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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

UR – Ausgleich der kalten Progression für das Steuerjahr 2024: Erhöhung der Abzüge

07.11.2023

Der massgebende Teuerungsindex hat sich im Vergleich zur letzten Anpassung im Vorjahr um 1,69 Prozent erhöht. Folglich erhöht der Kanton für das Steuerjahr 2024 die im Steuergesetz festgesetzten Abzüge und Steuerfreibeträge bei der Einkommens- und Vermögenssteuer.

Veränderung des Landesindexes für Konsumentenpreise

Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2023 beträgt 114,4 Punkte (Basis Mai 2000) und hat sich im Vergleich zur letzten Anpassung auf der Basis des Indexwertes vom 30. Juni 2022 von 112,5 Punkte um 1,69 Prozent erhöht. Für neu eingeführte Abzüge und Freibeträge ist jeweils der Indexstand am 31. Dezember vor Inkrafttreten der neuen Bestimmung relevant. Der Regierungsrat kann zwecks Koordination mit der direkten Bundessteuer eine Anpassung der Frankenbeträge auf das gleiche Niveau vornehmen. Folglich kann dies bei den Abzügen und Freibeträgen zu unterschiedlich starken Veränderungen führen.

Anpassung der Sozialabzüge, der allgemeinen Abzüge und Steuerfreibeträge

Mit dem Ausgleich der kalten Progression sind vor allem die tarifarischen Sozialabzüge, die allgemeinen Abzüge und die Freibeträge anzupassen (vgl. nachstehende Tabelle). So erhöht sich der Abzug für Ehepaare aufgrund der Teuerung von 26'100 Franken auf 26'600 Franken. Der Regierungsrat passt – zwecks Koordination mit dem Bundesrecht – mehrere Abzüge und Freibeträge an das Niveau der direkten Bundessteuer an.

Auswirkungen auf den Steuerertrag

Ohne Anpassung dieser Abzüge würden Kanton und Gemeinden mehr Steuern einnehmen, weil die steuerpflichtigen Personen teuerungsbedingt mit Lohnanpassungen rechnen können. Der Ausgleich der kalten Progression soll die Kaufkraft der Steuerzahlerinnen und –zahler weitgehend erhalten. Folglich rechnet der Kanton mit keinen Steuerausfällen.

Sozialabzüge beim Einkommen

2023
 in Fr.

2024
 in Fr.

Abzug für Ehepaare

26’100

26’600

Abzug für Halbfamilien

20’500

20’900

Abzug für die übrigen Steuerpflichtigen

14’900

15’100

Kinderabzug

8’200

8’400

Weiterbildungsabzug für Kinder

- mit auswärtiger Verpflegung

4’400

4’500

- mit auswärtiger Verpflegung und Unterkunft

13’100

13’400

Unterstützungsabzug

3’100

3’100

Sozialabzüge beim Vermögen

2023
in Fr.

2024
in Fr.

- für Ehepaare, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben

205’300

208’800

- für die übrigen Steuerpflichtigen

102’600

104’400

- für jedes nicht selbstständig besteuerte Kind

30’800

31’300

Allgemeine Abzüge und Steuerfreibeträge beim Einkommen

2023
in Fr.

2024
in Fr.

Abzug vom Eigenmietwert

7’700

7’800

*Versicherungsabzug für Ehepaare

- mit Beiträgen an die Säulen 2 und 3a

3’600

3’600

- ohne Beiträge an die Säulen 2 und 3a

5’400

5’400

*Versicherungsabzug für die übrigen Steuerpflichtigen

- mit Beiträgen an die Säulen 2 und 3a

1’800

1’800

- ohne Beiträge an die Säulen 2 und 3a

2’700

2’700

*Kosten für die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung

12’700

12’900

Zweiverdienerabzug vom neu 15'100 Franken (bisher 14'900 Franken) übersteigenden Teil des niedrigeren Erwerbseinkommens.

3’700

3’600

*Abzug für Mitgliederbeiträge u. Zuwendungen an politische Parteien

10’300

10’400

*Feuerwehrsold, Steuerfreibetrag

5’200

5’300

*Gewinnspiele, Steuerfreibetrag Grossspiele

1'038’300

1'056’600

*Spiele zur Verkaufsförderung, Freigrenze

1’000

1’100

*Einsatzkosten Geldspiele

5’200

5’300

*Spieleinsätze Online-Spiele

26’000

26’400

* Beträge mit direkter Bundessteuer koordiniert

Ursprünglich publiziert am
UR