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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Erbschaftssteuer

Taxoptima: Regierungsrat schlägt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Vereinfachungen im Steuerwesen vor

10.04.2026

Die Vorlage „Taxoptima“ ist Teil der vom Grossen Rat verabschiedeten Steuerstrategie 2022–2030, die die Attraktivität des Kantons Aargau als Wohn‑ und Wirtschaftsstandort stärken soll. Die geplanten Gesetzesänderungen wurden in einem gemeinsamen Projekt von Kanton und Gemeinden ausgearbeitet und zielen auf vereinfachte Verfahren für Steuerpflichtige sowie auf effizientere Abstimmungen zwischen den Steuerverwaltungen von Kanton und Gemeinden ab. Der Regierungsrat des Kantons Aargau und Finanzdirektor Dr. Markus Dieth erklärt: „Die Steuerverwaltungen richten sich konsequent nach den heutigen Erwartungen.“

AG

Staatsrechnung 2025 deutlich positiv dank Sondereffekten

08.04.2026

Staatsrechnung 2025 deutlich positiv dank Sondereffekten

Der Kanton Schaffhausen schliesst das Jahr 2025 mit einem Überschuss von 14.9 Mio. CHF ab. Im Vergleich zum budgetierten Defizit von 49 Mio. CHF entspricht dies einer Verbesserung um 63.8 Mio. CHF. Der Überschuss resultiert vorwiegend aus ausserordentlich hohen Gewinnausschüttungen. Gleichzeitig weisen die Ausgaben für Bildung, Gesundheit und Soziale Sicherheit ein Wachstum auf, während die Investitionen hinter den Planungen zurückbleiben.

SH

AR: Ausgleichszinsen für Steuerzahlungen werden vereinheitlicht

09.11.2021

Der Ausgleichszins bei den Einkommens- und Vermögenssteuern, den Steuern auf Kapitalleistungen sowie den Gewinn- und Kapitalsteuern wurde zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie per 1. Juli 2020 auf 0 Prozent gesenkt. Mit Blick auf die Pandemieentwicklung und auf die Höhe der Ausgleichszinsen in den umliegenden Kantonen wird der Ausgleichszins per 1. Januar 2022 auf 0.2% angehoben.

AR

Erbschafts- und Schenkungssteuern in der Schweiz

11.01.2017
Die ESTV hat ihre aktualisierte Dokumentation zu den  Erbschafts- und Schenkungssteuern in der Schweiz veröffentlicht.  Der neuen Publikation, die einen guten Überblick über Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen in den Kantonen gibt (der Bund besteuert Erbschaften und Schenkungen heute nicht), liegt neu der Gesetzesstand vom 1.1.2017 zu Grunde.Die Publikation können Sie direkt unter dem folgenden Link heruterladen:

Kurzer Überblick über die verschiedenen Steuerarten bei der Erbschaftssteuer

Die Schweiz besitzt ein besonderes System in dem Sinne, dass die Besteuerung der Erbschaften in den Kantonen entweder als Erbanfall- oder als Nachlasssteuer oder durch Kumulation dieser bei-den Steuerarten erfolgt.

Erbanfallsteuer

Die Erbanfallsteuer wird in allen Kantonen (ausser in GR, OW und SZ) angewendet.Die Erbanfallsteuer wird auf dem Erbteil eines jeden Erben (oder Vermächtnisnehmers) einzeln erhoben und kann demzufolge nach der Höhe der einzelnen Erbanfälle bemessen werden. Sie hat den Vorteil, dass sie jederzeit nach Verwandtschaftsgrad abgestuft, nach Anfallgrösse progressiv ausgestaltet oder nach weiteren persönlichen Kriterien erhoben werden kann.

Nachlasssteuer

Die Nachlasssteuer hingegen wird vom gesamten hinterlassenen, nicht aufgeteilten Vermögen eines Verstorbenen erhoben, ohne Rücksicht auf die Zahl der Erben und auf das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erben und Erblasser. Diese Steuer kommt nur in den Kantonen SO und GR zur Anwendung:
  • Im Kanton SO wird diese Steuer (im Grunde eine Nachlassgebühr) nicht allein, sondern kumulativ zur Erbanfallsteuer erhoben.
  • Im Kanton GR wird diese Steuer anstelle der Erbanfallsteuer erhoben. Den Gemeinden steht es aber frei, zusätzlich zur kantonalen Nachlasssteuer eine Erbanfallsteuer zu erheben.
 

Steuermäppchen 2013

18.12.2013
Die ESTV hat ihre Publikation «Steuermäppchen» in der Ausgabe 2013 veröffentlicht.Die Publikation, die viele wesentliche Steuertabellen in der jeweils aktuellen Ausgabe zum Steuerrecht enthält, ist in drei Bereiche aufgeteilt:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen PersonenDiese PDF-Datei enthält die Steuertabellen:
    • Abzüge vom Zweitverdienereinkommen
    • Sozialabzüge vom Einkommen
    • Steuerliche Behandlung der Kinderbetreuungskosten in den Kantonen
    • Sozialabzüge vom Vermögen und steuerfreies Minimum
    • Abzüge für Banksparen
    • Kombinierte Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien
    • Besteuerung der AHV/IV-, SUVA-Renten, Arbeitslosenentgeld, Besteuerung der Leibrenten
    • Besteuerung der Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge (2. Säule) und aus gebundener Selbstvorsorge (Säule 3a)
    • Besteuerung der Renten und Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge - Übergangsbestimmungen
    • Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung
    • Altersabzug / Abzug für bescheidene Einkommen
    • Gewinnungskosten für unselbständig Erwerbende
    • Abzug für Krankheitskosten
    • Abzugsmöglichkeiten von Zuwendungen für gemeinnütziger Zwecke
    • Abzüge für Unterhaltskosten von Grundstücken und Gebäuden
    • Indexklauseln
    • Übersicht über die Massnahmen zur Beseitigung der Folgen der kalten Progression
    • Steuerbezug in den Kantonen
    • Steuerfüsse in den Kantonshauptorten 2010, Kantons-, Gemeinde- Kirchensteuerfüsse - Natürliche Personen
  • Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen PersonenDiese PDF-Datei enthält die Steuertabellen:
    • Einfache Ansätze der Gewinnsteuer für juristische Personen
    • Einfache Ansätze der Kapitalsteuer für juristische Personen
    • Steuerfüsse in den Kantonshauptorten 2010, Kantons-, Gemeinde- Kirchensteuerfüsse - Juristische Personen
    • Besteuerung der Holding- und Beteiligungsgesellschaften
    • Besteuerung der Domizil- und Verwaltungsgesellschaften
    • Minimalsteuern der juristischen Personen
    • Liegenschaftssteuern der juristischen und natürlichen Personen
    • Minimalsteuern der natürlichen Personen
  • Vermögensgewinnsteuern sowie Erbschafts- und SchenkungssteuernDiese PDF-Datei enthält Informationen zu folgenden Themen:
    • Besteuerung der Gewinne auf beweglichem Vermögen, der Lotterie- und Totogewinne sowie der Liqudationsgewinne
    • Grundstückgewinnsteuer
    • Erbschafts- und Schenkungssteuern

ZH - Steuerrechner Zürich neu aufgelegt

06.11.2013
In letzter Zeit mussten Anwenderinnen und Anwender der beliebten Steuerrechner Zürich des Steueramtes Zürich bisher mit einer Übergangslösung Vorlieb nehmen, die mit einem unschönen Ausdruck verbunden war. Ab sofort stehen nun die endgültigen Steuerrechner zur Verfügung, welche einfach in der Anwendung sein und einen makellosen Ausdruck sicherstellen sollen.

Direkt zu den Steuerrechnern für den Kanton Zürich

Weitere Informationen für die Berechnung von Steuern im Kanton Zürich

Nationale Erbschaftssteuer - Bundesrat ist dagegen

13.09.2013
Wie nicht anders zu erwarten hat der Bundesrat im Zusammenhang mit der Erteilung des Auftrags für die Ausarbeitung der Botschaft zur Erbschaftssteuerinitiative klar Stellung gegen die Einführung einer Erbschaftssteuer auf nationaler Ebene genommen.Der Bundesrat ist der Ansicht, die Einführung einer Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer würde die Steuerhoheit der Kantone einschränken und empfiehlt darum die Volksinitiative „Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV“ zur Ablehnung.

An der Kompetenzverteilung für die Erbschaftssteuer soll nicht gerüttelt werden

Erbschafts- und Schenkungssteuern liegen in der Schweiz traditionell in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Diese Kompetenzordnung, die den Kantonen beträchtliche Einnahmen sichert, soll nach dem Willen des Bundesrates beibehalten werden. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren lehnt eine Bundeserbschaftssteuer denn auch entschieden ab, weil sie einen Eingriff in die Steuerhoheit und das Steuersubstrat der Kantone darstellt.

Ungewisse finanzielle Auswirkung

Die finanziellen Auswirkungen bei einer Annahme der Initiative wären laut Bundesrat ungewiss und hängen stark von der Umsetzung durch den Gesetzgeber ab. Vor diesem Hintergrund sei es fraglich, ob das heutige Steueraufkommen der Kantone gewahrt werden könnte. Auch die vorgeschlagene Ausgestaltung der Steuer überzeuge nicht. Insbesondere sei die rückwirkende Besteuerung von Schenkungen ab 1. Januar 2012 unverhältnismässig, meint der Bundesrat. Er will der Volksinitiative – aus den gleichen Gründen – keinen Gegenentwurf gegenüberstellen.

Weitere Informationen zum Thema

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