Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2025
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde für das Steuerjahr 2025 angepasst. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten.
Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Basel-Stadt.
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde für das Steuerjahr 2025 angepasst. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten.
Am 17. Juni 2024 erneuert der Kanton Basel-Stadt die Registrierungs- und Login-Prozesse für seine Online-Dienstleistungen. Er integriert das Behörden-Login AGOV des Bundes.
Ab dem 01. Mai 2024 gelten in der Steuerverwaltung neue Öffnungszeiten.
Die Bargeldkasse am Schalter des Finanzdepartements wird aufgehoben. Grund dafür ist die sinkende Nachfrage der Bevölkerung. Wer aber auch zukünftig die Steuern bar bezahlen möchte, kann dies weiterhin bei den Schalterfilialen der Schweizerischen Post erledigen.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2024 informiert.
Die Schweiz und Frankreich haben sich auf eine gemeinsame Auslegung der 10 Tage-Regel für Geschäftsreisen geeinigt, die als Homeoffice im Sinne der vorübergehenden Verständigungsvereinbarung vom 22. Dezember 2022 gelten.
Am 12. März hat die Stimmbevölkerung Basel-Stadt dem Steuerpaket zugestimmt. Dieses wird rückwirkend auf das Steuerjahr 2023 wirksam, wie der Regierungsrat Basel-Stadt entschieden hat. Zusätzlich werden die Steuerabzüge und die Tarifgrenzen aufgrund der Folgen der Teuerung leicht erhöht.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt legt dem Grossen Rat ein Steuersenkungspaket zugunsten der Bevölkerung vor. Das Steuerpaket ist ein Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative von Riehen «Entlastung von Familien». Der Regierungsrat verfolgt mit dem Paket gemäss eigener Aussage zwei Ziele: Erstens sollen sämtliche Steuerzahlenden entlastet werden. Zweitens will der Regierungsrat die finanzielle Nachhaltigkeit des Kantons sicherstellen, indem er die verschiedenen Vorschläge bündelt.
Wie der Regierungsrat des Kantons Basel Stadt mitteilt, wird sich der dritte Steuersenkungsschritt weiter verzögern. Dies, weil das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) für das dritte Quartal 2020 und das erste Quartal 2021 infolge der Pandemie eine Rezession ausweist. Damit ist eine der gesetzlich festgelegten Bedingungen nicht erfüllt, um den dritten Senkungsschritt der Einkommensteuern im nächsten Jahr umzusetzen. Dieser erfolgt frühestens ab der Steuerperiode 2023.