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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

ZH – Aktualisiertes Merkblatt zum Abzug von Aufwendungen des Liegenschaftenhändlers bei der Grundstückgewinnsteuer

05.04.2023

Das kantonale Steueramt hat das Merkblatt zum Abzug besonderer Aufwendungen des gewerbsmässigen Liegenschaftenhändlers bei der Grundstückgewinnsteuer aktualisiert. Zudem wurden eine Änderung der Verordnung über die Tarife für quellensteuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in das Steuerbuch aufgenommen.

Das in Zusammenarbeit mit den Gemeinden aktualisierte Merkblatt zum Abzug besonderer Aufwendungen des gewerbsmässigen Liegenschaftenhändlers bei der Grundstückgewinnsteuer (ZStB Nr. 221.2) berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung zu den besonderen Aufwendungen, die Liegenschaftenhändler aufgrund von § 221 Abs. 2 des Steuergesetzes bei der Grundstückgewinnsteuer geltend machen können. Aktualisiert wurden auch die Ausführungen zur abzugsfähigen Händlerpauschale des interkantonalen Liegenschaftenhändlers und zur Anrechenbarkeit von Geschäftsverlusten bei der Grundstück- gewinnsteuer nach der seit 2019 gültigen Regelung von § 224a des Steuergesetzes. Weiter wird die interkantonale Steuerausscheidung und Verlustverrechnung für Grundstücke von Liegenschaftenhändlern dargelegt.

In das Steuerbuch aufgenommen wurde auch eine Änderung der Verordnung der Finanzdirektion über die Tarife für quellensteuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ZStB Nr 89.1). Mit dieser Änderung wurde der im Tarif G einberechnete Pauschalabzug von Fr. 3000 auf Fr. 6000 erhöht. Der Tarif G gilt für Ersatzeinkünfte, die von Versicherungen direkt an Quellensteuerpflichtige ausbezahlt werden.

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Ursprünglich publiziert am
ZH