Dossier Steuerinformationen: Besteuerung bei selbstständiger Erwerbstätigkeit
Der Artikel «Besteuerung bei selbstständiger Erwerbstätigkeit» aus dem Dossier Steuerinformationen ist aktualisiert worden.
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Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für eine Neuregelung der Berufskosten eröffnet. Unselbständig Erwerbstätige sollen künftig wählen können, ob sie ihre Berufskosten in der Steuererklärung pauschal oder effektiv abziehen. Dabei soll die Pauschale Fahrtkosten, Verpflegungskosten und übrige Berufskosten umfassen und völlig unabhängig von Arbeitsort und Einkommen sein.
Der Kanton Nidwalden passt ab Steuerjahr 2023 den Einkommenssteuertarif, die Sozialabzüge und die allgemeinen Abzüge der Teuerung an. Dies aufgrund des starken Anstiegs im laufenden Jahr. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung der kantonalen Steuerverordnung beschlossen.
Im Aargauer Steuerwesen gibt es verschiedene Änderungen und Neuerungen. Die natürlichen Personen können ab dem Steuerjahr 2022 um 50 Prozent höhere Abzüge bei den Krankenkassen geltend machen; weiter wird der Versicherungsabzug ab dem Steuerjahr 2023 an die Erhöhung der Krankenkassenprämien angepasst, was zu einer weiteren Entlastung für alle natürlichen steuerpflichtigen Personen führt. Im für die Bestimmung des Eigenmietwerts massgebenden Schätzungswesen werden die vom Verwaltungsgericht angeordneten gesetzlichen Anpassungen vorgenommen. Und ab dem Steuerjahr 2023 werden die im Kanton international tätigen Firmen aufgrund der Gesetzesrevision zur Hinzurechnungsbesteuerung ihre Steuern im Aargau entrichten und nicht mehr im Ausland.
Zürcher Eltern sollen für die familienergänzende Betreuung pro Kind neu bis zu 25’000 Franken von ihren Einkünften abziehen können. Mit der entsprechenden Änderung des Steuergesetzes will der Regierungsrat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und dazu beitragen, dass das inländische Fachkräftepotenzial besser ausgeschöpft wird.
Der Bundesrat schlägt vor, die Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen. An der Sitzung vom 22. Juni 2022 hat er die entsprechende Botschaft zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer verabschiedet. Es gibt Kritik von links.
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die achte Teilrevision des Steuergesetzes in erster Lesung verabschiedet. Schwerpunkte der Vorlage sind die Erhöhung der Kinderbetreuungsabzüge, Verbesserungen bei der Vermögenssteuer, eine moderate Senkung des Einkommenssteuertarifs, die unbefristete Beibehaltung der von 2021–2023 erhöhten persönlichen Abzüge und Nachführungen der kantonalen Gesetzgebung an die Bundesgesetzgebung.
Die Abzüge, Ansätze und Tarife bei der direkten Bundessteuer DBST bleiben für das Steuerjahr 2022 weiterhin unverändert.
Am 1. Januar 2022 treten im Kanton Aargau verschiedene neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Mit der Steuergesetzrevision 2022 werden zwei Entlastungen umgesetzt; eine für die natürlichen Personen und eine für die juristischen Personen.
Suite aux mesures du conseil d’État prises au mois de mars 2020 et visant à alléger temporairement la charge financière des contribuables, l’Administration fiscale cantonale répond aux questions liées aux charges supplémentaires dans la déclaration d'impôt des particuliers, au certificat de salaire et aux mesures extraordinaires pour les entreprises.