Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2025
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde für das Steuerjahr 2025 angepasst. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten.
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde für das Steuerjahr 2025 angepasst. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten.
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat am 30.05. die Anhörung zur Steuergesetzrevision 2025 eröffnet und präsentiert damit den ersten Schritt zur Umsetzung der im März 2023 vom Grossen Rat verabschiedeten Steuerstrategie. Die Revision sieht eine Reduktion der Vermögenssteuern und die Erhöhung von Abzügen für Kinderdrittbetreuungskosten sowie für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten vor. Ferner wird eine Senkung bei der Gewinnsteuer für Vereine und Stiftungen vorgeschlagen. Eine zweite Steuergesetzrevision betrifft den Nachvollzug von Bundesrecht. Dabei handelt es sich um Änderungen im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, welche zwingende Anpassungen im kantonalen Steuergesetz verlangen.
Die Besteuerung der Leibrenten in der Säule 3b wird den Anlagebedingungen flexibel angepasst. Ab 2025 ist der pauschale Ertragsanteil passé.