NW: Einspeisevergütungen für kleine private Solaranlagen sind steuerfrei
Entschädigungen für die Lieferung von Energie (insbesondere Strom) aus Photovoltaikanlagen auf Grundstücken des Privatvermögens stellen grundsätzlich steuerbares Einkommen dar. Neu sind Entschädigungen für die Lieferung von Energie aus solchen Anlagen im Kanton Nidwalden allerdings nur noch steuerbar, soweit sie die Produktion von 10’000 kWh pro Jahr übersteigen (Bagatellprinzip). Dies gilt ab Steuerperiode 2022.