BE – Verzugszins, Vergütungszins, Vorauzahlungszins
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hat über die aktuellen Zinssätze für das Jahr 2024 informiert.
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hat über die aktuellen Zinssätze für das Jahr 2024 informiert.
Die Steuerverwaltung des Kantons Luzern hat über die geltenden Zinssätze ab dem Kalenderjahr 2024 informiert.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat den Vergütungs- und Verzugszins für 2024 festgelegt.
Der Anstieg des schweizweiten Zinsumfeldes führt im Kanton Nidwalden zu Anpassungen an die aktuellen Marktverhältnisse und damit zu einer Änderung in der Steuerverordnung per 1. Januar 2024. Dies hat der Regierungsrat entschieden, nachdem er die Verzinsung bei den Steuern überprüft hat.
Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern und -abgaben an das gestiegene Zinsniveau an. Ab 2024 gilt bei Verzug und für Rückerstattungen ein Zinssatz von 4,75 Prozent. Der Vergütungszins auf freiwilligen Vorauszahlungen beträgt neu 1,25 Prozent.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat für das Kalenderjahr 2022 die Zinssätze für die Staatssteuer festgesetzt. Dies, nachdem gemäss Notverordnung bei den kantonalen Steuern vom 25. März bis zum 31. Dezember 2020 kein Verzugszins geschuldet war.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2022 informiert. Die Höchstabzüge bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie als Härtefall gelten und Unterstützungsleistungen erhalten, müssen auf offenen Steuerforderungen in diesem Jahr keine Verzugszinsen bezahlen.
Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Bereich des Steuerwesens für den Kanton Freiburg für die Steuerperiode 2020 sowie einen Überblick über die Neuerungen für die folgende und frühere Perioden.