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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Cryptowährungen

Erweiterung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen auf Kryptowerte – Vernehmlassung eröffnet

14.05.2024

Der Bundesrat hat beschlossen, die Vernehmlassung zur Erweiterung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) zu eröffnen. Die Erweiterung betrifft den neuen AIA über Kryptowerte sowie die Änderung des Standards für den AIA über Finanzkonten und soll ab dem 1. Januar 2026 gelten. Die Vernehmlassung dauert bis am 6. September 2024. 

Wie kann ich meine Steuern mit Kryptowährungen bezahlen?

04.02.2021
  1. Sie erhalten die Steuerrechnung wie gewohnt per Post.
  2. Sie teilen der kantonalen Steuerverwaltung per E-Mail mit, dass Sie die Steuerrechnung mit einer angebotenen Kryptowährung bezahlen möchten.
  3. Die Steuerverwaltung sendet Ihnen daraufhin einen Link per E-Mail zu.
  4. Um mit der Zahlung zu beginnen, klicken Sie auf den Link in der E-Mail. Im nächsten Schritt können Sie wählen, mit welcher Kryptowährung (Bitcoin oder Ether) Sie die Zahlung begleichen wollen. Danach wird ein QR-Code generiert und angezeigt. Wir empfehlen Ihnen, den Link nicht auf demjenigen Gerät zu öffnen, auf welchem sich Ihr Wallet mit Kryptowährungen befindet, da Sie den durch Klicken auf den Link generierten QR-Code scannen müssen (z.B. E-Mail auf dem Computer öffnen und Wallet auf dem Mobiltelefon öffnen). Der QR-Code enthält den zu zahlenden Steuerbetrag im aktuellen Kurs der ausgewählten Kryptowährung.
  5. Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Mobile Wallet
  6. Sie können optional Ihre E-Mailadresse eintragen, wenn Sie eine Quittung für Ihre Zahlung erhalten möchten. Dies wird empfohlen, insbesondere aufgrund von Rechnungslegungspflichten.
  7. Bestätigen Sie die Zahlung durch Doppelklick oder durch Swipen.

Hinweis

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Eingabe vor der Bestätigung genau zu überprüfen. Achten Sie dabei vor allem auf die Blockchain-Adresse und gleichen Sie diese mit der Adresse in Ihrer App ab.
ZG

Kanton Zug akzeptiert ab 2021 Kryptowährungen für Steuerzahlungen

03.09.2020

Ab 2021 können im Kanton Zug Steuerschulden mit Kryptowährungen beglichen werden. Akzeptiert werden die Währungen Bitcoin und Ether. Möglich wird dies dank einer Zusammenarbeit mit Bitcoin Suisse, einer Pionierin im Schweizer Crypto Valley. Zug ist damit der erste Schweizer Kanton, in dem Steuern mit Kryptowährungen bezahlt werden können.

ZG