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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Schaffhausen

SH: Steuerstatistiken der Steuerperiode 2021

15.08.2023

Die Steuereinnahmen der Steuerperiode 2021 zeigen insgesamt ein positives Bild. Die Einkommenssteuern der primär steuerpflichtigen natürlichen Personen sind zwar gegenüber dem Vorjahr leicht um 0.5 % auf rund 177.4 Millionen Franken gesunken, die Quellensteuern sanken um 7.4 % auf 23.4 Millionen Franken und auch die Vermögenssteuern haben mit 29.1 Millionen Franken um 2.7 % abgenommen. Unter Berücksichtigung der Reduktion des Steuerfusses um 3 Punkte im Jahr 2021 und der damaligen Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft ist dies jedoch ein solides Resultat. Dafür fielen die Einnahmen der juristischen Personen mit 78.9 Millionen Franken Gewinnsteuern mit einer Zunahme um 5.8 % deutlich höher als im Vorjahr aus, was im historischen Vergleich das beste Ergebnis darstellt. Einen wesentlichen Beitrag dazu leistete die geglückte kantonale Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF). Im Hinblick auf die nähere Zukunft gewinnen die im Rahmen der OECD und G20 forcierten Anpassung der globalen Besteuerungsregeln an Bedeutung. Der Regierungsrat hat am 8. August 2023 in dieser Sache bereits eine Vorlage mit Sofortmassnahmen an den Kantonsrat verabschiedet.

SH

SH: Steuerliche Sofortmassnahmen als Reaktion auf die Mindestbesteuerung

08.08.2023

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat eine Vorlage zur Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die direkten Steuern (Sofortmassnahme Mindestbesteuerung) zu Handen des Kantonsrats verabschiedet. Die Vorlage steht im Zusammenhang mit dem OECD/G20-Projekt zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen. Sie wurde unter Hochdruck ausgearbeitet, nachdem Volk und Stände am 18. Juni 2023 die Verfassungsgrundlage für die Umsetzung dieses Projekts gutgeheissen haben und wesentliche Umsetzungselemente zur Mindestbesteuerung bekannt wurden.

SH

SH – Steuerstatistiken der Steuerperiode 2019

17.08.2021

Die Steuereinnahmen der Steuerperiode 2019 zeigen ein positives Bild. Die Einkommenssteuern der primär steuerpflichtigen natürlichen Personen sind von 182.3 Mio. Franken im Jahr 2018 um 1.7 % auf rund 185.5 Mio. Franken gestiegen. Dies ist unter Berücksichtigung der Steuerfussreduktion von 111 % im Jahr 2018 auf 110 % im Jahr 2019 (was einer effektiven Reduktion von 0.9% entspricht) ein erfreuliches Resultat. Der Ertrag der Vermögenssteuer hat gegenüber dem Vorjahr um 3.2 % zugenommen, steuerfussbereinigt sogar um gut 4 %. Die Erträge der Quellensteuer sind steuerfussbereinigt im Vergleich zur Vorperiode konstant.

SH

SH - Volksinitiative "Keine Steuergeschenke an Grossaktionäre" zustande gekommen

17.09.2014
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat die am 8. September 2014 eingereichte kantonale Volksinitiative "Keine Steuergeschenke an Grossaktionäre" als zustande gekommen erklärt. Die Unterschriftenbogen mit dem Initiativbegehren wurden geprüft. Die kantonale Volksinitiative vereinigt 1'250 gültige Unterschriften auf sich.

Kerninhalt der Initiative

Personen, die mehr als zehn Prozent des Kapitals einer Firma besitzen, müssen ihre Einkünfte aus dieser Beteiligung (zB Dividenden) heute nur zur Hälfte versteuern. Die Initiative verlangt die Rückkehr zur vollen Besteuerung und damit die Gleichstellung solcher Einkünfte mit Löhnen und Renten.

Weitere Informationen zum Thema

Steuerstatistik Kanton Schaffhausen

07.07.2014
Das Finanzdepartement des Kantons Schaffhausen hat neue statistische Daten zum Steueraufkommen sowie zur Wirkung der Steuerstrategie sowie zu den zu erwartenden Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III (UStR III) veröffentlicht. Die Regierung des Kantons Schaffhausen ist, was die Auswirkungen der UStR II angeht, sehr skeptisch und fordert im Gegenzug zu den zu erwartenden Änderungen der Besteuerungsformen (Stichwort: Holdingprivileg) Entlastungsmassnahmen für Unternehmen.Im Folgenden die Medienmitteilung im Volltext:TEIL I – SteuerstatistikDie Zahlen für das Jahr 2012 unterstreichen, dass die langfristig ausgerichtete Steuerpolitik die gewünschten volkswirtschaftlichen Effekte hat. Sie zeigen aber auch, dass weiterhin eine engagierte Politik notwendig ist. Nicht zuletzt, weil die Mobilität bedeutender Leistungsträger zugenommen hat und damit die Erhaltung und Steigerung dieses für den Wirtschaftsstandort Schaffhausen wichtigen Steuersubstrats gefährdet ist.I. Einkommens- und Quellensteuer natürliche Personen2012 bezahlten die 45'158 primär Steuerpflichtigen 157,5 Mio. Franken Einkommenssteuern. Damit hat die Zahl der steuerpflichtigen Personen gegenüber 2011 um 1,4 % zugenommen, dagegen sind die Einnahmen aus der Einkommenssteuer lediglich um 0,8 % angestiegen. Dabei bezahlten die Steuerpflichtigen der Einkommensstufe bis 49'999 Franken – dies entspricht 54,8 % der primär Steuerpflichtigen – 16,6 % der Einkommenssteuer. Die Steuerpflichtigen in den Einkommensstufen 0 bis 74'999 (78,1 % der Steuerpflichtigen bezahlen 40,6 % der gesamten Einkommenssteuer. Die Steuerpflichtigen in den Einkommensstufen 200'000 Franken und höher – also 1,6 % der Steuerpflichtigen – entrichteten 15,3 % der gesamten Einkommenssteuer.Bei der Quellensteuer erhöhte sich die Zahl der besteuerten Personen von 2011 bis 2012 von 10'900 auf 11'526. Die Einnahmen aus Quellensteuern des Kantons waren mit 25,3 Mio. Franken nach 25,5 Mio. Franken im 2011 nahezu unverändert. Gegliedert nach Einkommens-stufen entrichteten die 49,5 % der Steuerpflichtigen der Stufen 0 bis 49'999 Franken 11,1 %. Die Quellensteuerpflichtigen in den Stufen 0 bis 74'999 (69,6 % der Steuerpflichtigen) bezahlten 26,6 % der gesamten Quellensteuer. Die 3,1 % Steuerpflichtigen in den Stufen 200'000 Franken und höher entrichteten 32,2 % der Einnahmen.II. Vermögenssteuern natürliche PersonenDie Einnahmen aus der Vermögenssteuer fielen 2012 mit 20,4 Mio. Franken um 4,5 % höher aus als 2011. Bei der Verteilung des Steueraufkommens auf die Vermögensstufen respektive die Anzahl der Personen in der jeweiligen Stufe ergibt sich folgendes Bild: Die Personen der Vermögensstufen 0 bis 500'000 – 89,6 % der Steuerpflichtigen – bezahlten 15,6 % der ge¬samten Vermögenssteuer. Die Personen der Vermögensstufen 0 bis 999'999 (95,8 % der Steuerpflichtigen) bezahlen 36,9 % der gesamten Vermögenssteuer. Die Personen der Vermögensstufen eine Million Franken bis über zehn Millionen – 4,3 % der Steuerpflichtigen – entrichten 63,1 % der gesamten Vermögenssteuer. Die Zahl der Vermögensmillionäre hat um 62 zugenommen.III. Juristische PersonenDie Entwicklung in diesem Segment war durchzogen. Zwar konnte 2012 mit 3'841 juristischen Personen eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr von 3 % verzeichnet werden, jedoch ging der Ertrag aus der Gewinnsteuer von 32,9 Mio. Franken gegenüber dem Vorjahr um 7 % zurück. Den grössten Anteil der Gewinnsteuer, nämlich 91,7 %, entrichteten die 8,2 % Gesellschaften der Gewinnstufen 200'000 Franken und höher. Auf die Gesellschaften in den Stufen 0 bis 49'999 Franken (82,6 % der Steuerpflichtigen) entfielen 2,2 % der Gewinnsteuereinnahmen. Ein deutlich verbessertes Ergebnis ist bei der direkten Bundessteuer zu verzeichnen. Diese stieg gegenüber 2011 um 70,8 Mio. auf 182,1 Mio. Franken. Bei einem Kantonsanteil von 17 % resultiert damit ein Anstieg um 12 Mio. Franken auf 31 Mio. Franken. Der Grund für diesen Sprung sind ausserordentliche, einmalige Transaktionen einiger Gesellschaften. Über die gesamte Bandbreite der Unternehmen gesehen haben die 11 % Unternehmen in den Gewinnstufen 200'000 Franken und höher einen Anteil von 98 % an der Bundessteuer.TEIL II – Unternehmenssteuerreform III (USR III)Mit der Unternehmenssteuerreform III soll die Attraktivität des Steuerstandortes Schweiz gestärkt und der Steuerstreit mit der EU beigelegt werden. Der im Dezember 2013 vorgelegte Bericht von Bund und Kantonen empfiehlt insbesondere die steuerliche Privilegierung von Lizenzerträgen sowie die Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze, um trotz der anzunehmenden Abschaffung der besonderen Besteuerungsformen (Holding-, Domizil- und Gemischte Gesellschaften) weiterhin über ein attraktives und wettbewerbsfähiges Steuersystem zu verfügen.Schaffhausen stark tangiertIm Kanton Schaffhausen wären 175 Holdinggesellschaften und 192 Verwaltungsgesellschaften mit rund 3'000 Arbeitsplätzen von der Abschaffung der besonderen Steuerstatus betroffen. Dabei handelt es sich sowohl um ansässige, als auch angesiedelte internationale Unternehmungen. Diese Gesellschaften erzielten 2012 33,1 % der einfachen kantonalen Gewinnsteuer (9,7 Mio. Franken) sowie 31,1 % der einfachen kantonalen Kapitalsteuer (1,3 Mio. Franken). Der Anteil der entsprechenden Gemeindesteuern bewegt sich in vergleichbarer Grössenordnung. Damit steht rund ein Viertel bis ein Drittel der gesamten Steuereinnahmen der juristischen Personen auf dem Spiel. Die Einnahmen aus den Quellensteuern liegen 2012 bei insgesamt 60 Mio. Franken, der Anteil des Kantons beträgt rund 25 Mio. Franken. Es ist zu befürchten, dass bei einer ersatzlosen Abschaffung der besonderen Besteuerungsformen ein erheblicher Anteil davon, insbesondere jedoch die rund 3'000 Arbeitsplätze, gefährdet wären. Nicht bezifferbar, jedoch in empfindlichem Umfang zu erwarten, wären auch Umsatz- und Auftragseinbussen beim lokalen Gewerbe und den Zulieferbetrieben. Zudem dürfte der Immobilienmarkt und damit indirekt das Baugewerbe leiden.Gegensteuer gebenNach Ansicht des Regierungsrates müssen die besonderen Besteuerungsformen durch zielgerichtete, neue Erleichterungen abgelöst werden. Diese sollen international akzeptiert sein und eine grösstmögliche Rechtssicherheit gewährleisten. Die Regierung unterstützt deshalb die im Bericht von Bund und Kantonen vom Dezember 2013 skizzierte Stossrichtung.Die nächsten SchritteZurzeit sind noch viele Fragen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Unternehmenssteuerreform III offen: Insbesondere die Ausgestaltung der neu einzuführenden Instrumente wie der Lizenzbox, die Übergangsfristen, die Auswirkungen auf den Nationalen Finanzausgleich (NFA), die Ausgestaltung der Kompensation des Bundes usw. Zudem gilt es, die Unternehmenssteuerreform III vor dem Hintergrund der dynamischen und weitreichenden internationalen Entwicklungen wettbewerbsfähig und international attraktiv auszugestalten, um die notwendige längerfristige Rechts- und Planungssicherheit des Unternehmens- und Steuerstandortes Schweiz wieder herzustellen.In diesem Licht sind auch aktuelle politische Vorstösse wie die «Reichensteuerinitiative» zu sehen, deren Wirkung sich ebenfalls auf die wirtschaftsstarken Unternehmen, genauer deren einkommensstarke Mitarbeitende, erstreckt. Die bisher verfolgte Steuerpolitik machte den Standort Schaffhausen auch für diese Zielgruppen attraktiv. Diese Entwicklung gilt es bei den künftigen politischen Entscheiden im Auge zu behalten.Das Finanzdepartement sowie die kantonale Steuerverwaltung verfolgen die weiteren kantonalen, nationalen und internationalen Entwicklungen sehr aufmerksam und treffen die notwendigen Vorkehrungen, um flexibel und zeitnah auf die neuen Herausforderungen wie etwa die Unternehmenssteuerreform III reagieren zu können.