SO: Investitionen für Batteriespeicher sind steuerlich abzugsfähig
Das Steuergericht des Kantons Solothurn hat seine bisherige Praxis geändert und entschieden, dass Investitionskosten für Batteriespeicher bei bestehenden Bauten als Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen von der Einkommenssteuer abgezogen werden können.