GE - Besteuerung von Getrennten und Geschiedenen mit Kindern
Die Information im Original
Imposition équitable pour les parents séparés ou divorcés assumant à parts égale l'entretien et la prise en charge de leurs enfants dès le 1er janvier 2024
Imposition équitable pour les parents séparés ou divorcés assumant à parts égale l'entretien et la prise en charge de leurs enfants dès le 1er janvier 2024
Das kantonale Steueramt hat das Merkblatt über die Besteuerung der Vergütungen für die Betreuung von Pflege- und Tageskindern angepasst. Dieses Merkblatt und weitere Erlasse sind im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht worden.
Zürcher Eltern sollen für die familienergänzende Betreuung pro Kind neu bis zu 25’000 Franken von ihren Einkünften abziehen können. Mit der entsprechenden Änderung des Steuergesetzes will der Regierungsrat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und dazu beitragen, dass das inländische Fachkräftepotenzial besser ausgeschöpft wird.
Der Bundesrat setzt den höheren Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten auf den 1. Januar 2023 in Kraft. Künftig können bei der direkten Bundessteuer pro Kind und Jahr bis zu 25 000 Franken abgezogen werden.
Am 1. Januar 2022 treten im Kanton Aargau verschiedene neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Mit der Steuergesetzrevision 2022 werden zwei Entlastungen umgesetzt; eine für die natürlichen Personen und eine für die juristischen Personen.
Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Bereich des Steuerwesens für den Kanton Freiburg für die Steuerperiode 2020 sowie einen Überblick über die Neuerungen für die folgende und frühere Perioden.