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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Solothurn – SO

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Solothurn.

Steuererklärung 2025

27.01.2026

In den kommenden Tagen werden die Unterlagen für die Steuererklärung 2025 verschickt.Rund 96 Prozent der Steuerpflichtigen erhalten ausschliesslich die Zugangsdaten für eTax sowie ein Rückantwortkuvert. Ein vollständiger Papierversand mit Hauptbogen und zusätzlichen Formularen erfolgt nur noch an rund 4 Prozent der Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung bisher handschriftlich ausgefüllt und keine elektronische Lösung genutzt haben.

Auf eine gedruckte Wegleitung wird vollständig verzichtet. Diese steht neu ausschliesslich online zur Verfügung. Durch diese Massnahmen können jährlich rund eine Million Seiten Papier eingespart und die Druckkosten um rund 40’000 Franken reduziert werden.

Die Steuererklärung ist bis spätestens 31. März 2026 einzureichen. Falls mehr Zeit benötigt wird, kann die Frist kostenlos und unkompliziert online oder per E-Mail bis zum 31. Juli 2026 verlängert werden.

Das Steueramt empfiehlt, nicht nur die Steuererklärung online auszufüllen, sondern auch elektronisch über eTax einzureichen. Der Prozess ist nicht nur sicher, er minimiert auch Übertragungsfehler, da die Daten bereits elektronisch verfügbar sind und nicht zuerst eingescannt werden müssen. 

SO

SO: Ausgleich der kalten Progression – Freibetrag für Schenkungssteuer

31.01.2024

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat am 31. Oktober 2023 eine Änderung der Steuerverordnung Nr. 20 beschlossen (RRB Nr. 2023/1786). Damit wurden die Folgen der kalten Progression für die Tarife der Erbschafts- und Schenkungssteuern ausgeglichen. Seit dem letzten Ausgleich beläuft sich die Teuerung am massgebenden Stichtag 31. Dezember 2022 auf 7.8 %. In diesem Ausmass wurden die Tarifstufen gestreckt.

SO

Wichtige Änderung: Pauschaler Privatanteil an den Autokosten steigt auf neu 0.9% des Kaufpreises

22.03.2022
Am 1. Januar 2022 ist Artikel 5a in der Berufskostenverordnung des Bundes in Kraft getreten. Absatz 2 hält fest, dass bei der pauschalen Fahrkostenabrechnung 0.9% des Kaufpreises des Fahrzeugs als monatliches Einkommen aus dieser Nutzung gilt. Bisher lag der Privatanteil bei 0.8%

Erweiterte pauschale Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen

16.03.2021

Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) setzt diese Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2022 in Kraft.

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