Endergebnisse der kantonalen Abstimmung vom 27. September
Die Bürgerinnen und Bürger des Kantons Waadt haben am Sonntag die Volksinitiative «Steuersenkung für alle – Kaufkraft für die Mittelklasse zurückgewinnen» mit 53,1% der Stimmen angenommen.
Die Bürgerinnen und Bürger des Kantons Waadt haben am Sonntag die Volksinitiative «Steuersenkung für alle – Kaufkraft für die Mittelklasse zurückgewinnen» mit 53,1% der Stimmen angenommen.
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) nimmt Anpassungen der Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer zur Milderung der kalten Progression vor. Die Änderungen gelten ab dem Steuerjahr 2027.
Der Bundesrat hat am 18. September 2026 den Beschluss gefasst, die verlängerte Verlustverrechnung per 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen.
Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt jährlich basierend auf dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2026 beträgt 171,2 Punkte, was einer Erhöhung von 0,47 Prozent (0,8 Indexpunkte) gegenüber der letzten Anpassung entspricht.
Die Regierung des Kantons Graubünden hat die Vernehmlassung für eine Teilrevision der Verfassung des Kantons Graubünden (KV; BR 110.100) sowie für eine Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden (StG; BR 720.000) mit weiteren Änderungen im Gesetz über die Gemeinde- und Kirchensteuern (GKStG; BR 720.200) und im Gesetz über den Finanzausgleich im Kanton Graubünden (FAG; BR 730.200) zur Umsetzung des Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung und zur Einführung einer besonderen Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften eröffnet.
Am Sonntag, dem 27. September 2026, werden die Waadtländer über diese Volksinitiative abstimmen, deren Inhalte der Regierungsrat des Kantons Waadt kurz vor dem Versand der Abstimmungsunterlagen vorgestellt hat.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. August 2026 beschlossen, dass die Individualbesteuerung per 1. Januar 2032 in Kraft tritt. Mit diesem Entscheid wird den Kantonen die maximal mögliche Umsetzungsfrist eingeräumt.
Mit der Annahme der Reform zur Wohneigentumsbesteuerung hat das Stimmvolk im Herbst 2025 die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Gleichzeitig wurde den Kantonen die Möglichkeit eingeräumt, auf überwiegend selbst genutzten Zweitliegenschaften eine besondere Liegenschaftssteuer zu erheben. Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden spricht sich gegen die Einführung einer kantonalen Objektsteuer aus.
Mit der Gesetzesrevision des Schätzungswesens hat der Kanton Aargau die Liegenschaftsbewertung per 1. Januar 2025 auf eine angepasste rechtliche und fachliche Grundlage gestellt. Die Anpassung war notwendig, weil das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau festgestellt hatte, dass zahlreiche Eigenmietwerte unter der bundesrechtlich gebotenen Mindestgrenze von 60 Prozent der Marktmietwerte lagen. Damit bestand ein Widerspruch zu Verfassungs- und Bundesrecht. Gleichzeitig mussten auch die Vermögenssteuerwerte aktualisiert werden, da deren bisherige Wertbasis aus dem Jahr 1998 stammte und weit unter den aktuellen Verkehrswerten lagen, was ebenfalls bundesrechtswidrig war.
Neue Praxisinformation des Steueramts des Kantons Bern zum Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei gemischten Schenkungen von Liegenschaften: Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei gemischten Schenkungen von Liegenschaften – Neue Praxis