Sitzung der Kommission für Verwaltung und Finanzen
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Regierungsratssitzung 5. Mai 2026 • Der Regierungsrat des Kantons Glarus beantragt dem Landrat des Kantons Glarus, die FDP‑Motion «Faire Regelung beim Kinderabzug» zu überweisen. Die Motion fordert eine Änderung des kantonalen Steuergesetzes, wonach der Kinderabzug bei gemeinsamer oder abwechselnder Obhut hälftig auf beide Elternteile verteilt werden soll, unabhängig davon, ob sie gemeinsam veranlagt werden oder Unterhalt leisten.
In seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer geplanten Änderung der Verordnung über die Mindestbesteuerung eingeleitet. Die Maßnahme setzt zwei identisch formulierte parlamentarische Motionen um, die fordern, die administrative Leitlinie der OECD mit einem Jahr Verzögerung gegenüber dem internationalen Zeitplan anzuwenden.
Der aktualisierte Beitrag erläutert, wann und in welcher Höhe Rückstellungen steuerlich zulässig sind: Rückstellungen. Weiterhin wird dargestellt, wann Einnahmen und Aufwendungen nach dem Realisationsprinzip im Steuerrecht als realisiert gelten: Realisationsprinzip im Steuerrecht
Der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (Abschaffung des Eigenmietwerts) führt zu einer tiefgreifenden Änderung des Steuerrechts. Die Auswirkungen für den Kanton Bern werden im TaxInfo‑Beitrag dargestellt und fortlaufend aktualisiert. In einer bereitgestellten Excel‑Datei sind die finanziellen Konsequenzen auf Gemeindeebene aufgeführt, um den Gemeinden Planungsgrundlagen zu bieten: Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (Abschaffung Eigenmietwert)
Die Ausnahmebestimmungen für Too‑big‑to‑fail‑Instrumente (TBTF‑Instrumente) im Zusammenhang mit der Verrechnungssteuer werden bis Ende 2031 befristet verlängert.
Das kantonale Steueramt hat die Weisung der Finanzdirektion über Sozialabzüge und Steuertarife, die Weisung des Regierungsrates über die Gewährung eines Härtefalleinschlags auf dem Eigenmietwert bei den Staats- und Gemeindesteuern sowie einen Praxishinweis und eine Mitteilung im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. April die Botschaft zum Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen verabschiedet. Damit setzt er eine Motion des Parlaments um, die eine Fortführung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes von 3,8 Prozent fordert. Der Bundesrat verzichtet darauf, dem Parlament einen Antrag auf Zustimmung zu stellen.