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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Hinzurechnungsbesteuerung

AG: Änderungen für Private und Unternehmen

28.10.2022

Im Aargauer Steuerwesen gibt es verschiedene Änderungen und Neuerungen. Die natürlichen Personen können ab dem Steuerjahr 2022 um 50 Prozent höhere Abzüge bei den Krankenkassen geltend machen; weiter wird der Versicherungsabzug ab dem Steuerjahr 2023 an die Erhöhung der Krankenkassenprämien angepasst, was zu einer weiteren Entlastung für alle natürlichen steuerpflichtigen Personen führt. Im für die Bestimmung des Eigenmietwerts massgebenden Schätzungswesen werden die vom Verwaltungsgericht angeordneten gesetzlichen Anpassungen vorgenommen. Und ab dem Steuerjahr 2023 werden die im Kanton international tätigen Firmen aufgrund der Gesetzesrevision zur Hinzurechnungsbesteuerung ihre Steuern im Aargau entrichten und nicht mehr im Ausland.

AG