Abzug Säule 3a 2024
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2024 informiert.
Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Basel-Stadt.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2024 informiert.
Die Schweiz und Frankreich haben sich auf eine gemeinsame Auslegung der 10 Tage-Regel für Geschäftsreisen geeinigt, die als Homeoffice im Sinne der vorübergehenden Verständigungsvereinbarung vom 22. Dezember 2022 gelten.
Am 12. März hat die Stimmbevölkerung Basel-Stadt dem Steuerpaket zugestimmt. Dieses wird rückwirkend auf das Steuerjahr 2023 wirksam, wie der Regierungsrat Basel-Stadt entschieden hat. Zusätzlich werden die Steuerabzüge und die Tarifgrenzen aufgrund der Folgen der Teuerung leicht erhöht.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt legt dem Grossen Rat ein Steuersenkungspaket zugunsten der Bevölkerung vor. Das Steuerpaket ist ein Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative von Riehen «Entlastung von Familien». Der Regierungsrat verfolgt mit dem Paket gemäss eigener Aussage zwei Ziele: Erstens sollen sämtliche Steuerzahlenden entlastet werden. Zweitens will der Regierungsrat die finanzielle Nachhaltigkeit des Kantons sicherstellen, indem er die verschiedenen Vorschläge bündelt.
Wie der Regierungsrat des Kantons Basel Stadt mitteilt, wird sich der dritte Steuersenkungsschritt weiter verzögern. Dies, weil das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) für das dritte Quartal 2020 und das erste Quartal 2021 infolge der Pandemie eine Rezession ausweist. Damit ist eine der gesetzlich festgelegten Bedingungen nicht erfüllt, um den dritten Senkungsschritt der Einkommensteuern im nächsten Jahr umzusetzen. Dieser erfolgt frühestens ab der Steuerperiode 2023.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2022 informiert. Die Höchstabzüge bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) setzt diese Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2022 in Kraft.
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.