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Artikel mit Schlagwort Telearbeit

Bundesrat schafft nationale Grundlage zur Besteuerung der Telearbeit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern – Botschaft

29.02.2024

Der Bundesrat hat die Botschaft über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis verabschiedet. Damit soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch dann zu besteuern, wenn sie Telearbeit im Ausland verrichten. Mit Frankreich und Italien gibt es bereits zwei konkrete Anwendungsfälle.

DBA Italien: Verständigungsvereinbarung zur Telearbeit 2024-2025

27.11.2023

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldet, dass, wie in der am 10. November 2023 von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Finanzminister Giancarlo Giorgetti unterzeichneten Erklärung vorgesehen, die zuständigen Behörden der Schweiz und Italiens in einer befristeten Verständigungsregelung vereinbart haben, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger ab dem 1. Januar 2024 maximal 25 % ihrer unselbstständigen Erwerbstätigkeit als Telearbeit von ihrem Wohnsitz im Wohnsitzstaat aus ausüben können, ohne dass dies zu einer Änderung des Grenzgängerstatus führt.

DBA Italien: Verständigungsvereinbarung zur Telearbeit 2023

27.11.2023

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF meldet, dass, wie in der am 10. November 2023 von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Finanzminister Giancarlo Giorgetti unterzeichneten Erklärung vorgesehen, die zuständigen Behörden der Schweiz und Italiens in einer befristeten Verständigungsregelung vereinbart haben, dass zwischen dem 1. Februar 2023 und dem 31. Dezember 2023 Telearbeit bis zu 40 % der Arbeitszeit möglich ist, ohne dass es zu einer internationalen Aufteilung der Steuerrechte oder einer Änderung des Status der Grenzgängerinnen und Grenzgänger kommt.

DBA Frankreich: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen

21.11.2023

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung eines Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Frankreich verabschiedet. Das Zusatzabkommen regelt insbesondere die Besteuerung der grenzüberschreitenden Telearbeit im Umfang von bis zu 40% der Arbeitszeit pro Jahr und trägt damit den Entwicklungen im Bereich der Telearbeit Rechnung.