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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Gewinnsteuer

BS - Maximale Gewinnsteuer soll schrittweise auf 20 Prozent gesenkt werden

18.05.2010
Der Regierungsrat des Kantons Basel Stadt unterbreitet dem Grossen Rat einen Vorschlag zur Senkung der Steuerbelastung bei den Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Der maximale Gewinnsteuersatz soll mit einer Anpassung des Gesetzes über die direkten Steuern auf 20 Prozent gesenkt werden.

Senkung unter Vorbehalt

Vorgesehen ist eine Steuersenkung in mehreren Schritten:
  • In einem ersten Schritt soll der maximale Steuersatz für die Steuerperiode 2011 von bisher 22 auf 21,5 Prozent herabgesetzt werden.
  • Für die anschliessenden drei Steuerjahre erfolgen weitere Reduktionen des Steuersatzes von jeweils einem halben Prozentpunkt pro Steuerperiode.
  • Diese drei weiteren Teilsenkungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass
    • das reale Bruttoinlandprodukt der Schweiz in den vier Quartalen vor der jeweiligen Steuerperiode zunimmt und
    • die Nettoschuldenquote des Kantons eine bestimmte Limite nicht überschreitet.
    Mit diesen Bedingungen soll sichergestellt werden, dass die Steuerentlastungen nicht in eine Phase wirtschaftlicher Stagnation fallen und der Kanton den nötigen finanziellen Spielraum für Steuersenkungen hat.

Steuerausfälle von 48 Mio sind in Kauf zu nehmen

Pro halben Prozentpunkt Steuersatzreduktion resultieren für den Kanton Steuermindereinnahmen von jeweils 12 Millionen Franken. Somit hat die Gesetzrevision insgesamt Steuerausfälle von jährlich rund 48 Millionen Franken zur Folge. Mit der Gesetzesanpassung soll die Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität des Kantons Basel-Stadt als Unternehmensstandort weiter erhalten und gestärkt werden. In diesem Zusammenhang beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Christine Keller, SP) betreffend "Freibetrag für die Kapitalsteuer bei den juristischen Personen" als erledigt abzuschreiben.Mit dem seit 2008 wirksamen Steuerpaket wurden bereits Steuersenkungen im Umfang von jährlich rund 150 Millionen Franken für natürliche und juristische Personen beschlossen. Zudem wird aufs Steuerjahr 2011 die Dividendenbesteuerung reduziert.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Basel-Stadt

OW - Regierungsrat sieht trotz Erfolg der Steuerstrategie Handlungsbedarf

31.03.2010
Die Steuerstrategie wirkt gemäss der heutigen Medienmitteilung des Regierungsrates des Kantons Obwalden nach wie vor positiv. Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Wirkungsbericht verabschiedet. So weist Obwalden Zahlen auf, die sich im kantonalen Vergleich überdurchschnittlich entwickelt haben. Trotz überproportionalem Wachstum ist Handlungsbedarf bei den unteren und mittleren Einkommen sowie bei der Gewinnsteuer gegeben.Gemäss der Beurteilung des Regierungsrats zeigt die kantonale Steuerstrategie weiterhin eine auffällig positive Wirkung. Bei dieser Beurteilung stützt sich der Regierungsrat auf den Wirkungsbericht zur Steuerstrategie. Der Bericht zeigt auf, dass sich die Steuererträge nach wie vor mit steigender Tendenz entwickeln – dies bei den Kantons- und bei den Gemeindesteuern, aber auch bei der direkten Bundesteuer.Auch bezüglich der Einkommensstatistik ist eine positive Entwicklung festzustellen, nämlich eine Verlagerung von den unteren zu den mittleren und höheren Einkommenssegmenten. Das stärkt die Finanzstärke des Kantons und erhöht somit den finanziellen Handlungsspielraum.Überdurchschnittlich zeigen sich auch die Veränderungen bei den volkswirtschaftlichen Kennzahlen. So verzeichnet Obwalden bei den Neueintragungen im Jahr 2009 im Handelsregister als einziger Kanton überhaupt eine Veränderung im zweistelligen Bereich. Bei der Zunahme der Beschäftigten in den Jahren 2005 bis 2008 nimmt Obwalden zusammen mit Zug den vordersten Platz ein. Auch die Bevölkerung ist im vergangenen Jahr gewachsen und weist das grösste prozentuale Wachstum in der Zentralschweiz auf. Diese überdurchschnittliche Entwicklung der volkswirtschaftlichen Kennzahlen erlaubt die Schlussfolgerung, dass sich die Standortattraktivität des Kantons erhöht hat, was wiederum eine Folge der Steuerstrategie ist.Ähnlich gut erscheint die Entwicklung bei den Gemeinden. Das auf Anfang 2009 in Kraft gesetzte Finanzausgleichsgesetz, das der unterschiedlichen Entwicklungsdynamik der Gemeinden Rechnung tragen soll, zeigt bereits nach einem Jahr seine beabsichtigte Wirkung. Die Steuerkraftunterschiede in den Gemeinden haben sich verringert. Alle finanzschwächeren Gemeinden verzeichnen einen Anstieg der Steuerkraft.Trotz der guten Ausganglage zeigt der Bericht auch Handlungsbedarf bezüglich der erfolgreichen Fortführung der Steuerstrategie auf. Es zeigt sich, dass die Steuerpflichtigen mit mittleren und unteren Einkommen im Kanton Obwalden trotz den seit 2005 erfolgten Entlastungen nach wie vor steuerlich höher belastet werden als in den umliegenden Kantonen. Das widerspricht dem strategischen Ziel, bei allen Einkommenssegmenten steuerlich konkurrenzfähig zu sein. Auch muss bei der Unternehmensgewinnsteuer gehandelt werden, wenn der Kanton das Alleinstellungsmerkmal beibehalten will. Um die Steuerstrategie auch weiterhin erfolgreich umsetzen zu können, sind diese Punkte gemäss dem Regierungsrat im Rahmen einer Steuergesetzrevision anzugehen. Dabei handelt es sich um den geplanten zweiten Schritt der Steuerstrategie, der in den unteren und mittleren Steuerbereichen ansetzen will.Als nächstes wird der Wirkungsbericht der zuständigen kantonsrätlichen Kommission sowie den Gemeindevertretern vorgestellt. Vom Bericht nimmt der Kantonsrat an der Aprilsitzung Kenntnis. Die Steuergesetzrevision betreffend Fortführung der Steuerstrategie wird umgehend angegangen. Eine allfällige kantonale Volksabstimmung findet im Jahr 2011 statt.

BE - Steuergesetzrevision 2011 - Regierungsrat verabschiedet Antrag für die zweite Lesung

10.02.2010
Heute hat der Regierungsrat des Kantons Bern seinen Antrag zur Steuergesetzrevision 2011 für die zweite Lesung (Märzsession 2010) verabschiedet. Der Antrag umfasst Entlastungen im Umfang von rund 110 Millionen Franken per 2011 und weicht damit in bedeutenden Teilen vom Antrag der vorberatenden Kommission ab. So spricht sich der Regierungsrat aus finanzpolitischen Überlegungen gegen die von der Kommission beantragten zusätzlichen Entlastungen beim Vermögenssteuertarif in der Höhe von 18,5 Millionen Franken (per 2011) und beim Einkommenssteuertarif in der Höhe von 128,5 Millionen Franken (per 2012) aus.

Entlastungen für Unternehmen stehen nicht mehr im Vordergrund

Nachdem die vorberatende Kommission am 18. Januar 2010 ihren Antrag für die zweite Lesung zur Steuergesetzrevision 2011 verabschiedet hat , befasste sich der Regierungsrat anlässlich seiner heutigen Sitzung mit der Vorlage.  Dabei ist er von seiner ursprünglichen Stossrichtung abgekommen, welche in erster Linie (nicht zuletzt vor dem Hintergrund der wirtschaftlich schwierigen Lage) steuerliche Entlastungen für Unternehmungen vorsah. Dies nachdem sowohl die Kommission als auch der Grosse Rat im Rahmen der ersten Lesung den Schwerpunkt der Revision auf Steuerentlastungen für die natürlichen Personen gesetzt hatten. Auch wenn der Regierungsrat den Handlungsbedarf bei den Steuern für die juristischen Personen nach wie vor als ausgewiesen erachtet, verzichtet er nunmehr auf die ursprünglich beantragte Einführung des proportionalen Gewinnsteuertarifes unter gleichzeitiger Senkung des Steuersatzes.

Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer soll ins Gesetz

Bestandteil der Steuergesetzrevision 2011 ist jedoch - in Übereinstimmung mit der Kommission - nach wie vor die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer, was Einnahmenausfälle von rund 20 Millionen Franken bewirken wird.

Ausgleich der kalten Progression und weitere Entlastungen

Der Regierungsrat kommt der vorberatenden Kommission insofern entgegen, als er mit seinem Antrag Entlastungen von insgesamt 110 Millionen Franken vorsieht, obwohl in der aktuellen Finanzplanung des Kantons hierfür nur rund 90 Millionen Franken eingestellt sind. Wie die Kommission beantragt er neu den Ausgleich der kalten Progression im Umfang von drei Prozent auf allen Tarifen und Abzügen und unterstützt die Senkung des Vorsorgetarifes sowie des Maximalsatzes bei der Vermögenssteuerbremse.

Vermögenssteuertarif soll nicht gesenkt werden

Beim Vermögenssteuertarif spricht sich der Regierungsrat gegen die von der Kommission beantragte Senkung im Umfang von 18,5 Millionen Franken aus und befürwortet nur den Ausgleich der kalten Progression von rund drei Millionen Franken.

Nur Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommenssteuer

Die grösste Differenz zum Antrag der vorberatenden Kommission besteht sodann bei der Einkommenssteuer. Auch hier möchte der Regierungsrat lediglich die kalte Progression ausgleichen. Auf zusätzliche, bedeutende Entlastungen in der Höhe von 128,5 Millionen Franken per 2012 - wie sie im Hauptantrag der Kommission enthalten sind - möchte er verzichten.Die voraussichtlichen Mindereinnahmen der vom Regierungsrat beantragten Massnahmen belaufen sich auf insgesamt 110 Millionen Franken auf Kantons- und 57,9 Millionen auf Gemeindeebene.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>

UR - Totalrevision der Steuergesetze per 1.1.2011

04.12.2009
Der Regierungsrat des Kantons Uri eröffnet das Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision der Urner Steuergesetze.

Ziel 1: Zusammenführung

Er schlägt das Zusammenführen des Steuergesetzes über die direkten Steuern, des Grundstückgewinnsteuergesetzes sowie des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes zu einem Rechtserlass vor.

Ziel 2: Entlastung

Die Schwerpunkte der Vorlage bilden Steuerentlastungen
  • bei der Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen und
  • bei der Gewinnsteuer für juristische Personen.
Der Regierungsrat schlägt zudem vor, die bisher progressiven Grundstückgewinnsteuertarife sowie Erbschafts- und Schenkungssteuertarife durch proportionale Steuersätze zu ersetzen. Gleichzeitig erfolgt eine Anpassung an die neue Bundesgesetzgebung.Mit dieser Vorlage sieht der Regierungsrat seine bisherige Steuerstrategie konsequent umgesetzt. Nach Berücksichtigung der Steuermehrerträge infolge der allgemeinen Neuschätzung der Grundstücke beträgt der jährliche Steuerausfall für den Kanton, die Einwohnergemeinden und die Landeskirchen bzw. deren Kirchgemeinden nach seiner Berechnung insgesamt rund 2.7 Mio. Franken.
Quelle: Medienmitteilung der Standeskanzlei Uri

GR - Steuergesetz revidiert

13.11.2009
Im Kanton Graubünden werden die Steuerpflichtigen künftig in verschiedenen Bereichen entlastet. Die Bündner Regierung hat den ersten Teil der Steuergesetzrevision auf Anfang 2010 in Kraft gesetzt. Von den Steuersenkungen profitieren unter anderem Familien und Unternehmen.Der Grosse Rat hat am 18. Juni 2009 die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes beschlossen. Die Referendumsfrist ist am 23. September ungenutzt abgelaufen. Die Regierung hat nun den ersten Teil der Vorlage auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Damit werden die Steuerpflichtigen in unterschiedlichen Bereichen entlastet. Überdies erfolgt eine Anpassung des kantonalen Steuergesetzes an das Bundesrecht.

Graubünden gleicht kalte Progression früher aus

Neu erfolgt der Ausgleich der kalten Progression bereits bei einer Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise von drei Prozent (bisher ab 10 Prozent). Von dieser Massnahme, die sich schon per 1. Januar 2010 auswirkt, profitieren alle Steuerpflichtigen, indem teuerungsbedingt höhere Einkünfte nicht mehr zu einer höheren prozentualen Steuerbelastung führen.

Familien werden entlastet

Durch die Erhöhung des Abzuges für Fremdbetreuung der Kinder auf maximal CHF 10'000.– (bisher CHF 6'000.–) und der Kinderabzüge profitieren Familien von der Revision. Die neuen Kinderabzüge betragen:
  • für Kinder im Vorschulalter CHF 6'000.– (bisher CHF 5'000.–)
  • für ältere Minderjährige und Kinder in Ausbildung CHF 9'000.– (bisher CHF 8'000.–)
  • für Kinder in auswärtiger Ausbildung CHF 18'000.– (bisher CHF 14'000.–)
Weiter führt die Teilrevision zu Entlastungen bei der Vermögenssteuer, indem einerseits die Steuerfreibeträge erhöht und andererseits die Maximalbelastung gesenkt werden.

Gewinnsteuer für Unternehmen wird im Kanton Graubünden auf 5.5 Prozent gesenkt

Mit einer Reduktion der Gewinnsteuer juristischer Personen von 7% auf 5.5% bleibt Graubünden im interkantonalen Vergleich konkurrenzfähig. Mit diesem tiefen Steuersatz gibt der Kanton Graubünden den geltenden progressiven Tarif auf und wechselt zu einem proportionalen Steuersatz, wie ihn auch der Bund und zahlreiche Kantone kennen.Weitere Revisionspunkte betreffen die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen (sogenannte Erbenamnestie) und die straflose Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Und mit der Abschaffung der Dumont-Praxis können Steuerpflichtige, welche eine renovationsbedürftige Liegenschaft erwerben, neu die Instandstellungskosten in Abzug bringen.

Zweiter Teil der Revision tritt erst auf 1.1.2011 in Kraft

Der zweite Teil der Revision betrifft die Unternehmenssteuerreform II; dieser wird zusammen mit den Bestimmungen der direkten Bundessteuer im Jahr 2011 in Kraft treten.
Quelle: Standeskanzlei Graubünden

LU - Steuerpaket angenommen

28.09.2009
Im Kanton Luzern sinkt erneut die Steuerbelastung. Die Stimmberechtigten haben das Steuerpaket 2011 mit 64'121 zu 30'448 Stimmen gutgeheissen. Entlastet werden der Mittelstand, Gutverdienende, Familien und Unternehmen.Abgestimmt wurde, weil die Linke gegen die Vorlage das Referendum ergriffen hatte. Auch Gemeindebehörden standen der Vorlage skeptisch gegenüber, weil diese ihr Steueraufkommen mindert. Die Stimmbeteiligung betrug 38,9 Prozent.Im Zentrum des Abstimmungskampfes stand die Unternehmensgewinnssteuer. Diese wird bereits per 2010 von 4 auf 3 Prozent gesenkt. Weil andere Kantone die Gewinne ebenfalls schwächer besteuern wollen, wird der Satz nun sogar auf 1,5 Prozent halbiert. Um die Gemeinden zu besänftigen, wurde diese Senkung von 2011 auf 2012 verschoben. Die anderen, weniger umstrittenen Steuergeschenke werden dagegen bereits ab 2011 verteilt.Mit ihrem Votum blieben die Stimmberechtigten dem vor einigen Jahren eingeschlagenen Steuersenkungskurs treu. Das gesamte Steuerpaket dürfte ab 2012 dem Kanton Ausfälle von 67 Millionen und den Gemeinden von 87 Millionen Franken bringen.