SH: Regierungsrat legt Teilrevision des Steuergesetzes mit primär technischen Änderungen vor
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern. Dabei sollen das Steuergesetz an Änderungen des Bundesrechtes angepasst und zudem störende Lücken in der Handhabung geschlossen werden. Es handelt sich dabei weitgehend um technische Anpassungen an das übergeordnete Recht oder um Vereinfachungen im Verwaltungsablauf. Änderungen ergeben sich insbesondere in den Bereichen elektronische Verfahren, Leibrentenbesteuerung sowie Überbrückungsleistungen.