Steuerseminare MWST-Seminare MWST-Rechner Eidg. Steuerverwaltung EStV

www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

NW: Folgen der kalten Progression werden ausgeglichen

15.12.2022

Der Kanton Nidwalden passt ab Steuerjahr 2023 den Einkommenssteuertarif, die Sozialabzüge und die allgemeinen Abzüge der Teuerung an. Dies aufgrund des starken Anstiegs im laufenden Jahr. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung der kantonalen Steuerverordnung beschlossen.

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression stellt sicher, dass steuerpflichtige Personen in Nidwalden wegen der Teuerung keine höhere Steuerbelastung tragen müssen, wenn ihre Kaufkraft gleichgeblieben ist. Durch den Ausgleich kommt es ab dem Jahr 2023 zu Tarifanpassungen über alle Stufen.

Konkrete Auswirkungen

  • Nidwaldnerinnen und Nidwaldner zahlen Steuern neu erst ab einem steuerbaren Einkommen von 11’200 Franken (bisher 10’900 Franken).
  • Der Höchstsatz wird in Zukunft erst ab einem steuerbaren Einkommen von 160’300 Franken erreicht (bisher 155’800). Für die Ermittlung des Steuersatzes von gemeinsam steuerpflichtigen Ehepartnern wird das steuerbare Einkommen wie bisher durch den Divisor 1.85 geteilt.

Gleichzeitig werden mit den Änderungen der kantonalen Steuerverordnung auch die Berechnungsgrundlagen für die Quellensteuertarife aktualisiert.

Teuerungsbedingt angepasst werden ab dem Steuerjahr 2023 auch die Sozialabzüge wie

  • der Eigenbetreuungsabzug (von 3’000 auf neu 3’100 Franken) und
  • der Unterstützungsabzug (von 5’400 auf neu 5’600 Franken).

Dasselbe gilt für allgemeinen Abzüge wie

  • dem Fremdbetreuungskostenabzug (von 7’900 auf neu 8’100 Franken) und
  • dem Abzug für Aus- und Weiterbildungskosten (von 12’000 auf neu 12’400 Franken).

Zudem werden die Ausgleichszinssätze für zu wenig, zu viel oder vorzeitig bezahlte Steuern den Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt angepasst und bei 0.1 Prozent festgelegt. Zurzeit wird kein Ausgleichszins gewährt.

Ursprünglich publiziert am
NW