Kreisschreiben Nr. 50a: Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Kreisschreiben KS 50a «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern» publiziert.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Kreisschreiben KS 50a «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern» publiziert.
Der massgebende Teuerungsindex hat sich im Vergleich zur letzten Anpassung im Vorjahr um 1,69 Prozent erhöht. Folglich erhöht der Kanton für das Steuerjahr 2024 die im Steuergesetz festgesetzten Abzüge und Steuerfreibeträge bei der Einkommens- und Vermögenssteuer.
Die ESTV hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2024 informiert.
Das kantonale Steueramt hat die Weisung über die Abzugsfähigkeit der Kosten für die Verwaltung von Wertschriften des Privatvermögens aktualisiert. Diese Weisung ist im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht worden.
Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion mit Beschluss vom 5. September 2023 beauftragt, eine Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern im Kanton Uri (StG 2024) durchzuführen.
Im Aargauer Steuerwesen gibt es verschiedene Änderungen und Neuerungen. Die natürlichen Personen können ab dem Steuerjahr 2022 um 50 Prozent höhere Abzüge bei den Krankenkassen geltend machen; weiter wird der Versicherungsabzug ab dem Steuerjahr 2023 an die Erhöhung der Krankenkassenprämien angepasst, was zu einer weiteren Entlastung für alle natürlichen steuerpflichtigen Personen führt. Im für die Bestimmung des Eigenmietwerts massgebenden Schätzungswesen werden die vom Verwaltungsgericht angeordneten gesetzlichen Anpassungen vorgenommen. Und ab dem Steuerjahr 2023 werden die im Kanton international tätigen Firmen aufgrund der Gesetzesrevision zur Hinzurechnungsbesteuerung ihre Steuern im Aargau entrichten und nicht mehr im Ausland.
Ab der Steuerperiode 2023 können im Kanton Luzern Kosten für Energie- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten auch bei den Staats- und Gemeindesteuern als Unterhaltskosten abgezogen werden. Es gelten dabei die gleichen Regeln wie bei der direkten Bundessteuer, wo der Abzug auch heute schon zulässig ist. Ferner werden Einspeisevergütungen bei Photovoltaikanlagen erst ab 10'000 kWh besteuert.
Zürcher Eltern sollen für die familienergänzende Betreuung pro Kind neu bis zu 25’000 Franken von ihren Einkünften abziehen können. Mit der entsprechenden Änderung des Steuergesetzes will der Regierungsrat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und dazu beitragen, dass das inländische Fachkräftepotenzial besser ausgeschöpft wird.
Der Bundesrat schlägt vor, die Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen. An der Sitzung vom 22. Juni 2022 hat er die entsprechende Botschaft zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer verabschiedet. Es gibt Kritik von links.
Am 1. Januar 2022 treten im Kanton Aargau verschiedene neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Mit der Steuergesetzrevision 2022 werden zwei Entlastungen umgesetzt; eine für die natürlichen Personen und eine für die juristischen Personen.