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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich zur Telearbeit

26.10.2022

Die zwischen der Schweiz und Frankreich im Zusammenhang mit Covid-19 getroffene Regelung zur Telearbeit bleibt mindestens bis zum 31.12.2022 unverändert anwendbar.

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF gibt bekannt, dass nach dem Abschluss der gemeinsamen Erklärung der Schweiz und Frankreichs vom 29. Juni 2022 über die Einführung einer für grenzüberschreitende Arbeitnehmer geltenden vorläufigen Vereinbarung über Telearbeit eine Verständigungsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Schweiz und Frankreichs geschlossen wurde. Diese Vereinbarung setzt die gemeinsame Erklärung um, ohne sie zu ändern, und trägt so zur Klärung der Situation bei. Diese Verständigungsvereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2022.

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