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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

SH: Steuerliche Sofortmassnahmen als Reaktion auf die Mindestbesteuerung

08.08.2023

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat eine Vorlage zur Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die direkten Steuern (Sofortmassnahme Mindestbesteuerung) zu Handen des Kantonsrats verabschiedet. Die Vorlage steht im Zusammenhang mit dem OECD/G20-Projekt zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen. Sie wurde unter Hochdruck ausgearbeitet, nachdem Volk und Stände am 18. Juni 2023 die Verfassungsgrundlage für die Umsetzung dieses Projekts gutgeheissen haben und wesentliche Umsetzungselemente zur Mindestbesteuerung bekannt wurden.

Ziel der Vorlage ist es, durch steuerliche Sofortmassnahmen mit Geltung ab 1. Januar 2024 zu gewährleisten, dass der finanzpolitische Spielraum des Kantons Schaffhausen und seiner Gemeinden erhalten bzw. verbessert wird. Vorgesehen sind hierfür folgende Elemente:

  • Der Gewinnsteuersatz soll ab 5 Mio. Franken durch einen Mehrstufentarif erhöht werden, damit sehr ertragsstarke Unternehmen möglichst nahe an eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent herankommen und damit die OECD-Vorgaben mehrheitlich erfüllen. 98.5 Prozent der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (insbesondere KMU) sind davon nicht betroffen und werden somit keine Mehrbelastung erfahren.
  • Für eine nachhaltige Innovationsförderung soll den Unternehmen – wie in diversen anderen Kantonen – weiterhin die aktuell geltende maximal zulässige Entlastungsbegrenzung von 70 Prozent gewährt werden.
  • Die Gemeinden sollen mit 45 Prozent an allfälligen Ergänzungssteuern des Bundes partizipieren.

Mit diesen Anpassungen kann der Kanton Schaffhausen für sehr ertragsstarke und für innovative Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit für die nächsten Jahre schaffen und Mehreinnahmen generieren. Die Erhöhung der kantonalen Gewinnsteuerbelastung ist für die meisten betroffenen Unternehmen in administrativer Hinsicht attraktiver als die Belastung mit der Ergänzungssteuer des Bundes. Namentlich die im Kanton Schaffhausen sehr bedeutsamen Unternehmen mit US-Bezug müssen nicht riskieren, dass sie im internationalen Verhältnis eine steuerliche Doppelbelastung erfahren. Die Mehreinnahmen für Kanton und Gemeinden liegen 2024 bei schätzungsweise 25 Mio. Franken, ab 2025 bei 18 Mio. Franken.

Die Mehreinnahmen sind im Hinblick auf die kommenden hohen Zahlungen des Kantons Schaffhausen in den nationalen Finanzausgleich NFA im deutlich zweistelligen Millionenbereich sehr wertvoll. Im Weiteren eröffnen sie Spielraum für Standortmassnahmen zugunsten der Unternehmen und der Bevölkerung im Kanton Schaffhausen. Bei den natürlichen Personen stehen Entlastungen zur Förderung der Erwerbstätigkeit (z.B. Vereinbarkeit Beruf und Familie) im Fokus. Bei den Unternehmen sind auch ausserfiskalische Massnahmen in Planung, denn die Steuerbelastung dürfte zwar weiterhin ein wichtiger Faktor bleiben, insgesamt aber an Bedeutung abnehmen. Wichtiger werden dürften Themen wie die Bereitstellung der relevanten Innovationsinfrastruktur, die digitale Transformation, die Unterstützung von angewandter Forschung und Aktionsfelder z.B. zugunsten globaler Nachhaltigkeitsziele. Bevor in einem zweiten Schritt 2024 im Rahmen einer weiteren Steuergesetzrevision und einer Vorlage mit Standortförderungsmassnahmen entsprechende Massnahmen beantragt werden, soll zur Vorprüfung der Vorschläge ein "Runder Tisch" mit den im Kantonsrat vertretenen Fraktionen sowie Wirtschafts- und Interessenverbänden einberufen werden und auch bei den Gemeinden eine Vernehmlassung durchgeführt werden.

Damit das neue Recht ab dem Zeitpunkt der Anwendbarkeit der OECD-Mindestbesteuerungsregeln berücksichtigt wird, muss die Anpassung bis Ende des Jahres 2023 rechtskräftig beschlossen sein. Der Regierungsrat erhofft sich deshalb, dass der Kantonsrat das Geschäft prioritär behandelt und dieses noch in diesem Jahr beschlossen und auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt werden kann.

Nachtrag vom 21.11.2023

Das Schaffhauser Steuervolk hat der Vorlage zur Revision des Steuergesetzes deutlich zugestimmt.

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SH