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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Energiesparmassnahmen

NW: Einspeisevergütungen für kleine private Solaranlagen sind steuerfrei

26.01.2023

Entschädigungen für die Lieferung von Energie (insbesondere Strom) aus Photovoltaikanlagen auf Grundstücken des Privatvermögens stellen grundsätzlich steuerbares Einkommen dar. Neu sind Entschädigungen für die Lieferung von Energie aus solchen Anlagen im Kanton Nidwalden allerdings nur noch steuerbar, soweit sie die Produktion von 10’000 kWh pro Jahr übersteigen (Bagatellprinzip). Dies gilt ab Steuerperiode 2022.

NW

LU: Kosten von Wärmepumpen, Solaranlagen etc. können ab Steuerperiode 2023 bei den Staats- und Gemeindesteuern abgezogen werden

20.09.2022

Ab der Steuerperiode 2023 können im Kanton Luzern Kosten für Energie- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten auch bei den Staats- und Gemeindesteuern als Unterhaltskosten abgezogen werden. Es gelten dabei die gleichen Regeln wie bei der direkten Bundessteuer, wo der Abzug auch heute schon zulässig ist. Ferner werden Einspeisevergütungen bei Photovoltaikanlagen erst ab 10'000 kWh besteuert.

LU

Anpassung der Merkblätter über den Abzug von Liegenschaftsunterhaltskosten und Energiesparmassnahmen

05.05.2021

Das Merkblatt über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung von Liegenschaften und das Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, wurden an die Änderung des Steuergesetzes infolge der Energiestrategie 2050 angepasst. Zudem wurden weitere Erlasse im Zürcher Steuerbuch aktualisiert.

ZH