Sitzung der Kommission für Verwaltung und Finanzen
Die Kommission für Verwaltung und Finanzen hat sich heute in Bellinzona unter dem Vorsitz von Fiorenzo Dadò getroffen und die folgenden Berichte unterzeichnet:
Die Kommission für Verwaltung und Finanzen hat sich heute in Bellinzona unter dem Vorsitz von Fiorenzo Dadò getroffen und die folgenden Berichte unterzeichnet:
Der Haushaltsentwurf für 2027 sieht Ausgaben und Einnahmen von 4,9 Milliarden Franken vor, was einem Anstieg von 2,8 % oder 135 Millionen Franken im Vergleich zum Budget 2026 entspricht. Er schliesst mit einem Einnahmeüberschuss von 0,7 Millionen Franken und einem Finanzierungsüberschuss von 0,8 Millionen Franken ab. Der Entwurf spiegelt die vom Regierungsrat festgelegten Prioritäten wider und ermöglicht die Aufrechterhaltung hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Berücksichtigt man die Investitionen, die durch den Fonds für Investitionsfinanzierung und das Immobilienmanagement des Staates (Fonds FIGI) finanziert werden, beläuft sich das Investitionsvolumen auf nahezu 613 Millionen Franken (615 Millionen Franken im Budget 2026 und 482 Millionen Franken im Jahr 2025).
Die Regierung des Kantons Graubünden hat die Vernehmlassung für eine Teilrevision der Verfassung des Kantons Graubünden (KV; BR 110.100) sowie für eine Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden (StG; BR 720.000) mit weiteren Änderungen im Gesetz über die Gemeinde- und Kirchensteuern (GKStG; BR 720.200) und im Gesetz über den Finanzausgleich im Kanton Graubünden (FAG; BR 730.200) zur Umsetzung des Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung und zur Einführung einer besonderen Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften eröffnet.
Am Sonntag, dem 27. September 2026, werden die Waadtländer über diese Volksinitiative abstimmen, deren Inhalte der Regierungsrat des Kantons Waadt kurz vor dem Versand der Abstimmungsunterlagen vorgestellt hat.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. August 2026 beschlossen, dass die Individualbesteuerung per 1. Januar 2032 in Kraft tritt. Mit diesem Entscheid wird den Kantonen die maximal mögliche Umsetzungsfrist eingeräumt.
Mit der Annahme der Reform zur Wohneigentumsbesteuerung hat das Stimmvolk im Herbst 2025 die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Gleichzeitig wurde den Kantonen die Möglichkeit eingeräumt, auf überwiegend selbst genutzten Zweitliegenschaften eine besondere Liegenschaftssteuer zu erheben. Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden spricht sich gegen die Einführung einer kantonalen Objektsteuer aus.
Mit der Gesetzesrevision des Schätzungswesens hat der Kanton Aargau die Liegenschaftsbewertung per 1. Januar 2025 auf eine angepasste rechtliche und fachliche Grundlage gestellt. Die Anpassung war notwendig, weil das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau festgestellt hatte, dass zahlreiche Eigenmietwerte unter der bundesrechtlich gebotenen Mindestgrenze von 60 Prozent der Marktmietwerte lagen. Damit bestand ein Widerspruch zu Verfassungs- und Bundesrecht. Gleichzeitig mussten auch die Vermögenssteuerwerte aktualisiert werden, da deren bisherige Wertbasis aus dem Jahr 1998 stammte und weit unter den aktuellen Verkehrswerten lagen, was ebenfalls bundesrechtswidrig war.
Neue Praxisinformation des Steueramts des Kantons Bern zum Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei gemischten Schenkungen von Liegenschaften: Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei gemischten Schenkungen von Liegenschaften – Neue Praxis
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Juni 2026 die Botschaft zum Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten verabschiedet. Das Abkommen wird an den revidierten OECD-Standard angepasst und enthält zudem neue Bestimmungen zur Amtshilfe bei der Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen. Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden stimmte der Vorlage zu.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 den Bericht zum Postulat Walti 23.3752 «Attraktiv bleiben, Finanzen sichern. Die Schweiz braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie» verabschiedet. Der Bericht stellt fest, dass die Schweiz aufgrund ihrer steuerlichen Rahmenbedingungen und der breiten Einnahmenbasis aktuell auf einer soliden finanziellen Basis steht. Gleichzeitig wird ein Handlungsbedarf im Unternehmenssteuerbereich identifiziert, um Steuereinnahmen langfristig zu sichern, insbesondere vor dem Hintergrund internationaler, demografischer und technologischer Entwicklungen.