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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Luzern – LU

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Luzern.

Kanton Luzern führt neue Schatzungsmethode für Kataster- und Eigenmietwerte ein

10.03.2022

Seit dem 1. Januar 2022 werden im Kanton Luzern Katasterschatzungen nach einer einfacheren und transparenteren Methode erstellt. Bis 2026 erhalten alle Grundstücke im Kanton eine neue Schatzung. Die neu gestalteten Schatzungsanzeigen haben dabei nur noch informativen Charakter, ein allfälliges Rechtsmittel ist im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für die Einkommens- und Vermögenssteuern zu ergreifen. Die Dienststelle Steuern stellt auf ihrer Webseite umfassende Informationsangebote zur Verfügung.

LU

LU: Privatanteil Geschäftsfahrzeug - Anpassung ab Kalenderjahr (Lohnausweis) 2022

02.11.2021

Die Berufskostenverordnung (Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartementes über den Abzug der Berufskosten unselbständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer, Berufskostenverordnung) wurde geändert und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Gegenüber der bisherigen Regelung werden neu die Kosten für den Arbeitsweg bei der Berechnung der unentgeltlichen privaten Nutzung des Geschäftsfahrzeuges berücksichtigt. Aus diesem Grund steigt der Privatanteil Geschäftsfahrzeug von bisher 0,8% auf neu 0,9% pro Monat. Das Finanzdepartement des Kantons Luzern beschloss, diese Bestimmung auch für die Staats- und Gemeindesteuern zu übernehmen. Die Regelung vereinfacht so für die Arbeitgeberschaft künftig den administrativen Aufwand.

LU

LU – Projekt LuVal: Neue Katasterschatzungen ab 2022

02.10.2021

Neu sollen die Katasterschatzungen im Kanton Luzern nach einer einfacheren und transparenteren Schatzungsmethode erstellt werden. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Alle Grundstücke sollten innerhalb von fünf Jahren neu geschätzt werden. Die Projektziele von LuVal können voraussichtlich alle erreicht werden. Die neue Schatzungsmethode soll in der Gesamtheit aller Objekte aufkommensneutral umgesetzt werden.

LU

Steuer+Praxis: private Vermögenswerte in der Gesellschaft

03.09.2021

Vermögenswerte in der Gesellschaft mit teilweiser oder ausschliesslicher privater Nutzung durch die Anteilsinhaberinnen und Anteilsinhaber

Die in der Gesellschaft bilanzierten Vermögenswerte, welche Anteilsinhaberinnen und Anteilsinhabern teilweise oder ausschliesslich privaten Zwecken zur Verfügung stehen, können zu steuerrechtlichen Fragestellungen bezüglich der Bemessung allfälliger geldwerter Leistungen führen. Allenfalls ist dabei lediglich ein korrektes Marktentgelt im Rahmen eines Drittvergleichs zu berechnen. Möglicherweise stellt aber der gesamte Aufwandüberschuss des Vermögensgegenstandes eine geldwerte Leistung dar. Unter Umständen qualifiziert sich der gesamte Vermögenswert für die Gesellschaft als Nonvaleur und stellt somit eine umfassende geldwerte Leistung dar. Diese Problemstellungen wird im Dokument, das Sie unten herunterladen können, exemplarisch dargestellt werden.

LU

Anpassung Verfahren Fristerstreckungen und Mahnungen für Steuererklärungen von Selbständigerwerbenden und juristischen Personen

18.08.2021

Neu können im Kanton Luzern Fristen bis 31. Dezember über die Webseite der Steuerverwaltung selbst erfasst werden (bisher bis 30. November). Eine Verbindung von Fristerstreckungsbestätigung und Mahnschreiben wird nicht mehr praktiziert. Wer eine Steuererklärung bis Ende Jahr nicht einreichen kann, muss rechtzeitig ein Fristerstreckungsgesuch stellen und die erheblichen Verhinderungsgründe darlegen.

LU

Steuer+Praxis: Sanierung von Kapitalgesellschaften

14.05.2021

Die COVID-19-Pandemie hat bei verschiedenen Unternehmungen zu finanziellen Erschwernissen geführt, welche nur teilweise durch Kreditgewährungen und/oder Härtefallentschädigungen überbrückt werden können. Daraus können sich auch Fragen in Bezug auf allfällige Sanierungen oder ähnlich gelagerte Massnahmen zugunsten von Kapitalgesellschaften ergeben. In der Praxis steht dabei der Forderungsverzicht des Gesellschafters an erster Stelle. Weil die steuerliche Behandlung dieses Verzichts den betroffenen Personen oft nur schwer zu erklären ist, hat die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern einen Überblick zur Thematik erarbeitet.

LU

Steuer+Praxis: Wirtschaftliche Handänderungen

06.05.2021

In den meisten Fällen sind es die zivilrechtlichen Handänderungen, die bei der Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer eine Steuerpflicht begründen. Steuerbegründend können aber auch die sog. wirtschaftlichen Handänderungen sein, bei denen es zu keiner Übertragung des Eigentums an einem Grundstück und zu keinem Grundbucheintrag kommt. Eine kurze Darstellung der Praxis finden Sie hier.

LU

Erweiterte pauschale Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen

16.03.2021

Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs soll mit einer Pauschale besteuert werden können, die neu auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) setzt diese Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2022 in Kraft.