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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Steuerabzüge

GL - Ausgleich der kalten Progression: Der Kanton passt Tarife und Abzüge an

29.09.2026

Regierungsratssitzung vom 29. September 2026 • Zur Berücksichtigung der kalten Progression müssten die Tarife und Abzüge der Kantons- und Gemeindesteuern jährlich angepasst werden. Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat die Revision der entsprechenden Verordnung genehmigt und setzt sie per 1. Januar 2027 in Kraft.

GL

EFD passt Steuertarife und -abzüge an Teuerung an

22.09.2026

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) nimmt Anpassungen der Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer zur Milderung der kalten Progression vor. Die Änderungen gelten ab dem Steuerjahr 2027.

GR - Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und Einführung einer besonderen Liegenschaftssteuer

27.08.2026

Die Regierung des Kantons Graubünden hat die Vernehmlassung für eine Teilrevision der Verfassung des Kantons Graubünden (KV; BR 110.100) sowie für eine Teilrevision des Steuergesetzes für den Kanton Graubünden (StG; BR 720.000) mit weiteren Änderungen im Gesetz über die Gemeinde- und Kirchensteuern (GKStG; BR 720.200) und im Gesetz über den Finanzausgleich im Kanton Graubünden (FAG; BR 730.200) zur Umsetzung des Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung und zur Einführung einer besonderen Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften eröffnet.

GR

AG: Steuergesetzrevision 2025: Entlastungen für Familien und Vermögen

20.09.2024

Mit der Steuergesetzrevision 2025 legt der Regierungsrat das erste Umsetzungspaket der Steuerstrategie 2022–2030 vor. Nachdem mit der Steuergesetzrevision 2022 die Gewinnsteuer für Unternehmen um bis zu 20 Prozent gesenkt wurde, liegt der Schwerpunkt der vorliegenden Revision bei den Einwohnerinnen und Einwohnern. Finanzdirektor und Landammann Dr. Markus Dieth hält fest: "Die Steuergesetzrevision 2025 umfasst Entlastungen für die natürlichen Personen, insbesondere die Senkung der Vermögenssteuer, die Erhöhung der Kinderabzüge, höhere Abzüge für Kinderbetreuungskosten und Aus- und Weiterbildung sowie eine Senkung der Gewinnsteuern für Vereine und Stiftungen. Ein zweites Umsetzungspaket sieht der Regierungsrat mit der Steuergesetzrevision 2027 mit weiteren Massnahmen wie zum Beispiel der Senkung der Einkommenssteuer vor." Der Grosse Rat hat in seiner ersten Beratung die Zusammenlegung dieser beiden Umsetzungspakete in Prüfung gegeben. In seiner Vorlage zur zweiten Beratung hält der Regierungsrat am gestaffelten Vorgehen fest und schlägt leichte Anpassungen bei den Kinderabzügen vor.

AG

Steuerlicher Abzug von Berufskosten: Ergebnis der Vernehmlassung

07.12.2023

Die Vereinfachung der Berufskostenabzüge findet breite Zustimmung. Dies zeigt das Ergebnis der Vernehmlassung über die Vorlage zur Änderung der Berufskostenabzüge von unselbständig Erwerbenden. Zur konkreten Umsetzung gingen die Meinungen hingegen auseinander. Gestützt auf die Vernehmlassung hat der Bundesrat am Freitag die Eckwerte angepasst und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis Ende 2024 eine Botschaft auszuarbeiten.

AG: Start des Projektes zur Steuergesetzrevision 2025

06.06.2023

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat am 30.05. die Anhörung zur Steuergesetzrevision 2025 eröffnet und präsentiert damit den ersten Schritt zur Umsetzung der im März 2023 vom Grossen Rat verabschiedeten Steuerstrategie. Die Revision sieht eine Reduktion der Vermögenssteuern und die Erhöhung von Abzügen für Kinderdrittbetreuungskosten sowie für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten vor. Ferner wird eine Senkung bei der Gewinnsteuer für Vereine und Stiftungen vorgeschlagen. Eine zweite Steuergesetzrevision betrifft den Nachvollzug von Bundesrecht. Dabei handelt es sich um Änderungen im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, welche zwingende Anpassungen im kantonalen Steuergesetz verlangen.

AG

Bundesrat: Berufskosten sollen in Zukunft unabhängig vom Einkommen und Arbeitsort pauschal abgezogen werden können

21.12.2022

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für eine Neuregelung der Berufskosten eröffnet. Unselbständig Erwerbstätige sollen künftig wählen können, ob sie ihre Berufskosten in der Steuererklärung pauschal oder effektiv abziehen. Dabei soll die Pauschale Fahrtkosten, Verpflegungskosten und übrige Berufskosten umfassen und völlig unabhängig von Arbeitsort und Einkommen sein.