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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Solaranlage Steuern

LU: Kosten von Wärmepumpen, Solaranlagen etc. können ab Steuerperiode 2023 bei den Staats- und Gemeindesteuern abgezogen werden

20.09.2022

Ab der Steuerperiode 2023 können im Kanton Luzern Kosten für Energie- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten auch bei den Staats- und Gemeindesteuern als Unterhaltskosten abgezogen werden. Es gelten dabei die gleichen Regeln wie bei der direkten Bundessteuer, wo der Abzug auch heute schon zulässig ist. Ferner werden Einspeisevergütungen bei Photovoltaikanlagen erst ab 10'000 kWh besteuert.

LU

BE: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Steuergesetzrevision 2024 – Regierung will steuerliche Behandlung von Solaranlagen vereinheitlichen

22.10.2021

Mit der kantonalen Steuergesetzrevision 2024 will der Regierungsrat die steuerliche Behandlung von Solaranlagen vereinheitlichen und diese stärker fördern. Gleichzeitig werden verschiedene, neue Vorgaben des Bundesrechts umgesetzt. Auf tarifarische Massnahmen verzichtet der Regierungsrat bewusst.

Aus dem Bericht des Regierungsrates vom 16. Dezember 2020 zum Thema «Steuerliche Effekte bei Energiesparmassnahmen» ging hervor, dass bei Energiesparmassnahmen – entgegen den Befürchtungen – keine negativen steuerlichen Effekte resultieren. Als problematisch erachtete der Regierungsrat jedoch verschiedene Ungleichbehandlungen, die im Rahmen der vorliegenden Steuergesetzrevision behoben werden sollen.

BE