BE – Verzugszins, Vergütungszins, Vorauzahlungszins
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hat über die aktuellen Zinssätze für das Jahr 2024 informiert.
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hat über die aktuellen Zinssätze für das Jahr 2024 informiert.
Die Steuerverwaltung des Kantons Luzern hat über die geltenden Zinssätze ab dem Kalenderjahr 2024 informiert.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat den Vergütungs- und Verzugszins für 2024 festgelegt.
Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern und -abgaben an das gestiegene Zinsniveau an. Ab 2024 gilt bei Verzug und für Rückerstattungen ein Zinssatz von 4,75 Prozent. Der Vergütungszins auf freiwilligen Vorauszahlungen beträgt neu 1,25 Prozent.
Der Regierungsrat passt den Vergütungs- und den Ausgleichszins an das veränderte Umfeld an. Die neuen Zinsen gelten ab dem 1. Januar 2024.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat für das Kalenderjahr 2022 die Zinssätze für die Staatssteuer festgesetzt. Dies, nachdem gemäss Notverordnung bei den kantonalen Steuern vom 25. März bis zum 31. Dezember 2020 kein Verzugszins geschuldet war.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2022 informiert. Die Höchstabzüge bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Das EFD hat entschieden, für das Kalenderjahr 2020 weiterhin keinen Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auszurichten. Auch die Sätze für den Verzugszins und den
Rückerstattungszins bleiben unverändert.