Artikel mit Schlagwort Steuerharmonisierung
Steuergesetzrevision 2027 zur Beratung
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat an ihrer Sitzung vom 12. Mai 2026 die Vorlage zur Steuergesetzrevision 2027 beraten. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hatte eine Reduktion der höchsten Tarifstufe der einfachen Einkommenssteuer von 11 auf 9,75 Prozent vorgeschlagen, um den Kanton für Steuerpflichtige mit hohen Einkommen attraktiver zu gestalten. Zudem soll die Integration des Kleinverdienerabzugs in den Tarif steuerliche Vorteile für verheiratete Paare und Alleinerziehende mit kleinen bis mittleren Einkommen bringen und die bestehende Heiratsstrafe abschaffen. Beide Massnahmen stiessen in der VWA auf keine Widerstände.
Elektromobilität: Kantonale Anreize auch für leichte Elektrofahrzeuge
Der Kanton Tessin erweitert die Fahrzeugkategorien für finanzielle Beihilfen.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung
In seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer geplanten Änderung der Verordnung über die Mindestbesteuerung eingeleitet. Die Maßnahme setzt zwei identisch formulierte parlamentarische Motionen um, die fordern, die administrative Leitlinie der OECD mit einem Jahr Verzögerung gegenüber dem internationalen Zeitplan anzuwenden.
Bundesrat legt Eckwerte zur Individualbesteuerung fest
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2023 die Eckwerte für die Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung festgelegt, die das Parlament im Rahmen der Legislaturplanung verlangt hatte. Diese Vorlage wird zugleich als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» dienen.
ZG: Regierungsrat verabschiedet achte Teilrevision des StG
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die achte Teilrevision des Steuergesetzes in erster Lesung verabschiedet. Schwerpunkte der Vorlage sind die Erhöhung der Kinderbetreuungsabzüge, Verbesserungen bei der Vermögenssteuer, eine moderate Senkung des Einkommenssteuertarifs, die unbefristete Beibehaltung der von 2021–2023 erhöhten persönlichen Abzüge und Nachführungen der kantonalen Gesetzgebung an die Bundesgesetzgebung.
Bundesrat bestimmt Eckwerte für Botschaft zur Steuervorlage 17
Patentbox bleibt obligatorisch
An den folgenden Vorgaben hält der Bundesrat unter Anderem weiterhin fest:- Eine Patentbox soll für alle Kantone obligatorisch sein.
- zusätzliche Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben sollen fakultativ vorgesehen werden können.
- Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen sollen beim Bund zu 70 Prozent und kantonal zu mindestens 70 Prozent besteuert werden.
- Die Entlastungsbegrenzung soll bei 70 Prozent liegen.
- Die Mindestvorgaben des Bundes für die Familienzulagen sollen um 30 Franken pro Kind erhöht werden.
Sportlicher Zeitplan
Der Bundesrat möchte Ende März die Botschaft zur SV17 verabschieden, so dass die parlamentarische Beratung bereits in der Herbstsession 2018 abgeschlossen werden kann. Wird kein Referendum ergriffen, könnten erste Massnahmen der SV17 auf Anfang 2019 und der Hauptteil der Massnahmen ab 2020 in Kraft treten. Der Bundesrat hält die Reform aufgrund des stark veränderten internationalen Drucks unverändert für sehr dringlich.Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 31.1.2018.
