GE – Neuerungen im Bereich der Quellensteuer für das Jahr 2024
Der Kanton Genf hat über eine Änderung betreffend die Quellenbesteuerung informiert, die ab dem 1.1.2024 gilt. Es geht um die Steuerpflicht für Eltern von Kindern, die über 25 Jahre alt sind. Auch in diesem Fall kann noch eine Steuerpflicht begründet werden.