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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Appenzell Ausserrhoden – AR

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Appenzell Ausserrhoden.

Steuerkraft 2025 der Ausserrhoder Gemeinden

25.03.2026

Der Regierungsrat hat die Steuerkraft 2025 der Ausserrhoder Gemeinden zur Kenntnis genommen. Im Mittel aller Ausserrhoder Gemeinden beträgt die Steuerkraft 1‘184 Franken. Sie hat gegenüber dem Vorjahr um 2,4 Prozent zugenommen. Diese Zunahme hat ihren Grund in leicht höheren Steuererträgen bei den natürlichen Personen und bei den Grundstückgewinnsteuern.

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Quellensteuertarife 2026

17.12.2025

Die Quellensteuertarife wurden für die Steuerperiode 2026 angepasst. Die neuen Quellensteuertarife finden Sie ab Mitte Dezember 2025 unter www.ar.ch/quellensteuer.

Die ZIP-Dateien zum Einlesen der Quellensteuertarife 2026 in Ihr Lohnprogramm werden ebenfalls in den nächsten Tagen aufgeschaltet auf der Seite der ESTV https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/dbst-quellensteuer/qst-tarife-loehne.html.

Bei Fragen oder für weitere Informationen erreichen Sie uns unter 071 353 63 14 oder quellensteuer@clutterar.ch. Die Quellensteuer-Formulare finden Sie  unter www.ar.ch/quellensteuer.

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OECD-Mindestbesteuerung ab 1.1.2024 – Registrierung und Deklaration

17.01.2025

Der Bundesrat hat per 01.01.2024 das Inkrafttreten der Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen beschlossen.
Betroffen sind grundsätzlich multinationale Unternehmensgruppen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als EUR 750 Mio.

Von den betroffenen multinationalen Unternehmensgruppen sind die jeweils steuerpflichtigen Geschäftseinheiten ab 1.1.2025 zur Registration und anschliessenden Deklaration (innert 15 Monaten nach Ablauf Geschäftsjahr) verpflichtet.
Diese erfolgen über die webbasierte ESTV-Informatiklösung OMTax (www.omtax.admin.ch), welche im ePortal des Bundes integriert ist.
Weitere Informationen inkl. Anleitung finden Sie unter www.omtax.ch oder Steuererklärungen / Fristverlängerungen - Appenzell Ausserrhoden.

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Fristerstreckungen - voll einfach

24.06.2024

Seit Januar 2024 können in Appenzell Ausserrhoden über das Steuerportal AR PORTAL auch Massenfristerstreckungen erfasst werden. Mit dieser Funktion besteht die Möglichkeit Fristerstreckungsgesuche bequem für mehrere Personen gleichzeitig zu erfassen. Nach dem Hochladen der CSV-Datei wird diese innerhalb von 15 Minuten abgearbeitet.

Voll einfach: Einloggen, Vorlage herunterladen und abfüllen. Danach kann die Liste ins entsprechende Feld gezogen werden und schon geht's los. Neu wird anschliessend eine Resultatdatei per Mail zugestellt. In der Resultatdatei ist ersichtlich, welche Fristerstreckungsgesuche bewilligt und welche zurückgewiesen worden sind. Zudem können neuerdings auch Massenfristerstreckungen für juristische Personen erfasst werden.

Wir sind überzeugt, dass dieser Dienst Ihnen und uns die Arbeit erleichtern wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an: steuerverwaltung@clutterar.ch oder 071 353 62 90.

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Steuerkraft 2022 der Ausserrhoder Gemeinden

09.03.2023

Der Bericht zur Steuerkraft der Gemeinden 2022 des Kantons Appenzell Ausserrhoden ist publiziert worden. Im Mittel aller Ausserrhoder Gemeinden beträgt die Steuerkraft 1'156 Franken. Sie hat gegenüber dem Vorjahr um 5,6 Prozent zugenommen. Diese Zunahme liegt in erster Linie an der sehr positiven Entwicklung bei den Steuererträgen der juristischen Personen.

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