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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Eigenmietwert

Der Bundesrat hat beschlossen, den Systemwechsel auf den 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen

04.05.2026

Der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (Abschaffung des Eigenmietwerts) führt zu einer tiefgreifenden Änderung des Steuerrechts. Die Auswirkungen für den Kanton Bern werden im TaxInfo‑Beitrag dargestellt und fortlaufend aktualisiert. In einer bereitgestellten Excel‑Datei sind die finanziellen Konsequenzen auf Gemeindeebene aufgeführt, um den Gemeinden Planungsgrundlagen zu bieten: Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (Abschaffung Eigenmietwert)

BE

Eigenmietwert fällt weg: Aargauer Regierung will Abzug für Energiesparmassnahmen weiter erlauben

02.04.2026

Das Bundesgesetz zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung sieht die Abschaffung des Eigenmietwerts vor. Gleichzeitig werden bestimmte Abzüge, beispielsweise für Unterhaltskosten von Liegenschaften, auf Bundes‑, Kantons‑ und Gemeindeebene gestrichen. Auch die Abzüge für Energiespar‑ und Umweltschutzmassnahmen bei der direkten Bundessteuer entfallen. Der kantonale Gesetzgeber kann jedoch entscheiden, diese Kosten weiterhin abzugsfähig zu lassen. In der vorliegenden Gesetzesrevision beabsichtigt der Regierungsrat des Kantons Aargau, den Abzug für Energiespar‑ und Umweltschutzmassnahmen beizubehalten. Die Vorlage enthält zudem diverse Bereinigungen.

AG

BE: Unzulässigkeit des Neubewertungsansatzes der Regierung: Schriftliche Begründung des Urteils des Bundesgerichts liegt vor

04.05.2022

Der Grosse Rat hatte bei der Anordnung der allgemeinen Neubewertung 2020 (AN20) bestimmt, dass bei Festsetzung der amtlichen Werte ein Ziel-Medianwert im Bereich von 70 Prozent der Verkehrswerte anzustreben sei (Art. 2 Abs. 4 des Dekrets über die allgemeine Neubewertung, AND).

BE

Kanton Luzern führt neue Schatzungsmethode für Kataster- und Eigenmietwerte ein

10.03.2022

Seit dem 1. Januar 2022 werden im Kanton Luzern Katasterschatzungen nach einer einfacheren und transparenteren Methode erstellt. Bis 2026 erhalten alle Grundstücke im Kanton eine neue Schatzung. Die neu gestalteten Schatzungsanzeigen haben dabei nur noch informativen Charakter, ein allfälliges Rechtsmittel ist im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für die Einkommens- und Vermögenssteuern zu ergreifen. Die Dienststelle Steuern stellt auf ihrer Webseite umfassende Informationsangebote zur Verfügung.

LU

LU – Projekt LuVal: Neue Katasterschatzungen ab 2022

02.10.2021

Neu sollen die Katasterschatzungen im Kanton Luzern nach einer einfacheren und transparenteren Schatzungsmethode erstellt werden. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Alle Grundstücke sollten innerhalb von fünf Jahren neu geschätzt werden. Die Projektziele von LuVal können voraussichtlich alle erreicht werden. Die neue Schatzungsmethode soll in der Gesamtheit aller Objekte aufkommensneutral umgesetzt werden.

LU

Kanton Uri eröffnet Vernehmlassung zur Steuergesetzrevision betreffend die Vereinfachung des Schätzungswesens

08.07.2021

Der Regierungsrat des Kantons Uri will mit einer Teilrevision des Steuergesetzes (StG 2022 – URIEval) die Schätzungsmethode auf den 1. Januar 2024 stark vereinfachen. Die heute angewandte Mischwertmethode ist in der Regel mit einem Augenschein verbunden. Das Verfahren soll nun durch ein einfacheres Schätzungsverfahren abgelöst werden. Neu sollen die Eigenmiet- und Steuerwerte schematisch und formelmässig festgelegt werden. Der Regierungsrat will die neue Schätzungsmethode bezüglich des Einkommenssteuersubstrats möglichst ergebnisneutral einführen. Für die Eigentümerinnen und Eigentümer soll die Schätzungsverfügung transparenter und besser nachvollziehbar sein. Im Vergleich zum heutigen Verfahren sollen Gemeinden und Kanton durch den Verzicht auf den Augenschein rund 3,2 Millionen Franken einsparen können.

UR