ZH – Praxishinweis zur Kostenaufschlagsmethode
Das kantonale Steueramt des Kantons Zürich hat einen Praxishinweis zur Kostenaufschlagsmethode und mehrere angepasste Merkblätter zur Quellensteuer im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht.
Das kantonale Steueramt des Kantons Zürich hat einen Praxishinweis zur Kostenaufschlagsmethode und mehrere angepasste Merkblätter zur Quellensteuer im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht.
Das kantonale Steueramt hat das Merkblatt zum Abzug für Eigenfinanzierung mit Erläuterungen zur Berechnung des drittvergleichskonformen Zinssatzes bei Darlehen an Nahestehende ergänzt.
Das kantonale Steueramt Zürich passt seine Praxis zur Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit an. Neu steht eine angemessene Entschädigung der Organe einer gemeinnützigen juristischen Person einer Steuerbefreiung nicht mehr entgegen. Zudem werden gemeinnützige Tätigkeiten im Ausland grundsätzlich nach dem gleichen Massstab wie Tätigkeiten im Inland gemessen. Neben diesem Praxishinweis wurden weitere Anpassungen von Erlassen ins Zürcher Steuerbuch aufgenommen.
In einem weiteren Schritt zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit beantragt der Regierungsrat des Kantons Zürich für die nächsten zwei Jahre eine Senkung des Steuerfusses von 99 auf 98 Prozent. Der Budgetentwurf des Kantons wird von der Lage der Schweizerischen Nationalbank, ausserordentlichen Rückerstattungen an die Gemeinden und der Teuerung geprägt. Er rechnet für 2024 mit einem Defizit von 390 Mio. Franken.
Das kantonale Steueramt des Kantons Zürich hat das Merkblatt über die zeitliche Bemessung bei Änderung der Steuerpflicht natürlicher Personen während der Steuerperiode im internationalen Verhältnis aktualisiert. Angepasst wurden auch drei Merkblätter zur Quellensteuer.
Mit dem zweiten Schritt eines massvollen und massgeschneiderten Steuerpakets soll der Kanton Zürich Steuersubstrat sichern und den Wirtschaftsstandort festigen. Die Finanzdirektion startet dazu eine Anhörung der Städte und Gemeinden. Zudem gleicht sie auf Anfang 2024 die kalte Progression aus.
Das kantonale Steueramt hat das Merkblatt zum Abzug besonderer Aufwendungen des gewerbsmässigen Liegenschaftenhändlers bei der Grundstückgewinnsteuer aktualisiert. Zudem wurden eine Änderung der Verordnung über die Tarife für quellensteuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in das Steuerbuch aufgenommen.
Im Zürcher Steuerbuch wurden diverse Änderungen aufgenommen. Themen sind etwa die Berufskosten und Corona in der Steuererklärung 2022, die Besteuerung von Vergütungen aus Photovoltaikanlagen oder die Ermittlung des Verkehrswertes von Liegenschaften für die Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Wer eine Photovoltaikanlage für den Eigenbedarf besitzt und daraus gewonnene Energie ins Stromnetz einspeist, bezahlt auf die Vergütungen künftig weniger Steuern. Neu wird nur noch derjenige Betrag zum Einkommen gerechnet, der mit der Anlage netto erwirtschaftet wird.
Das kantonale Steueramt hat das Merkblatt über die Besteuerung der Vergütungen für die Betreuung von Pflege- und Tageskindern angepasst. Dieses Merkblatt und weitere Erlasse sind im Zürcher Steuerbuch veröffentlicht worden.