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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

SH: Regierungsrat legt Teilrevision des Steuergesetzes mit primär technischen Änderungen vor

23.05.2023

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern. Dabei sollen das Steuergesetz an Änderungen des Bundesrechtes angepasst und zudem störende Lücken in der Handhabung geschlossen werden. Es handelt sich dabei weitgehend um technische Anpassungen an das übergeordnete Recht oder um Vereinfachungen im Verwaltungsablauf. Änderungen ergeben sich insbesondere in den Bereichen elektronische Verfahren, Leibrentenbesteuerung sowie Überbrückungsleistungen.

SH

Bundesrat konkretisiert Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung

23.05.2023

Die OECD/G20-Mindestbesteuerung für grosse international tätige Unternehmensgruppen soll in der Schweiz mit einer Ergänzungssteuer umgesetzt werden. Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmt am 18. Juni 2023 über die dafür nötige verfassungsrechtliche Grundlage ab. Wird diese Grundlage angenommen, kann der Bundesrat die Ergänzungssteuer temporär mit einer Verordnung einführen. An seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 hat der Bundesrat die zweite Vernehmlassung zu dieser Verordnung eröffnet.

EStV hat Publikation «Kantonsblätter» aktualisiert

10.05.2023

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Publikation «Kantonsblätter» aktualisiert. Der Inhalt gibt einen gezielten Überblick über die steuerlichen Besonderheiten und die dazugehörenden kantonalen gesetzlichen Regelungen, die aufgrund des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) in der Kompetenz des Kantons liegen.

SH: Teilrevision des Gesetzes über die Strassenverkehrssteuern

12.04.2023

Mit der Motion «Einführung CO2-abhängige Strassenverkehrssteuer» wurde der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen beauftragt, das Gesetz über die Strassenverkehrssteuern zu überarbeiten. Die Revision sollte primär die Personenwagen umfassen mit dem Ziel, die Attraktivität einer umweltschonenden Mobilität zu erhöhen, ohne bestimmte Motorfahrzeuge von der Steuer zu befreien. Anspruch war, das neue Bemessungsmodell insbesondere ökologisch sinnvoll und praxistauglich auszugestalten.

SH