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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Liegenschaftsbesteuerung

LU: Minimalsteuer auf Liegenschaften

05.06.2024

Die Dienststelle Steuern des Finanzdepartements des Kantons Luzern hat einen Newsletter zum Thema «Minimalsteuer auf Liegenschaften» publiziert. Der Newsletter thematisiert die Anwendung der Minimalsteuer im Zusammenhang mit Liegenschaften bei Juristischen Personen gemäss § 95 des Steuergesetzes (StG). Auf Basis der gesetzlichen Grundlage wird die Definition der Minimalsteuer erläutert und anhand von Praxisbeispielen aufgezeigt, wann und in welcher Höhe die Minimalsteuer auf Liegenschaften geschuldet ist.

LU

ZH – Aktualisiertes Merkblatt zum Abzug von Aufwendungen des Liegenschaftenhändlers bei der Grundstückgewinnsteuer

05.04.2023

Das kantonale Steueramt hat das Merkblatt zum Abzug besonderer Aufwendungen des gewerbsmässigen Liegenschaftenhändlers bei der Grundstückgewinnsteuer aktualisiert. Zudem wurden eine Änderung der Verordnung über die Tarife für quellensteuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in das Steuerbuch aufgenommen.

ZH

BE: Unzulässigkeit des Neubewertungsansatzes der Regierung: Schriftliche Begründung des Urteils des Bundesgerichts liegt vor

04.05.2022

Der Grosse Rat hatte bei der Anordnung der allgemeinen Neubewertung 2020 (AN20) bestimmt, dass bei Festsetzung der amtlichen Werte ein Ziel-Medianwert im Bereich von 70 Prozent der Verkehrswerte anzustreben sei (Art. 2 Abs. 4 des Dekrets über die allgemeine Neubewertung, AND).

BE

LU: Steuerbarkeit von Versicherungsleistungen der Gebäudeversicherung im Zusammenhang mit den Unwetterschäden 2021

10.03.2022

Mehrere, teils ergiebige Unwetter mit Hagel und Hochwasser haben im Sommer 2021 unzähligen Eigentümerinnen und Eigentümern von Liegenschaften im Kanton Luzern erhebliche Schäden verursacht. Aufgrund der Covid 19-Pandemie, Überlastung von Baufirmen, Handwerkern und Lieferungsverzögerungen von Baumaterialien konnten nicht alle Schäden umgehend behoben werden. Die Gebäudeversicherung Luzern (GVL) hat an ihre Versicherten teilweise bereits 2021 Akonto-Zahlungen im Umfang von 60 – 80% der geschätzten Schadensumme ausgerichtet. Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern hat Informationen über die Steuerfolgen 2021 ff. veröffentlicht.

LU

BE: Bundesgericht heisst Beschwerde gegen Festsetzung der amtlichen Grundstück-Steuerwerte im Kanton Bern gut

23.12.2021
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gegen die Regelung des Kantons Bern zur Festsetzung der amtlichen Werte von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken gut.

Gegen den vom Grossen Rat festgesetzten Ziel-Median von 70 Prozent für die allgemeine Neubewertung 2020 (AN20) wurde beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht.

BE

LU – Projekt LuVal: Neue Katasterschatzungen ab 2022

02.10.2021

Neu sollen die Katasterschatzungen im Kanton Luzern nach einer einfacheren und transparenteren Schatzungsmethode erstellt werden. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Alle Grundstücke sollten innerhalb von fünf Jahren neu geschätzt werden. Die Projektziele von LuVal können voraussichtlich alle erreicht werden. Die neue Schatzungsmethode soll in der Gesamtheit aller Objekte aufkommensneutral umgesetzt werden.

LU

Kanton Uri eröffnet Vernehmlassung zur Steuergesetzrevision betreffend die Vereinfachung des Schätzungswesens

08.07.2021

Der Regierungsrat des Kantons Uri will mit einer Teilrevision des Steuergesetzes (StG 2022 – URIEval) die Schätzungsmethode auf den 1. Januar 2024 stark vereinfachen. Die heute angewandte Mischwertmethode ist in der Regel mit einem Augenschein verbunden. Das Verfahren soll nun durch ein einfacheres Schätzungsverfahren abgelöst werden. Neu sollen die Eigenmiet- und Steuerwerte schematisch und formelmässig festgelegt werden. Der Regierungsrat will die neue Schätzungsmethode bezüglich des Einkommenssteuersubstrats möglichst ergebnisneutral einführen. Für die Eigentümerinnen und Eigentümer soll die Schätzungsverfügung transparenter und besser nachvollziehbar sein. Im Vergleich zum heutigen Verfahren sollen Gemeinden und Kanton durch den Verzicht auf den Augenschein rund 3,2 Millionen Franken einsparen können.

UR