlüsse sind Gegenstand dieser Botschaft.

Inkrafttreten bereits am 1.1.2017 vorgesehen

Das Inkrafttreten des automatischen Informationsaustauschs mit den acht Staaten und Territorien ist auf den 1. Januar 2017 vorgesehen. Der erste Datenaustausch soll 2018 stattfinden, sofern die Genehmigungsprozesse in der Schweiz und den acht Partnerländern bis dahin abgeschlossen sind. Auf diesen Zeitpunkt ist auch der erste automatische Austausch der Schweiz mit der EU (28 Mitgliedstaaten) und Australien geplant.Rechtlich gesehen werden die Schweiz und die acht Partnerstaaten den automatischen Informationsaustausch gestützt auf die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) vornehmen. Das MCAA wiederum beruht auf dem multilateralen Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen). Das Amtshilfeübereinkommen sowie das MCAA wurden zusammen mit dem Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informations¬austausch in Steuersachen (AIAG) von den eidgenössischen Räten im Dezember 2015 verabschiedet. Die Referendumsfrist ist am 9. April 2016 unbenutzt abgelaufen.Die acht Staaten und Territorien entsprechen dem Profil der Staaten, mit denen der Bundesrat den automatischen Informationsaustausch gemäss Verhandlungsmandat vom 8. Oktober 2014 einführen will. Sie erfüllen die internationalen Anforderungen in Bezug auf die Vertraulichkeit der Steuerdaten und bieten ihren Steuerpflichtigen hinlängliche Regularisierungsmöglichkeiten. Zudem sind sie bereit, die Frage möglicher Erleichterungen des Marktzugangs für Finanzdienstleister zu vertiefen.

Weitere Informationen zur Botschaft betreffend diese AIA


Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 6.7.2016

Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen - Vernehmlassung zur Verordnung

18.05.2016
Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. September 2016.Die Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates zum Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG). Die Verordnung benennt insbesondere weitere nicht meldende Finanzinstitute sowie ausgenommene Konten und regelt Einzelheiten in Bezug auf die Melde- und Sorgfaltspflichten der meldenden schweizerischen Finanzinstitute. Neben den Ausführungsbestimmungen zum AIAG führt sie weitere Bestimmungen auf, die zur Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) erforderlich sind. Die Verordnung enthält zudem Ausführungsbestimmungen zu den Aufgaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), zum Informationssystem sowie in ihrem Anhang die anwendbaren Alternativbestimmungen des OECD-Kommentars zum gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandard für Informationen über Finanzkonten.Am 15. Juli 2014 hat der Rat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) den neuen globalen Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Standard) verabschiedet. Er sieht vor, dass gewisse Finanzinstitute, kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Finanzinformationen ihrer Kundinnen und Kunden sammeln, sofern diese im Ausland steuerlich ansässig sind. Diese Informationen umfassen alle Kapitaleinkommensarten und den Saldo des Kontos. Die Informationen werden automatisch, in der Regel einmal jährlich, der Steuerbehörde übermittelt, welche die Daten an die für die Kundin oder den Kunden zuständige Steuerbehörde im Ausland weiterleitet. Diese Transparenz soll vermeiden, dass Steuersubstrat im Ausland vor dem Fiskus versteckt werden kann.Im Hinblick auf die Einführung des AIA-Standards hat die Bundesversammlung am 18. Dezember 2015 das multilaterale Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) sowie die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) zusammen mit dem AIAG verabschiedet. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen für den AIA geschaffen. Damit der AIA mit einem Partnerstaat eingeführt werden kann, muss er bilateral aktiviert werden. Bisher hat die Schweiz mit der Europäischen Union ein Abkommen über die Einführung des AIA und mit einer Anzahl weiterer Staaten gemeinsame Erklärungen über die Einführung des AIA auf Basis des MCAA unterzeichnet.In der Schweiz soll der AIA im Jahr 2017 eingeführt werden, so dass im Jahr 2018 mit ausgewählten Partnerstaaten ein erster Datenaustausch erfolgen kann.

Weitere Informationen zum Thema

AIA Brasilien - Botschaft verabschiedet

23.03.2016
Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Steuerinformationsabkommen mit Brasilien verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Die Schweiz und Brasilien hatten am 23. November 2015 in Brasilia ein Steuerinformationsabkommen (SIA) unterzeichnet. Das Abkommen mit Brasilien ist das zehnte von der Schweiz unterzeichnete SIA.Mit dem Abkommen vertiefen die Schweiz und Brasilien ihre bilateralen Beziehungen. Die Schweiz wird zudem dauerhaft von der brasilianischen schwarzen Liste der Länder mit ungenügendem steuerlichen Informationsaustausch entfernt, was für die in Brasilien tätigen Schweizer Unternehmen mehr Rechts- und Investitionssicherheit bringt. Das Abkommen regelt den Informationsaustausch auf Anfrage in Steuersachen. Die Behörden beider Länder streben eine weitere Stärkung der steuerlichen Zusammenarbeit an, was auch den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens beinhalten kann.Bevor das SIA in Kraft treten kann, muss es vom Parlament genehmigt werden. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

Weitere Informationen zum AIA mit Brasilien

AIA Südkorea

19.03.2016
Die Schweiz hat mit Südkorea eine gemeinsame Erklärung zur Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen unterzeichnet. Die beiden Länder beabsichtigen, die Daten gemäss dem globalen Standard für den AIA ab 2017 zu erheben und ab 2018 auszutauschen, nachdem in beiden Ländern die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden.Das Abkommen  basiert auf dem von der OECD entwickelten internationalen Standard zum Informationsaustausch. Bisher haben sich fast 100 Staaten zur Übernahme des Standards und zum ersten Informationsaustausch auf dieser Basis ab 2017 oder 2018 bekannt.Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ermächtigt, nach der Unterzeichnung mit Südkorea eine Vernehmlassung zur Einführung des AIA zu eröffnen. Anschliessend wird der entsprechende Bundesbeschluss den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.

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AIA Jersey, Guernsey, Isle of Man, Island, Norwegen

21.01.2016
Die Schweiz hat mit Jersey, Guernsey und der Insel Man sowie mit Island und Norwegen gemeinsame Erklärungen zur Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen unterzeichnet. Die Schweiz und diese Länder beabsichtigen, die Daten gemäss dem globalen Standard für den AIA ab 2017 zu erheben und ab 2018 auszutauschen, nachdem in den verschiedenen Ländern die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden.Rechtlich wird der automatische Informationsaustausch gestützt auf die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) umgesetzt. Das MCAA basiert auf dem von der OECD entwickelten internationalen Standard zum Informationsaustausch. Bisher haben sich fast 100 Staaten zur Übernahme des Standards und dem ersten Informationsaustausch auf dieser Basis ab 2017 oder 2018 bekannt.Die von der Schweiz und den Ländern unterzeichneten Erklärungen halten unter anderem fest, dass die Parteien die im anderen Staat geltenden Vertraulichkeitsbestimmungen in Steuersachen als ausreichend erachten. Des Weiteren haben diese Länder Regularisierungsmöglichkeiten für ihre Steuerpflichtigen bereitgestellt. Schliesslich haben Island und Norwegen ihre Absicht bekräftigt, Gespräche über den Marktzutritt für Schweizer Finanzdienstleister aufzunehmen. Die Möglichkeit der Erbringung von Finanzdienstleistungen auf den Kronbesitzungen der britischen Krone ist bereits weitgehend gegeben.Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ermächtigt, nach den Unterzeichnungen mit den verschiedenen Ländern eine Vernehmlassung zur Einführung des AIA mit den weiteren Ländern zu eröffnen. Anschliessend werden die entsprechenden Bundesbeschlüsse den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.

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