Artikel mit Schlagwort Verzugszins
BL – Vergütungs- und Verzugszinsen
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat für das Kalenderjahr 2022 die Zinssätze für die Staatssteuer festgesetzt. Dies, nachdem gemäss Notverordnung bei den kantonalen Steuern vom 25. März bis zum 31. Dezember 2020 kein Verzugszins geschuldet war.
Abzug Säule 3a 2022
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2022 informiert. Die Höchstabzüge bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Medienmitteilung betreffend Verzugszinsen bei Härtefällen infolge der Corona-Pandemie
Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie als Härtefall gelten und Unterstützungsleistungen erhalten, müssen auf offenen Steuerforderungen in diesem Jahr keine Verzugszinsen bezahlen.
Neuerungen 2020 im Steuerwesen
Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Bereich des Steuerwesens für den Kanton Freiburg für die Steuerperiode 2020 sowie einen Überblick über die Neuerungen für die folgende und frühere Perioden.
Neuigkeiten aus der Kantonalen Steuerverwaltung Appenzell Ausserrhoden zum Jahr 2021
Revision Quellenbesteuerung (ab 1.1.2021)
Informationen zur Revision der Quellensteuerverordnung in Appenzell Ausserrhoden finden Sie hier.
Abzug Säule 3a 2021
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-185-D-2020-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2021 informiert.
Direkte Bundessteuer - Zinssätze 2020
Das EFD hat entschieden, für das Kalenderjahr 2020 weiterhin keinen Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auszurichten. Auch die Sätze für den Verzugszins und den
Rückerstattungszins bleiben unverändert.
Abzug dritte Säule 2019
Abzug dritte Säule a im Steuerjahr 2019
Der Abzug Säule 3a 2019 ist:- Abzug Säule 3a 2019 für Steuerpflichtige mit 2. Säule: CHF 6'826.-
- Abzug Säule 3a 2019 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: CHF 34'128.-
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Vergütungszins / Verzugszins 2019
Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Diese bleiben unverändert bei:- für Vorauszahlungen: 0%
- für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.0%
Abzug dritte Säule 2018
Abzug dritte Säule a im Steuerjahr 2018
Der Abzug Säule 3a 2018 ist:- Abzug Säule 3a 2018 für Steuerpflichtige mit 2. Säule: Fr. 6'768.-
- Abzug Säule 3a 2018 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 33'840.-
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Vergütungszins / Verzugszins 2018
Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Der Vergütungszins für Vorauszahlungen wird um 0.25 Prozentpunkte gesenkt und erreicht so 0%. Der Rückerstattungszins verbleibt bei 3%:- für Vorauszahlungen: 0%
- für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.0%