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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Gewinnsteuer

AG: Regierungsrat überweist Botschaft zur Steuergesetzrevision zur zweiten Beratung an den Grossen Rat

29.10.2021

Die Steuergesetzrevision 2022 soll den Aargau als Wohn- und Wirtschaftskanton stärken und die Standortattraktivität erhöhen. Damit soll der Kanton Aargau im interkantonalen Vergleich wieder ins Mittelfeld rücken. Einerseits sollen dazu die Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen für natürliche Personen deutlich erhöht, anderseits Unternehmensgewinnsteuern für ertragsstarke Unternehmen gestaffelt gesenkt werden. Die Gemeinden sollen für die daraus resultierenden Steuerausfälle mit Kompensationszahlungen durch den Kanton entschädigt werden. Diese Zahlungen an die Gemeinden sollen (dies eine Änderung zur ersten Beratung) um 10 Millionen Franken auf insgesamt 71 Millionen Franken höher ausfallen. So soll verhindert werden, dass die Gemeinden in den kommenden Jahren rückläufige Steuereinnahmen verzeichnen. In seiner Gesamtbetrachtung der Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Gemeinden hält der Regierungsrat fest, dass sich diese über den gesamten Betrachtungszeitraum 2022-2026 positiv entwickeln sollten: Über alle Gemeinden betrachtet nehmen die Steuereinnahmen ab 2023 jedes Jahr zu.

AG

Auch VWA für Senkung des Gewinnsteuertarifs für Unternehmen und höhere Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen im Kanton Aargau

07.06.2021

Die Kommission VWA hat sich an ihrer Sitzung vom 1. Juni 2021 nach der letztjährigen Revision erneut mit dem Steuergesetz befasst. Die anlässlich der letzten Revision geforderte Senkung der Gewinnsteuertarife für Unternehmen sowie die Erhöhung der Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen fanden in der Kommission in der 1. Beratung eine solide Zustimmung.

AG

ZH - Anpassung der Weisung über die Koordination von Einkommens- bzw. Gewinnsteuer und Grundstückgewinnsteuer

02.04.2019

Die Weisung der Finanzdirektion über die Koordination von Einkommens- bzw. Gewinnsteuereinschätzungen und Grundsteuereinschätzungen für Liegenschaften des Geschäftsvermögens und von juristischen Personen wurde an die neuere Rechtsprechung und an den neuen § 224a des Steuergesetzes angepasst.