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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Steuerabzug

AG: Änderungen für Private und Unternehmen

28.10.2022

Im Aargauer Steuerwesen gibt es verschiedene Änderungen und Neuerungen. Die natürlichen Personen können ab dem Steuerjahr 2022 um 50 Prozent höhere Abzüge bei den Krankenkassen geltend machen; weiter wird der Versicherungsabzug ab dem Steuerjahr 2023 an die Erhöhung der Krankenkassenprämien angepasst, was zu einer weiteren Entlastung für alle natürlichen steuerpflichtigen Personen führt. Im für die Bestimmung des Eigenmietwerts massgebenden Schätzungswesen werden die vom Verwaltungsgericht angeordneten gesetzlichen Anpassungen vorgenommen. Und ab dem Steuerjahr 2023 werden die im Kanton international tätigen Firmen aufgrund der Gesetzesrevision zur Hinzurechnungsbesteuerung ihre Steuern im Aargau entrichten und nicht mehr im Ausland.

AG

LU: Kosten von Wärmepumpen, Solaranlagen etc. können ab Steuerperiode 2023 bei den Staats- und Gemeindesteuern abgezogen werden

20.09.2022

Ab der Steuerperiode 2023 können im Kanton Luzern Kosten für Energie- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten auch bei den Staats- und Gemeindesteuern als Unterhaltskosten abgezogen werden. Es gelten dabei die gleichen Regeln wie bei der direkten Bundessteuer, wo der Abzug auch heute schon zulässig ist. Ferner werden Einspeisevergütungen bei Photovoltaikanlagen erst ab 10'000 kWh besteuert.

LU

ZH – Drittbetreuung von Kindern: Regierungsrat schlägt höheren Steuerabzug vor

25.08.2022

Zürcher Eltern sollen für die familienergänzende Betreuung pro Kind neu bis zu 25’000 Franken von ihren Einkünften abziehen können. Mit der entsprechenden Änderung des Steuergesetzes will der Regierungsrat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und dazu beitragen, dass das inländische Fachkräftepotenzial besser ausgeschöpft wird.

ZH

Abzug für die Krankenkassenprämien soll erhöht werden

23.06.2022

Der Bundesrat schlägt vor, die Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen. An der Sitzung vom 22. Juni 2022 hat er die entsprechende Botschaft zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer verabschiedet. Es gibt Kritik von links.

Höhere Abzüge für Krankenkassen-Prämien - Gegenvorschlag der Regierung zur Gerechtigkeitsinitiative

22.04.2021

Der Regierungsrat lehnt die so genannte «Gerechtigkeitsinitiative» ab, die stark erhöhte steuerliche Abzüge für die Krankenkassen-Prämien verlangt. Er unterbreitet dem Kantonsrat aber einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative, der die Abzüge in einem für Kanton und Gemeinden finanzpolitisch verkraftbaren Ausmass erhöht und Zürich in eine mit den Nachbarkantonen vergleichbare Position bringt.

ZH

Abzug dritte Säule 2019

18.10.2018
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-164-D-2018-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2019 informiert.

Abzug dritte Säule a im Steuerjahr 2019

Der Abzug Säule 3a 2019 ist:
  • Abzug Säule 3a 2019 für Steuerpflichtige mit 2. Säule: CHF 6'826.-
  • Abzug Säule 3a 2019 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: CHF 34'128.-
Der Abzug Säule 3a im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge wurde also etwas nach oben angepasst. Der obere Grenzbetrag wurde von CHF 84'600.- auf CHF 85'320.- erhöht. Wie immer bilden die Höchstabzüge gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.
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Vergütungszins / Verzugszins 2019

Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Diese bleiben unverändert bei:
  • für Vorauszahlungen: 0%
  • für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.0%
Direkt zum Rundschreiben

Abzug dritte Säule 2018

06.10.2017
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-153-D-2017-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2018 informiert.

Abzug dritte Säule a im Steuerjahr 2018

Der Abzug Säule 3a 2018 ist:
  • Abzug Säule 3a 2018 für Steuerpflichtige mit 2. Säule: Fr. 6'768.-
  • Abzug Säule 3a 2018 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 33'840.-
Der Abzug Säule 3a im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge bleibt also für das Steuerjahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Wie immer bilden diese Höchstabzüge gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.
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Vergütungszins / Verzugszins 2018

Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Der Vergütungszins für Vorauszahlungen wird um 0.25 Prozentpunkte gesenkt und erreicht so 0%. Der Rückerstattungszins verbleibt bei 3%:
  • für Vorauszahlungen: 0%
  • für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.0%
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