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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Gewinnsteuer

BS - Gewinnsteuer sinkt tatsächlich

28.09.2011
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat eine Gesetzesvorlage zur weiteren Senkung der Steuerbelastung bei den Kapitalgesellschaften und Genossenschaften verabschiedet. Der maximale Gewinnsteuersatz soll mit einer Anpassung des Gesetzes über die direkten Steuern auf 18% gesenkt werden. Vorgesehen ist die Weiterführung der schrittweisen Steuersenkungen. Beschlossen durch den Grossen Rat sind bereits die Teilschritte bis ins Steuerjahr 2013 auf 20%. Diese sollen bis 2017 fortgesetzt werden, mit einer jährlichen Senkung um einen halben Prozentpunkt. Der Regierungsrat will mit dieser weiteren Steuersenkung für Unternehmen die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Basel-Stadt erhalten und weiter stärken.Die Unternehmenssteuern sinken damit von ursprünglichen 24.5% im 2007 auf 18% im Jahre 2017. Innert 10 Jahren werden somit die Gewinnsteuern für Unternehmen um 6.5 Prozentpunkte oder um 27% gesenkt worden sein. Mit diesem Schritt setzt der Regierungsrat die im September 2010 mit den Präsidenten der Wirtschaftsverbände unterzeichnete Absichtserklärung um.

Koppelung weiterer Senkungsschritte an volkswirtschaftliche Mindestbedingungen

Der Regierungsrat ist sich gemäss eigenen Aussagen bewusst, dass der finanzpolitische Handlungsspielraum für diese Senkung in Anbetracht der sich verdüsternden wirtschaftlichen Aussichten nur knapp gegeben ist. Der Finanzplan des Kantons sieht ab 2014 in der laufenden Rechnungwieder Defizite vor und dies beruhend auf den noch relativ optimistischen Prognosen von Juni/Juli 2011 (den aktuellsten Daten für Erstellung Budget 2012 und Finanzplanung), die für 2012 für die Schweiz noch ein Wirtschaftswachstum von 1.5% vorsahen.Zwingend notwendig ist deshalb die Koppelung dieser Senkungsschritte an dieselben Bedingungen wie schon bei den Steuersenkungen, die der Grosse Rat Ende 2010 beschlossen hat: Erstens darf sich die Schweizer Wirtschaft nicht in einer Rezession befinden (d.h., das Wachstum darf nicht in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen im Vorjahr negativ sein) und zweitens muss die Nettoverschuldung mindestens ein Promillepunkt von der gesetzlich zulässigen maximalen Nettoschuldenquote entfernt sein. Mit diesen Bedingungen soll gemäss Aussage des Regierungsrates sichergestellt werden, dass die Steuerentlastungen nicht in eine Phase wirtschaftlicher Stagnation fallen und der Kanton den nötigen finanziellen Spielraum für Steuersenkungen hat. 

NE - Volk sagt ja zu Steuersenkung für Unternehmen

20.06.2011
Die neuenburger Bevölkerung hat sich an der Urne klar für die Senkung der Unternehmenssteuern ausgesprochen.

Senkung von Gewinnsteuer und Kapitalsteuer

Neuenburg wird damit die Gewinnsteuer für Unternehmen innert fünf Jahren von 10 auf 5 Prozent senken. Markant gesenkt werden zudem die Kapitalsteuern für Holdings: Sie sinken von 0,5 auf 0,005 Promille. Die Regierung des Kantons Neuenburg will den Kanton damit zu einem der attraktivsten Kantone für Unternehmen machen.

Aufhebung von Steuerbefreiungen soll zu Mehreinnahmen führen

Die heute angenommene Unternehmenssteuerreform soll trotz dem Steuersenkungsansatz praktisch sofort Mehreinnahmen von rund CHF 30 Mio.  generieren. Dies, weil im Gegenzug Unternehmen, die heute noch von Steuerbefreiungen profitieren, künftig Steuern zahlen müssen.

Auch Steuern für natürliche Personen sollen gesenkt werden

Die Unternehmenssteuerreform - dieses Einsteigen in den Steuerwettbewerb - soll nur der erste Schritt im Bemühen der Neuenburger Regierung sein, an Attraktivität zu gewinnen. Bereits im März hatte der Regierungsrat angekündigt, dass die Steuern für natürliche Personen gesenkt werden sollen.

SO - Steuersenkung tritt auf den 1.1.2012 in Kraft

31.03.2011
Der Regierungsrat hat den zweiten Teil der Revision des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Damit treten ab diesem Zeitpunkt - trotz nicht gerade rosiger Finanzprognosen - Entlastungen im Bereich der Vermögenssteuer sowie der Gewinnsteuer im Umfang von ca. 15 Mio. Franken in Kraft.Die Entlastungen gehen auf die Teilrevision vom 27. Juni 2007 zurück, die das Volk in der Abstimmung vom 21. Oktober 2007 angenommen hatte.Gemäss dem damals beschlossenen Gesetz ist der zweite Teil, also die nun auf den 1.1.2012 in Kraft tretenden Steuerentlastungen, auf den 1. Januar eines Jahres unter der Voraussetzung in Kraft zu setzen, dass die Staatsrechnung in der Bilanz per 31. Dezember des zweiten vorhergehenden Jahres ein Eigenkapital ausweist. Weiter heisst es da, dass die Revision frühestens auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt werden könne, sofern die Staatsrechnung 2010 ein Eigenkapital aufweise.Da diese Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Regierungsrat nun die Revision auf diesen frühestmöglichen Termin in Kraft gesetzt.
Quelle: Die Information basiert auf einer Medienmitteilung des Regierungsrates des Kantons Solothurn vom 29.03.2011.

SH - Regierungsrat will Steuern senken

03.03.2011
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen will die Steuern senken. Dies liege drin, weil sich die wirtschaftliche Situation des Kantons Schaffhausen in den vergangenen Jahren deutlich verbessert habe. Zudem will man natürlich im «Steuerwettbewerb» nicht hintanstehen.Die nun präsentierte Vorlage zur Revision des Steuergesetzes hat vier Hauptstossrichtungen:
  • Entlastung der KMU,
  • Senkung der Gewinnsteuer für juristische Personen,
  • Senkung der Vermögenssteuer und
  • Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit kleineren und mittleren Einkommen.
Insgesamt machen die steuerlichen Entlastungen gemäss Berechnungen 13,5 Mio. Franken bei der Kantonssteuer und 11,7 Mio. Franken bei den Gemeindesteuern aus.

Steuerliche Entlastung von KMU

Die Schaffhauser KMU sollen mit gezielten Massnahmen entlastet und gestärkt werden. Es handelt sich dabei beispielsweise um die Besteuerung der Liquidationsgewinne zu einem reduzierten Satz, wenn die selbstständige Erwerbstätigkeit aufgegeben wird, die Erleichterung bei Ersatzbeschaffung auf betriebsnotwendigem Anlagevermögen und weiteren Erleichterungen.
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Senkung des Gewinnsteuersatzes

Bei den juristischen Personen soll der Gewinnsteuersatz von bisher fünf auf vier Prozent gesenkt werden. Damit sollen vor dem Hintergrund des Steuerstreites zwischen der Schweiz und der EU einerseits und nach dem Auslaufen des Bonny-Beschlusses anderseits rechtzeitig Massnahmen getroffen werden, damit der Kanton und seine Gemeinden weiterhin günstige Rahmenbedingungen anbieten können.

Senkung des Höchststeuersatzes bei der Vermögenssteuer

Ein weiterer Schwerpunkt ist bei der Vermögenssteuer vorgesehen,  wo der Höchststeuersatz von 2,3 Promille auf 1,8 Promille gesenkt werden soll. Motiv dieses Vorschlags ist die Angleichung der Steuerbelastung an die Nachbarkantone.

Entlastung von Haushalten mit kleinen Einkommen

Personen mit kleinen sollen durch die Anpassung der Einkommensgrenze, für die keine Steuer zu entrichten ist, auf 7'200 Franken für alleinstehende und 13'800 Franken für verheiratete Steuerpflichtige entlastet werden. Anmerkung: Der Regierungsrat spricht hier von einer Entlastung auch der mittleren Einkommen. Diese dürften aber durch das blosse Anheben dieser Einkommensgrenze (und dem Wegfall der ersten Stufe) meines Erachtens kaum entlastet werden...

Anpassungen an Vorgaben des Bundesrechts

Neben den vier Hauptteilen werden zahlreiche weitere Änderungen des Steuergesetzes vorgeschlagen. Es handelt sich dabei zum grössten Teil um Anpassungen, welche aufgrund der Änderung des Bundesrechts beziehungsweise der Rechtsprechung des Bundesgerichtes notwendig geworden sind. Es geht dabei beispielsweise um
  • die vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und
  • die straflose Selbstanzeige,
  • die Besteuerung der Zuwendung an die politischen Parteien und
  • die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen.

Gestaffeltes Inkrafttreten vorgesehen

Es ist vorgesehen, die Gesetzesänderung gestaffelt in Kraft zu setzen. Die Entlastungen der natürlichen Personen sowie die Anpassungen aufgrund des Bundesrechts beziehungsweise der Rechtsprechung des Bundesgerichtes sollen am 1. Januar 2012 und die Entlastung der juristischen Personen am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Weitere Informationen zur geplanten Steuergesetzrevision


Quelle: Medieninformation des Finanzdepartements des Kantons Schaffhausen. Redaktion und Kommentar: Peter Bättig, lic. iur. (Kontakt)

NW - Steuergesetzrevision 2011

03.01.2011
Am 1.1. ist die Teilrevision des Steuergesetzes im Kanton Nidwalden in Kraft getreten. Die Teilrevision des Steuergesetzes beinhaltet einerseits Steuerentlastungen für Familien mit Kindern sowie bei der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung. Andererseits werden bundesrechtliche Vorgaben umgesetzt (Steuerharmonisierungsgesetz und Unternehmenssteuerreform II).

Die wichtigsten Änderungen mit der Teilrevision 2011 des Steuergesetzes Nidwalden im Überblick

  • Senkung des Maximalsteuersatzes von 3% auf 2.75%.
  • Einführung eines Kinderabzuges von Fr. 3'000.-- für die Eigenbetreuung.
  • Senkung der festen Gewinnsteuer für juristische Personen auf 6 Prozent.
  • Senkung der festen Kapitalsteuer für juristische Personen auf 0.1 Promille.
  • Entlastung der Besteuerung von Lizenzerträgen um 80% (Lizenzbox)
  • Aufhebung der prozentualen und betragsmässigen Begrenzung von Rückstellungen für Forschungs- und Entwicklungskosten
  • Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Unternehmensfortführung
  • Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Eltern sowie Stiefeltern und Pflegeeltern
  • Senkung der festen Gewinnsteuer für Stiftungen und Vereine auf 1 Prozent
  • Abschaffung der Dumont-Praxis (rückwirkend auf 1.1.2010)
  • Ausgleich der kalten Progression
  • Einführung des Kapitaleinlageprinzips, wonach das durch die Inhaber der Beteiligungsrechte nach dem 31.12.1996 einbezahlte Agio der Rückzahlung von Grund- und Stammkapital gleichgestellt wird.
  • Attraktivere Voraussetzungen zur Erlangung des Beteiligungsabzuges.
  • Erleichterung von Ersatzinvestitionen.
  • Steueraufschub bei Übertragung von Liegenschaften aus dem Geschäfts- in das Privatvermögen auf Antrag.
  • Verminderte Steuerbelastung von Liquidationsgewinnen bei Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit nach vollendetem 55. Altersjahr oder infolge Invalidität.

Weitere Informationen zum Thema

Steuermäppchen 2010

10.11.2010
Die ESTV hat heute ihre Publikation «Steuermäppchen» in der Ausgabe 2010 veröffentlicht.Die Publikation, die viele wesentliche Steuertabellen in der jeweils aktuellen Ausgabe zum Steuerrecht enthält, ist in drei Bereiche aufgeteilt:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen PersonenDiese PDF-Datei enthält die Steuertabellen:
    • Abzüge vom Zweitverdienereinkommen
    • Sozialabzüge vom Einkommen
    • Steuerliche Behandlung der Kinderbetreuungskosten in den Kantonen
    • Sozialabzüge vom Vermögen und steuerfreies Minimum
    • Abzüge für Banksparen
    • Kombinierte Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien
    • Besteuerung der AHV/IV-, SUVA-Renten, Arbeitslosenentgeld, Besteuerung der Leibrenten
    • Besteuerung der Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge (2. Säule) und aus gebundener Selbstvorsorge (Säule 3a)
    • Besteuerung der Renten und Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge - Übergangsbestimmungen
    • Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung
    • Altersabzug / Abzug für bescheidene Einkommen
    • Gewinnungskosten für unselbständig Erwerbende
    • Abzug für Krankheitskosten
    • Abzugsmöglichkeiten von Zuwendungen für gemeinnütziger Zwecke
    • Abzüge für Unterhaltskosten von Grundstücken und Gebäuden
    • Indexklauseln
    • Übersicht über die Massnahmen zur Beseitigung der Folgen der kalten Progression
    • Steuerbezug in den Kantonen
    • Steuerfüsse in den Kantonshauptorten 2010, Kantons-, Gemeinde- Kirchensteuerfüsse - Natürliche Personen
  • Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen PersonenDiese PDF-Datei enthält die Steuertabellen:
    • Einfache Ansätze der Gewinnsteuer für juristische Personen
    • Einfache Ansätze der Kapitalsteuer für juristische Personen
    • Steuerfüsse in den Kantonshauptorten 2010, Kantons-, Gemeinde- Kirchensteuerfüsse - Juristische Personen
    • Besteuerung der Holding- und Beteiligungsgesellschaften
    • Besteuerung der Domizil- und Verwaltungsgesellschaften
    • Minimalsteuern der juristischen Personen
    • Liegenschaftssteuern der juristischen und natürlichen Personen
    • Minimalsteuern der natürlichen Personen
  • Handänderungs- und Vermögensgewinnsteuern sowie Erbschafts- und SchenkungssteuernDiese PDF-Datei enthält die Steuertabellen:
    • Handänderungssteuern
    • Besteuerung der Gewinne auf beweglichem Vermögen, der Lotterie- und Totogewinne sowie der Liqudationsgewinne
    • Grundstückgewinnsteuer
    • Erbschafts- und Schenkungssteuern

BS - WAK mit Gegenvorschlägen zu Steuer-Initiativen

18.10.2010
Die WAK des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt hat ihre Anträge und Berichte zu den drei aktuellen steuerpolitischen Geschäften vorgelegt. Sie lehnt die so genannte «Mittelstands-Initiative» sowie die Initiative für eine Erhöhung der Freibeträge bei der Vermögenssteuer ab und legt dazu je einen Gegenvorschlag mit moderateren Steuersenkungen vor. Bei der Gewinnsteuer will die WAK den Maximal-Satz wie vom Regierungsrat vorgeschlagen auf 20 Prozent senken - allerdings rascher als der Regierungsrat. Die vorgeschlagenen Senkungen bei der Einkommenssteuer und Gewinnsteuer sollen gestaffelt werden und nur erfolgen bei guter Konjunkturlage und wenn der Kanton nicht zu stark verschuldet ist.

Einkommenssteuer für natürliche Personen - Mittelstands-Initiative

Die WAK empfiehlt die Initiative der SVP zur Ablehnung. Sie ist mehrheitlich der Ansicht, dass durch die damit verbundenen Einnahmeausfälle von geschätzt CHF 115 Millionen der kurzfristig abschätzbare finanzielle Spielraum des Kantons strapaziert und zu einseitig ausgeschöpft würde.Anders als der Regierungsrat will die Kommission den Stimmberechtigten dazu aber einen Gegenvorschlag vorlegen. Dieser sieht eine schrittweise Senkung des Einkommenssteuer-Tarifs für Einkommen bis CHF 200'000 für Einzelpersonen resp. CHF 400'000 pro Ehepaar von derzeit 23.5 auf 22.25 Prozent vor. Die Senkung soll in drei Schritten ab 2012 erfolgen. Der zweite und dritte Entlastungsschritt sollen nur dann erfolgen, falls eine gute Konjunkturlage herrscht und wenn der Kanton nicht zu stark verschuldet ist.

Initiative zur Vermögenssteuer für natürliche Personen

Die WAK empfiehlt die Initiative der FDP zur Ablehnung. Sie beantragt stattdessen, die Vermögenssteuer-Freibeträge ab 2012 auf der gleichen Höhe wie in Basel-Landschaft festzulegen (75'000 CHF pro steuerpflichtige Person resp. 150'000 CHF pro Ehepaar).

Gewinnsteuer für juristische Personen

Die WAK beantragt zudem - wie zuvor bereits der Regierungsrat - eine schrittweise Senkung des maximalen Gewinnsteuersatzes von derzeit 22 Prozent auf 20 Prozent. Vorgeschlagen wird ein Vorgehen in drei Schritten:
  • Zunächst soll der Gewinnsteuer-Maximal-Satz auf das Steuerjahr 2011 auf 21 Prozent gesenkt werden.
  • Zwei weitere Senkungsschritte von je einem halben Prozent erfolgen in den Folgejahren, sofern jeweils im Vorjahr keine Rezession zu verzeichnen ist und die Nettoschulden-Quote mindestens einen Promille-Punkt unter dem Schwellenwert für die Schuldenbremse (6.5 Promille) liegt.
Dadurch sollen insbesondere die ertragsstarken Basler Unternehmen entlastet werden.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Basel-Stadt

UR - Neues Steuergesetz 2011 angenommen

27.09.2010
In Uri werden zum dritten Mal seit 2006 die Steuern gesenkt. Das neue Gesetz, das die Stimmberechtigten gestern an der Urne deutlich gutgeheissen haben, soll dazu führen, insbesonders bei den Einkommens- und Vermögenssteuern für natürliche und juristische Personen die Steuer- und Standortattraktivität weiter zu verbessern.

Eckpunkte des neuen StG

Bei den natürlichen Personen findet eine Senkung des Einkommenssteuersatzes von 15,4 auf 15,2 Prozent (Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern) statt. Der Abzug vom Eigenmietwert wird von 20 auf 25 Prozent und der Maximalabzug von 3’200 auf 7’500 Franken erhöht. Zudem wird der Vermögenssteuersatz von 2,6 auf 2,3 Promille (Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern) gesenkt und gleichzeitig der Sozialabzug für Alleinstehende von 80’000 auf 100’000 Franken, für Verheiratete von 160’000 auf 200’000 Franken und pro Kind von 20’000 auf 30’000 Franken erhöht.Schliesslich wird aufgrund einer Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) die bisherige steuerliche Besserstellung von Konkubinatspaaren gegenüber Ehepaaren beseitigt (Verbesserung im Bereich der so genannten Heiratsstrafe).Bei den juristischen Personen wird der Gewinnsteuersatz von 10,4 auf 9,4 Prozent (Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern) gesenkt. Neu ist die Besteuerung der Korporationen als juristische Personen vorgesehen.Bei der Grundstückgewinnsteuer wird der progressive Steuertarif durch einen linearen Steuersatz ersetzt und der Steuerfreibetrag von 7’000 auf 10’000 Franken erhöht.Auch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird der progressive Steuertarif durch einen linearen Steuersatz ersetzt und der Steuerfreibetrag von 5’000 auf 15’000 Franken erhöht. Zudem sind die Zuwendungen und Erbanfälle an Stiefkinder und zwischen Konkubinatspartnern künftig steuerfrei.

Inkrafttreten

Das revidierte Steuergesetz des Kantons Uri tritt auf den 1.1.2011 in Kraft.

Weitere Informationen zum totalrevidierten StG Uri


Quelle: Steueramt des Kantons Uri

ZG - Vernehmlassung zu Steuergesetzrevision 2012 eröffnet

07.07.2010
Der Regierungsrat des Kantons Zug schlägt vor, das Steuergesetz auf 2012 zu revidieren (so genanntes 4. Revisionspaket). Er hat einen Entwurf in die Vernehmlassung gegeben (die Vernehmlassungsfrist läuft bis Oktober). Kernpunkte der geplanten Reform bilden die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II, Entlastungen bei den natürlichen Personen (Ausdehnung Mieterinnen-/Mieterabzug, Eigenmietwert nicht erhöhen, Erhöhung Fremdbetreuungs- und Kinderabzüge, Ausgleich der kalten Progression) und eine gestaffelte Senkung der Gewinnsteuer für Unternehmen.

Steuergesetzrevision 2012 / 4. Revisionspaket im Überblick

Umgesetzt werden neben der Unternehmenssteuerreform II auch das Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige, das Gaststaatgesetz und das Bundesgesetz über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien.Das Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern führt erstmals auch bei der direkten Bundessteuer einen Fremdbetreuungskostenabzug ein, allerdings beschränkt auf Kinder bis zum 14. Altersjahr. Aus diesem Grund muss der bestehende kantonale Fremdbetreuungskostenabzug angepasst werden. Gleichzeitig soll er auf CHF 10'000.– erhöht werden. Für Kinder ab dem 15. Altersjahr soll der heutige Kinderabzug um CHF 6'000.– erhöht werden.Neu sollen alle Mieterinnen und Mieter im Kanton Zug von einem Mieterabzug profitieren können, während im Gegenzug der Eigenmietwert für mindestens weitere 5 Jahre auf dem heutigen Niveau belassen wird (Anmerkung der Redaktion: Beachten Sie hier auch die Vorhaben auf Bundesebene zur Abschaffung des Eigenmietwertes).Bei den natürlichen Personen soll die kalte Progression künftig jährlich ausgeglichen werden.Zusätzlich schlägt der Regierungsrat eine Senkung der Gewinnsteuer in drei Teilschritten vor.

Weitere Informationen zur Steuergesetzrevision 2012 im Kanton Zug

Stand dieser Publikationen: 29.06.2010.
Quelle: Regierungsrat des Kantons Zug

Besteuerung juristischer Personen in den Kantonen

27.05.2010
Die ESTV hat die Broschüren zur Besteuerung der juristischen Personen überarbeitet und aktualisiert. Insbesondere im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform II haben sich in dieser Publikation seit der letzten Version natürlich Änderungen von relativ grosser Tragweite ergeben.Interessant ist die Publikation, die von der SSK herausgegeben wird, natürlich vor allem deshalb, weil sich damit ein schneller Überblick über die verschiedenen Besteuerungssysteme der Kantone gewinnen lässt.

Weitere Informationen

Zur Gesamtpublikation «Die Besteuerung der juristischen Personen», Stand Mai 2010