Luzern – LU
Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Luzern.
Steuer+Praxis: Abschaffung des Eigenmietwertes – Einlagen Erneuerungsfonds
Abschaffung des Eigenmietwertes – Einlagen Erneuerungsfonds
Mit der Volksabstimmung vom 28.09.2025 wurde die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung Tatsache. Dieser Beitrag soll im Sinne einer ersten Sensibilisierung aufzeigen, was sich aufgrund dieser Reform künftig verändern wird (Ziff. 3). Zudem soll aufgezeigt werden, wie mit Einlagen in den Erneuerungsfonds umzugehen ist (Ziff. 2).Steuererklärung erstmals komplett digital ausfüllen
Steuererklärung erstmals komplett digital ausfüllen
Der Kanton Luzern digitalisiert die Steuererklärung weiter: Mit eSteuern.LU steht der Bevölkerung in diesem Jahr erstmals eine vollständig webbasierte Online-Steuerdeklaration für das Steuerjahr 2025 zur Verfügung. Die neue Lösung ist sicher, benutzerfreundlich und markiert einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einer effizienten Steuerverwaltung.Aktualisierungen Luzerner Steuerbuch 2026
Luzerner Steuerbuch Aktualisierungen 2026
Die Aktualisierungen im Luzerner Steuerbuch per 1. Januar 2026 sind online. Auf der Einstiegsseite finden Sie eine Liste mit den Aktualisierungen. Zusätzlich erlangen Sie dort auch Zugriff auf alle Archivversionen.LU – Anpassung der Zinssätze für die Staats- und Gemeindesteuern
Der Regierungsrat des Kantons Luzern passt für das Jahr 2025 die Zinssätze für die Staats- und Gemeindesteuern an. Im Kalenderjahr 2025 beträgt der positive sowie der negative Ausgleichszinssatz ab 1. Januar 0,75%. Der Verzugszins wird auf 4.5% festgelegt (siehe Luzerner Kantonsblatt Nr. 42/2024, S. 3003).
LU: Ausgleich der Folgen der kalten Progression für das Steuerjahr 2025
Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2024 beträgt 170,3 Punkte, was gegenüber der letzten Anpassung einer Erhöhung von 1,3 Prozent entspricht. Demzufolge passt der Kanton die Einkommenstarife sowie die im Steuergesetz in Frankenbeträgen festgesetzten Abzüge der Einkommenssteuer auf das Steuerjahr 2025 hin an.
Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2025
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde für das Steuerjahr 2025 angepasst. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten.
LU: Minimalsteuer auf Liegenschaften
Die Dienststelle Steuern des Finanzdepartements des Kantons Luzern hat einen Newsletter zum Thema «Minimalsteuer auf Liegenschaften» publiziert. Der Newsletter thematisiert die Anwendung der Minimalsteuer im Zusammenhang mit Liegenschaften bei Juristischen Personen gemäss § 95 des Steuergesetzes (StG). Auf Basis der gesetzlichen Grundlage wird die Definition der Minimalsteuer erläutert und anhand von Praxisbeispielen aufgezeigt, wann und in welcher Höhe die Minimalsteuer auf Liegenschaften geschuldet ist.
Anforderungen an die digitale Buchführung
Die Bedeutung der digitalen Buchführung nimmt stetig zu und ist aus dem geschäftlichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Basierend auf einem kürzlich erschienenen Informationsschreiben der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern werden im Folgenden die Anforderungen an die digitale Buchführung überblickartig erläutert. Die Informationen dürften im Wesentlichen ohne weiteres für die Anforderungen in allen Schweizer Kantonen gelten.
LU – Steuern auf Kryptowährungen – Besteuerungshinweise für Privatpersonen
Die Steuerverwaltung des Kantons Luzern hat Praxishinweise sowie Informationen und Tipps zur korrekten Deklaration von Kryptoassets für Privatpersonen veröffentlicht.

