Luzerner Steuerbuch 2024
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über alle Aktualisierungen, welche per 1.1.2024 im Luzerner Steuerbuch vorgenommen worden sind.
TG – Ausgleichszinsen ab Kalenderjahr 2024
Bei den Staats- und Gemeindesteuern betragen die positiven und negativen Ausgleichszinsen gemäss eines neuen Beschlusses des Regierungsrats des Kantons Thurgau für das Kalenderjahr 2024 1.0%
Wichtigste Neuerungen im Steuerwesen für die Steuerperiode 2023 und Überblick über die Neuerungen für die Steuerperiode 2024
Für die Steuererklärung 2023, die bis 31. März 2024 eingereicht werden muss, hat die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV) des Kantons Freiburg die wichtigsten Neuerungen überblickmässig zusammengestellt.
TG – Weisungsänderungen
Aufgrund Gesetzesänderung, Rechtsprechung und Praxis erfolgten in der Steuerpraxis des Kantons Thurgau einige Anpassungen und Präzisierungen. Diese wurden heute publiziert.
NW – Steuerfüsse der Nidwaldner Gemeinden
Das kantonale Steueramt des Kantons Nidwalden hat die Steuerfüsse der Nidwaldner Gemeinden für das Jahr 2024 veröffentlicht.
Einführung der OECD/G20-Mindestbesteuerung auf den 1. Januar 2024
Die OECD/G20-Mindestbesteuerung wird wie vorgesehen eingeführt. Der Bundesrat hat beschlossen, die Ergänzungssteuer im Inland ab dem 1. Januar 2024 zu erheben. Damit wird verhindert, dass Steuersubstrat ins Ausland abfliesst. Über die Einführung weiterer Elemente des OECD/G20-Regelwerks wird der Bundesrat später entscheiden.
Steuermäppchen 2023
Das Team Steuerdokumentation hat die «Steuermäppchen» für die Steuerperiode 2023 aufgeschaltet.
BE – Verzugszins, Vergütungszins, Vorauzahlungszins
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hat über die aktuellen Zinssätze für das Jahr 2024 informiert.
Erläuterungen zur Mehrwertsteuersatzerhöhung
Ab dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Mehrwertsteuersätze. Der Normalsatz beträgt 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % und der Sondersatz für Beherbergung 3,8 %. Die MWST-Info 19 «Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024» gibt Auskunft, worauf bei der Rechnungsstellung und bei der Abrechnung der MWST zu achten ist.