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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Kalte Progression

UR - Ausgleich der kalten Progression für das Steuerjahr 2027

30.09.2026

Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2026 beträgt 116,5 Punkte und hat sich im Vergleich zur letzten Anpassung im Vorjahr um 0,43 % erhöht. Folglich muss der Kanton für das Steuerjahr 2027 die im Steuergesetz in Franken festgesetzten Abzüge und Steuerfreibeträge bei der Einkommens- und Vermögenssteuer anpassen.

UR

GL - Ausgleich der kalten Progression: Der Kanton passt Tarife und Abzüge an

29.09.2026

Regierungsratssitzung vom 29. September 2026 • Zur Berücksichtigung der kalten Progression müssten die Tarife und Abzüge der Kantons- und Gemeindesteuern jährlich angepasst werden. Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat die Revision der entsprechenden Verordnung genehmigt und setzt sie per 1. Januar 2027 in Kraft.

GL

EFD passt Steuertarife und -abzüge an Teuerung an

22.09.2026

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) nimmt Anpassungen der Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer zur Milderung der kalten Progression vor. Die Änderungen gelten ab dem Steuerjahr 2027.

LU - Anpassung der Tarif- und Abzugsbeträge der Einkommenssteuer für das Steuerjahr 2027 aufgrund der kalten Progression

17.09.2026

Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt jährlich basierend auf dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2026 beträgt 171,2 Punkte, was einer Erhöhung von 0,47 Prozent (0,8 Indexpunkte) gegenüber der letzten Anpassung entspricht.

LU

LU: Ausgleich der Folgen der kalten Progression für das Steuerjahr 2025

17.10.2024

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2024 beträgt 170,3 Punkte, was gegenüber der letzten Anpassung einer Erhöhung von 1,3 Prozent entspricht. Demzufolge passt der Kanton die Einkommenstarife sowie die im Steuergesetz in Frankenbeträgen festgesetzten Abzüge der Einkommenssteuer auf das Steuerjahr 2025 hin an.

LU

UR: Ausgleich der kalten Progression für das Steuerjahr 2025

01.10.2024

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2024 hat sich im Vergleich zur letzten Anpassung im Vorjahr um 1,31 Prozent erhöht. Folglich gelten für das Steuerjahr 2025 höhere Abzüge und Steuerfreibeträge bei der Einkommens- und Vermögenssteuer.

UR

SO: Ausgleich der kalten Progression – Freibetrag für Schenkungssteuer

31.01.2024

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat am 31. Oktober 2023 eine Änderung der Steuerverordnung Nr. 20 beschlossen (RRB Nr. 2023/1786). Damit wurden die Folgen der kalten Progression für die Tarife der Erbschafts- und Schenkungssteuern ausgeglichen. Seit dem letzten Ausgleich beläuft sich die Teuerung am massgebenden Stichtag 31. Dezember 2022 auf 7.8 %. In diesem Ausmass wurden die Tarifstufen gestreckt.

SO