ZH: Vergütungszinssatz steigt auf 1%
Der Regierungsrat passt den Vergütungs- und den Ausgleichszins an das veränderte Umfeld an. Die neuen Zinsen gelten ab dem 1. Januar 2024.
Der Regierungsrat passt den Vergütungs- und den Ausgleichszins an das veränderte Umfeld an. Die neuen Zinsen gelten ab dem 1. Januar 2024.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat für das Kalenderjahr 2022 die Zinssätze für die Staatssteuer festgesetzt. Dies, nachdem gemäss Notverordnung bei den kantonalen Steuern vom 25. März bis zum 31. Dezember 2020 kein Verzugszins geschuldet war.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2022 informiert. Die Höchstabzüge bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Das EFD hat entschieden, für das Kalenderjahr 2020 weiterhin keinen Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auszurichten. Auch die Sätze für den Verzugszins und den
Rückerstattungszins bleiben unverändert.