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ZH: Vergütungszinssatz steigt auf 1%

16.05.2023

Der Regierungsrat passt den Vergütungs- und den Ausgleichszins an das veränderte Umfeld an. Die neuen Zinsen gelten ab dem 1. Januar 2024.

Vor dem Hintergrund gestiegener Zinsen hat der Regierungsrat beschlossen, den Vergütungszins von 0,25% auf 1% zu erhöhen. Dieser Zins wird Steuerpflichtigen gutgeschrieben, wenn sie ihre Steuern bereits vor der Fälligkeit bezahlen oder wenn sie aufgrund der provisorischen Rechnung zu viel einbezahlt haben. Als Stichtag gilt meistens der 30. September des Steuerjahres. Ein Zins von 1% liegt über den derzeitigen Zinssätzen für Privat- und Sparkonten. Somit haben die Steuerpflichtigen weiterhin einen Anreiz, die Steuern frühzeitig zu bezahlen.

Da im Kanton Zürich die Steuerforderungen vor und nach der Fälligkeit konsequent verzinst werden, hebt der Regierungsrat auch den Ausgleichszins auf 1% an. Das Steueramt wendet diesen Zinssatz für den Zeitraum zwischen der Fälligkeit der Steuern und dem Eingang der definitiven Schlussrechnung an, ebenso für jene Beträge, um welche die definitive Steuerrechnung höher ausfällt als die provisorische.

Unverändert bleibt der Verzugszins. Dieser wird auf Steuerforderungen erhoben, wenn die Schlussrechnung nicht innert 30 Tagen bezahlt wird.

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ZH