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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Luzern – LU

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Luzern.

Wichtige Änderung: Pauschaler Privatanteil an den Autokosten steigt auf neu 0.9% des Kaufpreises

22.03.2022
Am 1. Januar 2022 ist Artikel 5a in der Berufskostenverordnung des Bundes in Kraft getreten. Absatz 2 hält fest, dass bei der pauschalen Fahrkostenabrechnung 0.9% des Kaufpreises des Fahrzeugs als monatliches Einkommen aus dieser Nutzung gilt. Bisher lag der Privatanteil bei 0.8%

LU: Steuerbarkeit von Versicherungsleistungen der Gebäudeversicherung im Zusammenhang mit den Unwetterschäden 2021

10.03.2022

Mehrere, teils ergiebige Unwetter mit Hagel und Hochwasser haben im Sommer 2021 unzähligen Eigentümerinnen und Eigentümern von Liegenschaften im Kanton Luzern erhebliche Schäden verursacht. Aufgrund der Covid 19-Pandemie, Überlastung von Baufirmen, Handwerkern und Lieferungsverzögerungen von Baumaterialien konnten nicht alle Schäden umgehend behoben werden. Die Gebäudeversicherung Luzern (GVL) hat an ihre Versicherten teilweise bereits 2021 Akonto-Zahlungen im Umfang von 60 – 80% der geschätzten Schadensumme ausgerichtet. Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern hat Informationen über die Steuerfolgen 2021 ff. veröffentlicht.

LU

Kanton Luzern führt neue Schatzungsmethode für Kataster- und Eigenmietwerte ein

10.03.2022

Seit dem 1. Januar 2022 werden im Kanton Luzern Katasterschatzungen nach einer einfacheren und transparenteren Methode erstellt. Bis 2026 erhalten alle Grundstücke im Kanton eine neue Schatzung. Die neu gestalteten Schatzungsanzeigen haben dabei nur noch informativen Charakter, ein allfälliges Rechtsmittel ist im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für die Einkommens- und Vermögenssteuern zu ergreifen. Die Dienststelle Steuern stellt auf ihrer Webseite umfassende Informationsangebote zur Verfügung.

LU

LU: Privatanteil Geschäftsfahrzeug - Anpassung ab Kalenderjahr (Lohnausweis) 2022

02.11.2021

Die Berufskostenverordnung (Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartementes über den Abzug der Berufskosten unselbständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer, Berufskostenverordnung) wurde geändert und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Gegenüber der bisherigen Regelung werden neu die Kosten für den Arbeitsweg bei der Berechnung der unentgeltlichen privaten Nutzung des Geschäftsfahrzeuges berücksichtigt. Aus diesem Grund steigt der Privatanteil Geschäftsfahrzeug von bisher 0,8% auf neu 0,9% pro Monat. Das Finanzdepartement des Kantons Luzern beschloss, diese Bestimmung auch für die Staats- und Gemeindesteuern zu übernehmen. Die Regelung vereinfacht so für die Arbeitgeberschaft künftig den administrativen Aufwand.

LU

LU – Projekt LuVal: Neue Katasterschatzungen ab 2022

02.10.2021

Neu sollen die Katasterschatzungen im Kanton Luzern nach einer einfacheren und transparenteren Schatzungsmethode erstellt werden. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Alle Grundstücke sollten innerhalb von fünf Jahren neu geschätzt werden. Die Projektziele von LuVal können voraussichtlich alle erreicht werden. Die neue Schatzungsmethode soll in der Gesamtheit aller Objekte aufkommensneutral umgesetzt werden.

LU

Steuer+Praxis: private Vermögenswerte in der Gesellschaft

03.09.2021

Vermögenswerte in der Gesellschaft mit teilweiser oder ausschliesslicher privater Nutzung durch die Anteilsinhaberinnen und Anteilsinhaber

Die in der Gesellschaft bilanzierten Vermögenswerte, welche Anteilsinhaberinnen und Anteilsinhabern teilweise oder ausschliesslich privaten Zwecken zur Verfügung stehen, können zu steuerrechtlichen Fragestellungen bezüglich der Bemessung allfälliger geldwerter Leistungen führen. Allenfalls ist dabei lediglich ein korrektes Marktentgelt im Rahmen eines Drittvergleichs zu berechnen. Möglicherweise stellt aber der gesamte Aufwandüberschuss des Vermögensgegenstandes eine geldwerte Leistung dar. Unter Umständen qualifiziert sich der gesamte Vermögenswert für die Gesellschaft als Nonvaleur und stellt somit eine umfassende geldwerte Leistung dar. Diese Problemstellungen wird im Dokument, das Sie unten herunterladen können, exemplarisch dargestellt werden.

LU

Anpassung Verfahren Fristerstreckungen und Mahnungen für Steuererklärungen von Selbständigerwerbenden und juristischen Personen

18.08.2021

Neu können im Kanton Luzern Fristen bis 31. Dezember über die Webseite der Steuerverwaltung selbst erfasst werden (bisher bis 30. November). Eine Verbindung von Fristerstreckungsbestätigung und Mahnschreiben wird nicht mehr praktiziert. Wer eine Steuererklärung bis Ende Jahr nicht einreichen kann, muss rechtzeitig ein Fristerstreckungsgesuch stellen und die erheblichen Verhinderungsgründe darlegen.

LU