BL: Neuerungen 2022
Im Kanton Basel Landschaft haben sich verschiedene Änderungen auf das Jahr 2022 hin ergeben. Hier finden Sie eine Übersicht.
Im Kanton Basel Landschaft haben sich verschiedene Änderungen auf das Jahr 2022 hin ergeben. Hier finden Sie eine Übersicht.
Im Kanton Luzern haben sich verschiedene Änderungen auf das Jahr 2022 hin ergeben. Hier finden Sie eine Übersicht.
Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Bereich des Steuerwesens für den Kanton Freiburg für die Steuerperiode 2021 sowie einen Überblick über die Neuerungen für die folgende und frühere Perioden.
Die Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen hat über geänderte Bestimmungen der kantonalen Steuergesetzgebung auf den 1.1.2022 informiert. Hier finden Sie einen Überblick
Am 1. Januar 2022 treten im Kanton Aargau verschiedene neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Mit der Steuergesetzrevision 2022 werden zwei Entlastungen umgesetzt; eine für die natürlichen Personen und eine für die juristischen Personen.
Die von der Landsgemeinde im September 2021 beschlossene Änderung des Steuergesetzes wird per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Dazu erlässt der Regierungsrat die Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung.
Der Ausgleichszins bei den Einkommens- und Vermögenssteuern, den Steuern auf Kapitalleistungen sowie den Gewinn- und Kapitalsteuern wurde zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie per 1. Juli 2020 auf 0 Prozent gesenkt. Mit Blick auf die Pandemieentwicklung und auf die Höhe der Ausgleichszinsen in den umliegenden Kantonen wird der Ausgleichszins per 1. Januar 2022 auf 0.2% angehoben.
Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG) sowie die zugehörige Verordnung per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Damit passt der Bundesrat die bestehenden rechtlichen Grundlagen den Entwicklungen im internationalen Steuerrecht an.
Der Bundesrat hat beschlossen, das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich gestaffelt in Kraft zu setzen. Das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich ist ein Mantelerlass und regelt das elektronische Verfahren in allen Steuerbereichen. Unter anderem ermächtigt es den Bundesrat, die Unternehmen zum elektronischen Verkehr mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV verpflichten zu können. Zudem verpflichtet es die Kantone, neben dem schriftlichen Verfahren, auch ein elektronisches vorzusehen. Ferner regelt es einheitliche Datenformate bei der Steuererklärung und ermöglicht die Verwendung der AHV-Nummer durch den Versicherer bei der Meldung von Versicherungsleistungen.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2022 informiert. Die Höchstabzüge bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.